Antrag auf Schuldenerlass bei Behörden, wie oft ist das möglich?
Es gibt ja in den verschiedensten behördlichen Bereichen die Möglichkeit einen Antrag auf Schuldenerlass zu beantragen. Beispiele Steuerschulden, Rückzahlung Kindergeld, Rückzahlung Sozialleistungen nach SGB II.
Ein Erlass setzt dabei die Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit voraus.
FRAGE:
Wie oft können betroffene einen solchen Antrag stellen?
Beispiel:
Der oder die Betroffene hat 5000 eur schulden, nun stellt er/sie einen Antrag und dieser wird abgelehnt. Kann er den Antrag erneut stellen und wo ist das geregelt? Ist das an Zeit (z.B. jedes Jahr einmal oder nur einmalig) oder bei Veränderung der Höhe (z.B. 5001 statt 5000 eur) gekoppelt?
Wer kann mir mehr sagen, vielen Dank?!
Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Antworten man hier von Menschen bekommt, die keine Ahnung haben worum es geht. Hier mal zur Info:
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/kann-mir-das-finanzamt-die-steuerschulden-erlassen.html
4 Antworten
Es gibt ja in den verschiedensten behördlichen Bereichen die Möglichkeit einen Antrag auf Schuldenerlass zu beantragen
Nein. Es gibt allerdings die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde eine Ratenzahlung zu beantragen. Dabei handelt es sich aber um eine Kulanzentscheidung im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Und schon gar nicht wird eine öffentlich-rechtliche Forderung aufgegeben oder niedergeschlagen.
Eine private Insolvenz kann, nach meiner Kenntnis, nur zweimal beantragt werden.
Eine Behörde wird mit Sicherheit auf keine Forderung verzichten.
genau meine Meinung ...
och ...... Finanzamt Hamburg, hat "vergessen" 47 Millionen Steuerschulden einzufordern ............ und jetzt sind diese "dummerweise" verjährt .......
da ein hoher SPD-Genosse sich hier eingeschalten hatte
Wie frodobeutlin 100 bereits schrieb, derartige Schulden werden ganz sicher NICHT erlassen- warum auch.
Beispiele Steuerschulden, Rückzahlung Kindergeld, Rückzahlung Sozialleistungen nach SGB II.
Gut möglich das es sich hierbei um juristisch relevante Probleme handelt, in dem Fall sind sogar härtere Konsequenzen als nur der Gerichtsvollzieher denkbar.
Schulden werden bei Behörden nicht erlassen ...
Der Schuldner könnte aber ggfls Ratenzahlung vereinbaren
ansonsten kommt die Forderung eben in die Vollstreckung
das meinte FS wohl nicht - er meinte, dass die Behörde auf die Forderung verzichten soll