Arbeitgeber droht mit Abmahnungen ohne Aufhebungsvertrag?
Hallo zusammen,
ein Freund kam heute ganz entsetzt zu mir und meinte, dass sein Arbeitgeber ihm angeboten habe einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Allerdings bekäme er keine Abfindung oÄ sondern lediglich eine Lohnfortzahlung von 2-3 Monaten.
Sollte er nicht auf dieses Angebot eingehen müsste man, laut seinem Arbeitgeber, andere Schritte wählen und ihn womöglich durch Abmahnungen oÄ zum Verlassen der Firma zwingen.
Darf der Arbeitgeber denn solche "Drohungen" aussprechen?
Welche Chance hat mein Freund im Betrieb zu bleiben, wenn er dieses Angebot nicht annimmt? (Es gibt einen Betriebsrat)
Kann er auf eine Art Abfindung oder Lohnfortzahlung für mehrer Monate bestehen falls er sich darauf einlässt?
Danke für die Antworten.
6 Antworten
Eine Abmahnung braucht einen Grund. Gibt es denn einen Grund für eine Abmahnung und Kündigung(z.b. Diebstahl, Mobbing eines Kollegen, Arbeitsverweigerung etc)? Wenn es einen Grund gibt, ja, dann sollte man darüber nachdenken ob man das Angebot annimmt.
Ein Aufhebungsvertrag ist stets eine beiderseits freiwillige Willenserklärung , die nicht durch Androhung unbilliger Sanktionen wie z.B. Abmahnungen oder nachteilige Arbeitsbedingungen erzwungen werden kann, oder darf, wenn es personenbedingt dafür keinerlei Begründung seitens des Betriebes gäbe für eine alternativ "ordentliche Kündigung" arbeitgeberseitig .
Abseits arbeitgerberseitig ausserordentlicher Kündigung wegen besonders schwerer Verfehlungen des Arbeitnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten gäbe es für eine " ordentliche Kündigung " ( arbeitgeberseitig ) nur folgende Möglichkeiten :
- verhaltensbedingt z.B. wegen bereits mehrfacher , kleineren Verletzungen der Vertragspflichten mit teils bereits erfolgten Abmahnungen
- personenbedingt z.B. wegen gesundheitlich bedingter Minderleistung und / oder hoher Ausfallszeit ( AU-Tage ) mitsamt negativer Gesundheitsprognose und fehlender Alternativbeschäftigung im Betrieb.
- betriebsbedingt z.B. wenn der Betrieb durch nachweisliche und längerfristige Auftragseinbrüche Stellen abbauen muss, um nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten, oder bereits Schwierigkeiten hat und dadurch kurz vor der Insolvenz steht.
Wenn man Deinem Freund hier bereits Druck macht, aber freiwillig schon 2 - 3 Monatslöhne Lohnfortzahlung anbietet bei Vertragsaufhebung, hat der Arbeitgeber momentan entweder :
- keinen hieb - und stichfesten Grund für eine ordentliche Kündigung
oder
- der Arbeitnehmer hat durch ( Tarif- ) vertragliche Einzelvereinbarungen , im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ohne Nebenabreden gesonderter Kündigungsmöglichkeiten vor Befristungsende , oder bereits vieljähriger Betriebszugehörigkeit einen Schutz vor arbeitgeberseitiger Kündigung ( ordentlich ) mit Fristen , oder Möglichkeiten deutlich über 2 - 3 Monaten Schutz hinaus.
Auf jeden Fall jetzt umgehend bei der Agentur für Arbeit schon mal " Arbeit suchend " melden und die genannten Probleme ( Druckerzeugung durch den Arbeitgeber ) dieser Behörde schon mal detailliert vortragen.
Wenn der von Kündigung bedrohte Arbeitnehmer sich absolut sicher keiner Gründe für eine Kündigung aus seinem eigenen Verhalten oder seiner Person bewusst ist, und klärende / schlichtende Gespräche nicht möglich, oder erfolglos waren, sollte der betroffene AN es im Zweifel erst mal auf eine arbeitgeberseitge Kündigung ankommen lassen und im Anschluss bei Unrechmässigkeit ggf. eine Kündigungsschutzklage gedanklich erwägen,
wenn die Agentur für Arbeit nicht im Voraus von sich aus ob gründlicher Darlegung der Problematik schriftlich zusichert, in diesem Einzelfall einen wichtigen Grund , und somit Sanktionsfreiheit für den Abschluss des angebotenen Aufhebungsvertrages anzuerkennen. ( und das geschieht wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen )
Hat der Freund etwas ausgefressen und schuldhaft seine Pflichten verletzt und dem Arbeitgeber Schaden zugefügt ? Wenn nicht, dann keinen freiwilligen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Bringt nur rechtliche und finanzielle Nachteile. Der Arbeitgeber soll kündigen, da hat er auch die Begründungspflicht. Und dann hat der Freund wenn er will, alle Rechte beim Arbeitsgericht. Alles andere ist Volksverdummung durch den Arbeitgeber. Er will den Freiund nur über den Tisch ziehen.
eine genaue Auskunft ist ohne Kenntnis des Sachverhalts unmöglich. Allerdings kann ich Dir sagen, dass i.d.R. ein Aufhebungsvertrag nur für den Arbeitgeber Vorteile bringt.
Dein Freund soll sich an den Betriebsrat und ggf. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Dürfen darf er das nicht. Gleichwohl ist das ein beliebtes Mittel um unliebsame Mitarbeiter zu "entsorgen".
Wenn es für dieses "Angebot" Zeugen gibt, dann sollten diese das schleunigst dokumentieren.
Wenn dein Bekannter in der Firma aber eh einen schlechten Stand hat, dann sollte er sich dieses Angebot durchaus durch den Kopf gehen lassen. Gründe für Abmahnungen gibt es ohne Ende.