Wohngeld und Abfindung
Hallo,
ich habe im letzten Dezember eine Abfindung bekommen. Natürlich kann und werde ich jetzt keinen Wohngeldantrag stellen, da erst mal Geld da ist.
Soviel ich weiß, werden bei einem eventuellen Antrag nur die Einkünfte der letzten drei Jahre nachgefragt. Wie ist das, falls ich doch noch ein bischen was von dieser Abfindung im vierten Jahr übrig habe? Kann ich dann einen Antrag stellen und noch einen Rest für z. B. Anschaffungen o. ä . aufheben? Einkommen wird nur bei Anträgen auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angerechnet, oder? Ich würde aber vermutlich noch Anspruch auf Wohngeld haben mit einem auch in vier Jahren noch "mäßigen" Einkommen.
Gruß Shiva
2 Antworten
Ich weis ja nicht,wo Du das gehört hast mit den 3 Jahren,das ist mir neu ! Vielleicht kannst Du mir sagen wovon den Deiner Meinung nach das Wohngeld gezahlt wird ? Ich denke mal ,genau wie Sozialhilfe und Grundsicherung,aus Steuergeldern ! Aber gut ! Du hast auf jeden Fall einen Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr bei ( Bezug von ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt bei ALG 2 ),das würde heißen,das Du z.B.wenn Du 30 Jahre alt bist,4500 Euro auf Deinen Konto haben kannst,ohne das es vom Amt angerechnet wird ! Bei Wohngeld musst Du glaube ich,die Lohn und Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen . Es kommt außer dem auf Dein Monatseinkommen an, welche Staatliche Hilfe für Dich in Betracht kommt .
Isomatte, sie hat nach Wohngeld gefragt und nicht nach Hartz IV.
Mir wäre übrigens auch lieber, ich wäre nicht irgendwann auf Steuergelder angewiesen, aber schließlich zahle ich bisher auch welche ein... Nun gehts eben bald nicht mehr anders
Nicht ganz, deine Abfindung wird nach Auszahlung auf drei Jahre aufgeteilt und bei der Wohngeldberechnung als Einkommen berücksichtigt. Warum willst du nicht versuchen, jetzt schon einen Antrag zu stellen? Oder war die Abfindung so riesig?
Ich denke, ich sollte einige Zeit überbrücken können. Aber danach kommt dann nix mehr rein vermutlich.
Ich meinte natürlich zunächst mal, dass das vorhandene Vermögen nicht angerechnet wird, wenn man z. B. zur Erwerbsminderungsrente einen Wohngeldantrag stellt b. z. w. stellen muss. Das Einkommen, in diesem Fall die Rente, wird natürlich schon angerechnet! Rente habe ich sozusagen selbst erarbeitet; das ist nicht daselbe, wie aus Steuergeldern zu beziehende Sozialhilfe. Deshalb gibt es auch andere Berechnungsgrundlagen.
Und dann steht in den Reglungen, die das Wohngeld betreffen, dass Einkünfte bis zu den letzten drei Jahren hinzugezogen werden können. Dazu zählen auch Abfindungen. Deshalb würde mich interessieren, ob danach die "Reste der Abfindung" als Vermögen aber nicht als Einkünfte zu sehen sind.