GEZ doppelt bezahlt- Rückerstattung möglich??
Huhu ihr Lieben,
bevor ich meine Lage hier schildere, möchte ich sagen, dass ich schon gegoogelt hab und auch hier schon geschaut hab aber nichts wirklich gefunden hab.
Meine Mitbewohnerin ist zum Oktober 2016 bei mir eingezogen. Seitdem zahlen wir beide jeweils voll den GEZ Beitrag. Wir haben das beide gar nicht gewusst und so habe ich den Antrag auf eine Befreiung erst Anfang Juli diesen Jahres gestellt. Nun hab ich Post bekommen, dass mein Antrag bewilligt wurde und ich ab Oktober 2017(!!!) keinen Beitrag mehr zahlen muss und dass offene Leistungen noch eingefordert werden.
Ich habe eine offene Leistung noch von Anfang des Jahres über ca 60€. Muss ich die nun wirklich bezahlen? Es ist ja bewiesen, dass meine Mitbewohnerin schon zahlt. Und habt ihr eine Ahnung wieso ich erst ab Oktober befreit bin, wenn ich den Antrag im Juli stelle? Gibt es Anspruch auf Rückerstattung ?
Ganz liebe Grüße und tausend Dank :)
4 Antworten
Für die Zeit, für die ihr beide doppelt gezahlt habt, steht dir ein voller Erstattungsanspruch zu (§ 10 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Für eine Wohnung muss nämlich nur einmal gezahlt werden.
Du solltest nochmals an den Beitragsservice schreiben, wahrscheinlich ist das Datum "Oktober 2017" ein Fehler und es müsste "Oktober 2016" heißen. Du musst nochmals den Namen deiner Mitbewohnerin und deren Beitragsnummer mitteilen. Beantrage ausdrücklich die rückwirkende Abmeldung deines Beitragsschuldverhältnisses zum 1.10.2016.
Das ist etwas ganz anderes als "Befreiung", von der du schreibst. Die erhält man auf Antrag, wenn man bestimmte staatliche Sozialleistungen (z. B. BAföG, Grundsicherung oder Hartz IV) bezieht.
Nach der Erstattung musst du dann aber deiner Mitbewohnerin für die ganze Zeit die Hälfte der von ihr gezahlten Rundfunkbeiträge zahlen.
Huhu vielen Dank! Ja wir teilen uns das dann natürlich, versteht sich ja von selbst :)
wenn man in einer WG die GEZ doppelt gezahlt hat, kann man sich das rückwirkend erstatten lassen:
http://meine-kuendigung.de/gez-doppelt-bezahlt-bekommen-sie-ihr-geld-wieder/
Wenn deine Freundin im Oktober 2016 bei dir eingezogen ist und ab da auch den Beitrag nachweislich gezahlt hat,dann steht dir rückwirkend ab Oktober 2016 dein gezahlter Beitrag zu,dass geht rückwirkend bis zu 3 Jahre !
Hast du alles nachgewiesen,also das deine Freundin ab Monat X den Beitrag gezahlt hat bzw.zahlt,dann lege fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch ein und bitte um die Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen,gib gleich deine Bankverbindung an.
Huhu vielen lieben Dank für deine Antwort.
Hallo.
NEIN die Einzugszentrale zahlt oder es gilt immer das Abmeldedatum. Von sich aus währe es immer weitergelaufen.
Anmelden musst du nicht , das die Daten vom EMA weitergeleitet werden.
Abmelden gilt das Abmeldedatum. Kopie auch einer Sterbeurkunde.
Bitte, gern geschehen.
danke für deine Antwort :)