Fahrt auf und von Baustelle - Arbeitsrecht - Was muss Chef zahlen
Hallo.
Ich versuche es mal ganz genau zu formulieren, da es im Netz scheinbar keine passenden Antworten gibt.
Faktenlage:
Mehrere Angestelte im Gartenbau - tägliche Fahrt vom Betriebshof auf Baustellen und wieder zurück. - Bezahlung nach Stundenabrechnung. Chef zahlt allen die Hinfahrt, aber nur dem Fahrer die Rückfahrt. Ist das ok?
Genauer: Die Arbeitnehmer fangen alle um 7:00 in der Firma (Betriebshof) an, der FirmenWagen wird bestückt etc. Dann fahren alle zusammen auf eine Baustelle. Dort wird gearbeitet und nach Abschluss der Baustelle fahren alle gemeinsam zurück zum Betriebshof (dort wird gelegentlich noch das Auto entladen oder etwas anderes gemacht). Der Fahrer bekommt beide Fahrten bezahlt, die anderen nur die Hinfahrt.
Wird im Betriebshof noch gearbeitet, dann wird dies wieder allen als Abreitszeit angerechnet.
Ich sehe das so:
Alle Mitarbeiter sind im Auftrag des Chefs unterwegs - er sucht ja die Baustellen raus und alle Mitarbeiter sind somit von ihm beauftragt dort hin zu fahren. Wird vom Chef verlangt nach der Arbeit auf der Baustelle auch noch im Betriebshof zu arbeiten, dann ist doch die Rückfahrt ganz klar Teil der Arbeitszeit - da ja alle Mitarbeiter in seinem Auftrag unterwegs sind?
Oftmals kommt es vor, dass die Baustelle 50 oder sogar 200 km vom Betriebshof entfernt ist - es besteht auch keine Möglichkeit von der Baustelle privat weg zu kommen. Der Chef muss doch dann die Rückfahrt (eine, teils zwei oder mehr Stunden) bezahlen? Die Arbeitnehmer sind doch nur in seinem Auftrag so weit zu einer Baustelle gefahren. Der Chef kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass 2 Stunden hingefahren wird, 4 Stunden gearbeitet wird und die zwei Stunden Rückfahrt nicht bezahlt werden, oder?
Mehrere Baustellen an einem Tag: Gelegentlich kommt es vor, dass an einem Tag mehrere, kleinere Baustellen angefahren werden - der Chef erwartet nun, dass die Mitarbeiter aufschreiben, was davon Fahrtzeiten waren, diese werden dann nicht bezahlt. D.h. Um 7:00 im Betriebshof los, um 9:30 auf erster Baustelle fertig, um 10:00 auf Baustelle 2, umd 13:30 Baustelle2 fertig, umd 14h auf Baustelle3 um 16:30h auf Baustelle3 fertig um 17:15 im Betriebshof, dort noch arbeiten und um 17:45 wirklich Feierabend. Nach meiner Rechnung muss der Chef von 7:00 bis 17:45 durchzahlen (abzüglch Mittagspause), nach seiner Rechnung werden die Fahrzeiten (in diesem Beispiel 2,75h) nicht bezahlt, bzw. nur dem Fahrer. Das summiert sich im Monat auf sehr viele unbezahlte Stunden, während denen die Arbeitnehmer jedoch nicht ihren 'privaten Spaß' haben können, sondern 'gezwungenermaßen' zum 'Nichtstun im Auto' verdammt sind - im Auftrag des Chefs.
Wie verhält es sich in diesen drei Fällen? Vielen Dank!
5 Antworten
Ich zitiere mal aus dem Arbeitsrechtkommentar von P.Wedde, Arbeitszeitgesetz § 2:
"Grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit gehören Wegezeiten der AN zwischen Wohnung und Betrieb. Zur Arbeitszeit gehören hingegen Wegezeiten zwischen dem Beetrieb des AG in dem AN ihren Arbeitsplatz haben und anderen Arbeitsstellen (BayOLG 23.3.1992, NZA 92, 811)"
"Die Arbeitszeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs. Zur Arbeitszeit gehören Wege im Betrieb sowie Wegezeiten außerhalb des Betriebs, wenn diese in Ausübung der Tätigkeit für den AG ausgeübt werden (etwa Wegezeiten von Servicetechnikern) Auch die Zeiten der vom AG durchgeführten Beförderungen zu bestimmten Betriebsstätten oder auswärtigen Arbeitsorten sind Arbeitszeit (Buschmann/Ulber ArbZG Bk § 2 Rn 8)"
Kurz gesagt, der Weg zum Betrieb und zurück sind keine Arbeitszeit. Alles andere sind Arbeitsstunden. .
Danke für's Sternchen
Dazu muss man den "Vertrag" lesen und ggf. den Tarifvertrag wenn der Vertrag diesen inkludiert. Erst dann kann man was sagen. Es gibt unterschiedliche Regelungen. Von zahlt alles - bis zahlt weniger.
Machen wir es einfach.Der Weg zur Baustelle und von der Baustelle ist Privat.Das ist Der Arbeitsweg Wechselnde Arbeitsplätze..Kannst du steuerlich Geltend machen.Einige Firmen zahlen eine Pauschale freiwillig.
Es ist aber Praxis bei vielen.
Das stimmt so sicher nicht! Der Arbeitsplatz ist der Betriebshof.
Wenn ein Büromitarbeiter im Auftrag seines Chefs für ihn zum Supermarkt fährt, dann muss der Chef dem Mitarbeiter doch auch die Fahrt zum und vom Supermarkt zahlen.
Im Bauhandwerk sind die Mitarbeiter,immer auf einer Baustelle,das sind immer wechselnde Arbeitsplätze.
Da solltest du in deinen Arbeitsvertrag schauen, wie das geregelt ist. Wenn es dir nicht passt, musst du dir eben was anderes suchen.
@DerHans: Schon schlimm, so eine Antwort zu geben.
Wenn Du nicht mehr zu sagen hast, dann lass es. Hilfreich ist so eine Antwort bestimmt nicht
da stimmt doch rein garnichts , schreibe das so wie es hier steht mal an die Berufsgenossenschaft
Dackelmann, deine Einschätzung ist falsch.