NV Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) bei Meister Bafög?
Ich bin Technikerschüler und werde durch Aktien und ETFs wahrscheinlich dieses Jahr erstmals Zinserträge über 801€ einnehmen. Da ich Meister- bzw. Aufstiegsfortbildung Bafög erhalte in Höhe von 768€ pro Monat (9216€/Jahr) welches ich zum größten Teil zurückzahlen muss. Nun gibt anscheinend die Möglichkeit einen NV- Antrag (Nichtveranlagungsbescheinigung) zu stellen um als Student auch Zinserträge über 801€ steuerfrei zu erhalten, allerdings nur bis zu einem jährlich zu versteuerndem Einkommen von 8354€. Da lege ich mit meinem Bafög ja nun leicht darüber, allerdings zahl ich ja keine Steuern auf Bafög und es ist ja eher ein Kredit. Kann ich den NV Antrag also getrost einreichen oder bringt der mit nix?
2 Antworten
Den Tipp von @Petz1900 (Steuererklärung abgeben zur Sicherung eines Verlustvortrages) kannst Du prüfen.
Unabhängig davon solltest Du aber auf jeden Fall einen NV-Antrag stellen, da bin ich anderer Meinung als @Petz1900. Der gilt dann für drei Jahre. Da Du voraussichtlich keine Steuern zahlen musst, ist es natürlich besser, KeSt und SolZ gar nicht erst abzuführen, als später (vielleicht nur deswegen) eine Steuerklärung machen zu müssen.
Kleine Zusatzinfos:
- Der Grundfreibetrag für 2017 beträgt € 8.820,00. Plus Sparerfreibetrag von € 801,00 und Sonderausgabenpauschale von € 36,00 ergibt sich also ein Betrag von € 9.657,00, ab welchem Du Steuern zahlen musst.
- Selbst wenn Du etwas darüber liegst, ist Dein Steuersatz zunächst mal erheblich niedriger als die 26,375% KeSt und SolZ und damit ein NV-Antrag sinnvoll.
- Lies mal hier: http://www.ratgeber-geld.de/abgeltungssteuer/nv-bescheinigung.html. Vielleicht ist Dir das schon alles bekannt, aber kann ja nicht schaden.
BaFöG sind keine Einkünfte, sondern Bezüge.
Ein wesentlicher Unterschied im Steuerrecht.
Daher kann man durchaus eine NV-Bescheingung beantragen, man kann sich die Steuern aber auch über eine Steuererklärung wiederholfen, die man ja wohl eh als Technikerschüler einreichen will. Dann macht NV keinen Siinn.
Falls du aber in D arbeiten willst wäre ein Verlustvortrag, der durch Fortbildungskosten entstehen könnte, aber schon interessant.....
Danke für die schnelle Antwort, allerdings habe ich wegen Arbeit im Ausland noch nie eine Steuererklärung in Deutschland gemacht und habe dies auch dieses Jahr noch nicht vor, da ich ja sowieso keine Einkünfte als Schüler hatte. Da wäre die NV schon eine große Erleichterung im Gegensatz zur Steuererklärung !