Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?

10 Antworten

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Die Rückforderung kannst du ja sicher aus dem Bescheid nachvollziehen, es geht hier nach dem sogenannten Zuflussprinzip, es werden also Gelder in der Regel im Monat des Zuflusses auf den Leistungsanspruch angerechnet.

Wenn du also im Juli 2 Geldeingänge hattest, dann lässt sich diese Rückforderung ja erklären, dagegen wirst du auch durch eine Anhörung bzw.eine schriftliche Erklärung nichts machen können.

Du könntest versuchen das du schriftlich eine Ratenzahlung vereinbaren kannst.

isomatte  12.11.2018, 10:37

Danke dir für deinen Stern !

Über Caritas gibt es kostenlos Beratungen für alle möglichen Probleme, und eben auch für Leute mit diesen Problemen mit dem Jobcenter- das weiß ich von einem Bekannten, der genau dieses Problem auch hatte. Es ist halt oft undurchsichtig was die schreiben. Auserdem können die auch Fehler machen.

Ja dürfen die. Wenn es zu viel gezahlt wurde und nicht berechtig war musst du zurückzahlen.

Selbstverständlich ist es rechtens. Das hat auch nicht damit zu tun, ob du Arbeit gefunden hast, oder nicht, sondern dass du zu viel Geld bekommen hast. Das kann selbstverständlich zurückgefordert werden, weil es dir nicht zusteht.

Wenn Dir das Jobcenter kein rechtliches Gehör gewährt hätte, dann wäre ein nachfolgender Aufhebungs- und Erstattungsbescheid nicht rechtens. So hast Du die Möglichkeit, Deine Einwendungen, wie etwa Vertrauensschutz, vorzutragen.

Erst wenn das Jobcenter aufgrund Deiner Einwendungen nicht einlenken kann ergeht ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

Wie gegen jeden Bescheid, kannst du auch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Widerspruch beim Jobcenter einlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung