Sonderkündigungsrecht bei Aufhebungsvertrag auf Grund eines Umzus ins Ausland?

3 Antworten

Bevor du kündiegsts Gehst du mal selber zum Amt und Fragst dort nacht nach und Läst dir dazu dan informationen geben den jedes jahr ändert sich was!

Auch wäre zu klären o du dort zb deine ausbildung weitermachen kanst wen die dan zb in Deutschalnd fals du zurückomst auch anerkant wird!

Wen dein Partner dein lebsngefärte wäre würde die sahce wohl anders aussehn oder zur famielie gehören würde !Wen du eine sperzeit bekomen würdest dan bist du ca 6-8 wochen ohne Krankenverischerung ! Wen er da s Famiele aht kann die sich ja auch um Ihn kümmern! Aber achtung es gib auch noch länder wo die frauen nichst zusagen haben udn eher wie menschen ohen rechte behandelt werden! Besoders dan auch von der Famielei des manes!

Unheilbar mus auch nicht bedeuten das er schenll verstirbt!

DieEmila 
Beitragsersteller
 23.04.2019, 19:41

1.Bevor du kündiegsts Gehst du mal selber zum Amt und Fragst dort nacht nach und Läst dir dazu dan informationen geben den jedes jahr ändert sich was!"

Wenn ich zum Amt gehe und sage ich habe vor mich freiwillig kündigen zu lassen dann ist das für sie so gesehen eine extraeinladung mir sofort zu sagen " Ja dann haben sie mit der Sperrzeit zu rechnen und Sie bekommen kein ALG von uns "

2."Auch wäre zu klären o du dort zb deine ausbildung weitermachen kanst wen die dan zb in Deutschalnd fals du zurückomst auch anerkant wird!"

Ich bin seit 3 Jahren staatlich geprüfte Kosmetikerin ich brauche nichts wegen einer Ausbildung herrauszufinden . Ich bin eine qualifizierte Arbeitskraft die willig ist egal wie und wo eine Arbeit auch zu finden .

4."Wen dein Partner dein lebsngefärte wäre würde die sahce wohl anders aussehn oder zur famielie gehören würde"

Ja ich kann ihn ja nicht deswegen heiraten , wäre kompletter schwachsinn -.-

5."Wen du eine sperzeit bekomen würdest dan bist du ca 6-8 wochen ohne Krankenverischerung !"

12 ....es sind 12 Wochen mein lieber Herakles soweit bin ich auch schon informiert

5."Wen er da s Famiele aht kann die sich ja auch um Ihn kümmern!"

leben deine eltern etwa ewig ? also seine nicht -.- musste auch mal nachdenken.

6."Aber achtung es gib auch noch länder wo die frauen nichst zusagen haben udn eher wie menschen ohen rechte behandelt werden! Besoders dan auch von der Famielei des manes!"

*räusper* Luxemburger .....katholisch = friedlich und entspannter als jeder Deutscher

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht und in Deinem Fall schon gar nicht, denn dass Du wegen Deines Partners, der ja nicht mal Dein Ehepartner ist, ins Ausland ziehst, ist Deine Privatsache und nicht zwingend notwenig.

Eine Kündigung des Arbeitnehmers führt immer zu einer Sperrfrist, es sei denn es liegt ein schwerwiegender Grund vor, auch ein Aufhebungsvertrag bildet da keine Ausnahme

https://www.arbeitsvertrag.org/kuendigung-arbeitnehmer/

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/

Familiengerd  23.04.2019, 17:45
es sei denn es liegt ein schwerwiegender Grund vor

Ein schwerwiegender Grund kann auch der Umzug zum Partner sein (es muss nicht zwingend ein "Ehe"-Partner sein).

Beim Umzug ins Ausland (nur EU-Ausland) gelten ganz besondere Regelungen bezüglich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.

Auch bei einem Aufhebungsvertrag kann es eine Sperre beim ALG geben. Zudem hast du nur unter ganz bestimmten Umständen überhaupt einen Anspruch auf ALG, wenn du in's Ausland gehst. Und selbst, wenn dir das ALG dort gezahlt wird, dann in der Regel nur drei, maximal sechs Monate lang.

Sprich, wenn du zu deinem Partner ziehen willst, solltest du dir Gedanken machen, wie die Zeit dort finanziert werden soll - ohne ALG! Kann er nicht alternativ zu dir ziehen, sodass du deinen Job behältst?

DieEmila 
Beitragsersteller
 23.04.2019, 17:45

Das mit dem 3 Monaten ALG im Ausland ist mir mitlerweile bekannt. Ich bin nicht doof und renne ohne Geld hin unnd sitze dann nach 3 Monaten auf der Straße . Bei mir ist deswegen alles gut durchdacht und ich habe von der Familie seiner seits die volle Unterstützung . so gesehen ist das lebensnotwendige geregelt . Es geht mir eher um die Krankenversicherung . Bekomme ich ALG bin ich versichert . So müsste ich selber aufkommen .

HappyMe1984  23.04.2019, 17:53
@DieEmila

Mit der Krankenversicherung im Ausland ist das sowieso noch mal eine Nummer für sich. Da musst du wahrscheinlich sowieso schauen, ob bei dieser Form des Auslandsaufenthalts deine deutsche Krankenversicherung überhaupt gilt. Das kann nicht zuletzt auch davon abhängen, in welches Land es dich konkret verschlägt...

Probier es da als ersten Schritt mal mit einem Anruf bei deiner KV! Und danach kannst du dann ja weiter überlegen, wie du das alles organisiert bekommst.