kirliche zusatsversorgung trotz Kirchenaustritt beziehen?

2 Antworten

Die kirchliche Betriebsrente hast Du Dir doch sicher während der Arbeitszeit "verdient"?

Wenn dem so ist, sagt mir meine Logik, kann Dir davon weder etwas entzogen noch könnte sie gekürzt werden!!

Aber, heutzutage kann man sich ja nicht sicher sein, was eigentlich ist und so sein sollte!

Ich würde mich bei der Rentenversicherung mal erkundigen, die sollten es eigentlich wissen!?

Hallo,

da solltest du einmal einen Blick in deine Versicherungsunterlagen werfen.

Ich vermute aber sehr stark, das es da einen Passus gibt, der die Betriebsrente von der Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft abhängig macht.