Haushaltsgemeinschaft widerlegen?

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Hat denn das Jobcenter schon schriftlich eine Unterhaltsvermutung unterstellt ?

Kann ich mir ehrlich gesagt bei einem Minijob nicht vorstellen,denn damit deckst du deinen Bedarf sicher nicht ab,selbst wenn es noch Kindergeld dazu gibt,es sei denn du würdest min. 25 sein,dann würde es kein Kindergeld mehr geben und zur BG - deiner Eltern würdest du auch nicht mehr gehören,denn ab dem 25 Lebensjahr würdest du deine eigene BG - bilden.

Dann hättest du nämlich max. ein anrechenbares Einkommen von 472 € pro Monat und ab 18 steht dir derzeit ein Regelsatz für den Lebensunterhalt von 327 € zu,es blieben dann nur noch etwa 145 € für deinen Anteil der Miete übrig.

Wenn du mit deinen Eltern alleine lebst,dann dürfte die Warmmiete ja nicht über 435 € ( 145 € x 3 Personen = 435 € ) liegen,denn nur dann würdest du deinen Bedarf gedeckt haben und aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern raus sein.

Würdest dann aber immer noch verpflichtet sein Nachweise über dein Einkommen usw.zu erbringen,wenn deine Eltern noch Kindergeld für dich bekommen.

Erst wenn dann durch zu hohes Einkommen das Kindergeld dann komplett bei deinen Eltern angerechnet würde bzw.nach theoretischem Abzug von max. 30 € Versicherungspauschale,weil du es dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr brauchen würdest,musst du keine Nachweise mehr erbringen.

Sollte das dann mal soweit sein,dann schreibst du bzw.deine Eltern das sie von dir finanziell nicht unterstützt werden und auch getrennt gewirtschaftet wird,sie kaufen ja nur mit für dich ein,du gibst ihnen dann ja Kostgeld ab und das ganze unterschreibt ihr dann.

cucoz 
Beitragsersteller
 03.07.2017, 20:59

ich bin schon 26 und bekomme kein Kindergeld mehr.

Es reicht für mich also einfache eine schriftliche Erklärung ohne irgendwelche Nachweise? 

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isomatte  04.07.2017, 06:18
@cucoz

Bekommst du denn derzeit Leistungen vom Jobcenter oder wie finanzierst du mit deinem Minijob deinen Lebensunterhalt + Anteil deiner Wohnkosten + KK - Beitrag ?

Eine einfache schriftliche Erklärung sollte eigentlich ausreichen,mit deinem Minijob und dann Bafög - wirst du wohl kaum deine Eltern unterstützen können.

Da kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht kann auch nichts mehr auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet werden,dass wäre nur der Fall wenn sie noch Kindergeld für dich beziehen würden und du dann auf Grund von zu hohem anrechenbaren Einkommen das Kindergeld nicht bzw.nur noch teilweise zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Dann würde der Teil bzw.das volle Kindergeld wieder zum Einkommen der Eltern und auf max. 30 € Versicherungspauschale auf ihren Bedarf angerechnet,wenn diese 30 € nicht schon anderweitig berücksichtigt worden.

cucoz 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 17:24
@isomatte

Ich bekomme schon seit Studienbeginn keine Leistungen mehr, weil ich BAföG berechtigt bin.

Bin noch sudentisch versichert und mein Anteil wird von den KdU abgzogen. Mit meinen Eltern habe ich keine Untervermietung oder ähnliches vereinbart, sie bekommen einfach 1/4 weniger. Muss ich sowas machen? 

Mein Gehalt reicht eben nicht für alle meine Ausgaben, deshalb habe ich auch ständig Schulden die ich mit kleineren Raten abbezahle. 

isomatte  06.07.2017, 05:24
@cucoz

Das mit der Uni hatte ich überlesen,ich dachte du beginnst erst mit dem Studium,weil du schreibst das du Bafög - beantragen möchtest !

Du hast aber nicht auf Grund deines Bafög - Anspruchs oder deines Studiums keinen Anspruch mehr auf ALG - 2,sondern weil du schon über 25 bist und somit im Haushalt deiner Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildest.

Denn wenn du noch keine 25 wärst und dein anrechenbares Einkommen,also auch Bafög - abzüglich eines Freibetrages deinen Bedarf im Haushalt der bedürftigen Eltern nicht decken würde,dann stünde dir auch ALG - 2 zu,dass hat sich im August 2016 geändert.

Vorher hatten da Studenten bzw.Schüler mit Bafög - bzw.auch nur Anspruch dem Grunde nach keinen ALG - 2 Anspruch,sie hätten dann nur Anspruch auf einen Mietzuschuss zur Deckung ihres KDU - Kopfanteils gehabt,der kam zwar auch vom Jobcenter zählte aber nicht als ALG - 2 Leistung.

Dieser wurde nun nach den Änderungen im August 2016 abgeschafft,deshalb besteht unter 25 wohnhaft bei den bedürftigen Eltern auch mit Bafög - ein ALG - 2 Anspruch,wenn man seinen Bedarf nicht mit seinem anrechenbaren Einkommen decken kann.

Du hast also auf Grund deines Alters keinen Anspruch mehr,ganz egal ob du deinen Bedarf mit deinem anrechenbaren Einkommen decken kannst oder nicht.

Deine Eltern müssen auch keinen Untermietvertrag mit dir abgeschlossen haben,wenn eine Person im Haushalt keinen Anspruch auf ALG - 2 hat,dann muss diese seinen KDU - Kopfanteil selber zahlen.

Es geht dann also die Warmmiete durch die Personen im Haushalt und dieser Anteil wird dann vom Bedarf,in dem Fall von dem deiner Eltern abgezogen und du musst dieses 1/4 der Warmmiete an deine Eltern zahlen.

isomatte  06.07.2017, 16:51
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Da reicht eine einfache Erklärung aus. Es hat ja schon seinen Grund, dass das Gesetz ausdrücklich unterscheidet zwischen "Eltern unterstützen Kinder" und "Kinder unterstützen Eltern". Allerdings wird das Kindergeld bei den Eltern angerechnet, wenn das Kind nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft ist. Und das ist auch rechtens so. Und Miete und Heizkosten muss das Kind ja auch entsprechend seinem Anteil selbst übernehmen.

Es reicht, wenn du das dem JobCenter in Form einer eidesstattlichen Erklärung übermittelst.

Die Behörde müsste dir das Gegenteil BEWEISEN

du lebst mit deinen eltern im selben haushalt aber ihr seit keine BG.? das wirst du dem amt nicht weismachen können.

du könntest ausziehen und dir eine eigene wohnung nehmen. dann ist es alles eindeutig

Kann schon sein, dass sie das kontrollieren, ob ihr wirklich zwei getrennte Haushalte führt.