GEZ doppelt bezahlt- Rückerstattung möglich??

4 Antworten

Für die Zeit, für die ihr beide doppelt gezahlt habt, steht dir ein voller Erstattungsanspruch zu (§ 10 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Für eine Wohnung muss nämlich nur einmal gezahlt werden.

Du solltest nochmals an den Beitragsservice schreiben, wahrscheinlich ist das Datum "Oktober 2017" ein Fehler und es müsste "Oktober 2016" heißen. Du musst nochmals den Namen deiner Mitbewohnerin und deren Beitragsnummer mitteilen. Beantrage ausdrücklich die rückwirkende Abmeldung deines Beitragsschuldverhältnisses zum 1.10.2016.

Das ist etwas ganz anderes als "Befreiung", von der du schreibst. Die erhält man auf Antrag, wenn man bestimmte staatliche Sozialleistungen (z. B. BAföG, Grundsicherung oder Hartz IV) bezieht.

Nach der Erstattung musst du dann aber deiner Mitbewohnerin für die ganze Zeit die Hälfte der von ihr gezahlten Rundfunkbeiträge zahlen.

Itsmey 
Beitragsersteller
 04.08.2017, 08:58

Huhu vielen Dank! Ja wir teilen uns das dann natürlich, versteht sich ja von selbst :)

Wenn deine Freundin im Oktober 2016 bei dir eingezogen ist und ab da auch den Beitrag nachweislich gezahlt hat,dann steht dir rückwirkend ab Oktober 2016 dein gezahlter Beitrag zu,dass geht rückwirkend bis zu 3 Jahre !

Hast du alles nachgewiesen,also das deine Freundin ab Monat X den Beitrag gezahlt hat bzw.zahlt,dann lege fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch ein und bitte um die Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen,gib gleich deine Bankverbindung an.

Itsmey 
Beitragsersteller
 04.08.2017, 08:29

Huhu vielen lieben Dank für deine Antwort.

Hallo.

NEIN die Einzugszentrale zahlt oder es gilt immer das Abmeldedatum. Von sich aus währe es immer weitergelaufen.
Anmelden musst du nicht , das die Daten vom EMA weitergeleitet werden.

Abmelden gilt das Abmeldedatum. Kopie auch einer Sterbeurkunde.

Itsmey 
Beitragsersteller
 08.08.2017, 20:03

danke für deine Antwort :)

Bley1914  08.08.2017, 20:21
@Itsmey

Bitte, gern geschehen.