Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?
Liebe Community,
und zwar folgendes.
Heute habe ich ein Schreiben (Anhörung) von meinen Zuständigen Jobcenter erhalten. Dort steht geschrieben das im Juli, eine Überzahlung von 511 € zustanden gekommen sei.
Zitat des Schreibens:
Sehr geehrter Herr xXx,
mit Bescheid vom 03.07.2018 wurde Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB II vorläufig bewilligt ( § 41a Abs. 1 SGBII). Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten ( §41a Abs. 6 SGBII ).
Sie haben am 9.7.2018 eine Tätigkeit bei Firma xXx aufgenommen. Sie haben am 31.07.2018, also im Juli 2018 einen Abschlag in höhe von 1250 € erhalten. Auf das Gesamtbrutto hochgerechnet ergibt sich somit ein Abschlagsbrutto von 1876,47 €. Gemäß §11 SGBII sind Einnahmen in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen.
Da Sie den Abschlag im Juni 2018 erhalten haben, ist dieser demnach auch im Juli 2018 anzurechnen. ( Oben heißt es noch im Juli. Fehler vom Jobcenter) Es sind Fahrtkosten zur Arbeit und KFZ Haftpflichtbeiträge zu Ihren Gunsten angerechnet worden. Ihre letztmalige Ausbildungsvergütung wurde in höhe von 224,77 € angerechnet, so wie ALG 1 anzeilig auf 8 Tage. Details entnehmen sie der Anlage.
Zitat ENDE
Ich hatte am 10.07.2018 noch anteilig Ausbildungsvergütung von 224 euro bekommen weil ich im Juni fertig wurde mit der Ausbildung. Am 31.07. hatte ich denn nochmal Geld von der neuen Firma bekommen wo ich am 09.07.2018 angefangen habe. Ich bin aber seit dem 14.09.2018 wieder Arbeitslos und musste nochmal alles neu beantragen. Es wurde alles Rechtzeitig abgegeben.
Nun zu meiner Frage: Darf das Jobcenter, obwohl ich nicht Grob fahrlässig gehandelt habe, die Kosten von 511 € zurückfordern. Mir geht es jetzt nicht um die Zusammenstellung des geforderten Betrags sondern eher, ob Sie ein recht darauf haben. Ich meine, dafür kann ich ja nix dass ich gleich Arbeit gefunden hatte und nun darf ich solch eine hohe Summe zahlen. Wehe man findet Arbeit. Es ist echt traurig. Kann mir jemand helfen ?
Am besten wären Paragraphen womit ich der Anhörung widersprechen kann.
Ich wäre so dankbar wenn Ihr mir helfen könnt leute :(.
Lieben Dank
10 Antworten
Die Rückforderung kannst du ja sicher aus dem Bescheid nachvollziehen, es geht hier nach dem sogenannten Zuflussprinzip, es werden also Gelder in der Regel im Monat des Zuflusses auf den Leistungsanspruch angerechnet.
Wenn du also im Juli 2 Geldeingänge hattest, dann lässt sich diese Rückforderung ja erklären, dagegen wirst du auch durch eine Anhörung bzw.eine schriftliche Erklärung nichts machen können.
Du könntest versuchen das du schriftlich eine Ratenzahlung vereinbaren kannst.
Danke dir für deinen Stern !
Über Caritas gibt es kostenlos Beratungen für alle möglichen Probleme, und eben auch für Leute mit diesen Problemen mit dem Jobcenter- das weiß ich von einem Bekannten, der genau dieses Problem auch hatte. Es ist halt oft undurchsichtig was die schreiben. Auserdem können die auch Fehler machen.
Ja dürfen die. Wenn es zu viel gezahlt wurde und nicht berechtig war musst du zurückzahlen.
Selbstverständlich ist es rechtens. Das hat auch nicht damit zu tun, ob du Arbeit gefunden hast, oder nicht, sondern dass du zu viel Geld bekommen hast. Das kann selbstverständlich zurückgefordert werden, weil es dir nicht zusteht.
Wenn Dir das Jobcenter kein rechtliches Gehör gewährt hätte, dann wäre ein nachfolgender Aufhebungs- und Erstattungsbescheid nicht rechtens. So hast Du die Möglichkeit, Deine Einwendungen, wie etwa Vertrauensschutz, vorzutragen.
Erst wenn das Jobcenter aufgrund Deiner Einwendungen nicht einlenken kann ergeht ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
Wie gegen jeden Bescheid, kannst du auch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Widerspruch beim Jobcenter einlegen.