Jobcenter lehnt antrag ab weil sie die adresse nicht umgemeldet hat , was kann sie machen?
Hallo zusammen, ich bin in einer blöden Lage. Hatte eine Trennung und musste schnell ausziehen. Mietvertrag wurde genehmigt und JC wusste das ich direkt einziehe. Das war am 15.11. Bin dann erst zur Antragstellung. Hab Unterlagen bekommen, bin dann zur Ummeldung und hatte Termin zur Abgabe am 27.11. Nun hab ich einen Ablehnungsbescheid bekommen für die Zeit vom 1.11- 26.11 und Miete für Dez und Kaution wurden immer noch nicht bearbeitet. Hab nun aktuell zwei Monatsmieten Rückstand beim Vermieter und kaum noch Geld. Bin mit 4 Kids allein eine Woche vor Weihnachten
Widerspruch hab ich gemacht aber die sagen sie haben 3 Monate Zeit. Dann bin ich erledigt! 😢😢😢 Was mach ich nur?
Hallo leute ich stell die frage für eine Frau mit vier kindern denn Mietvetrag hat sie beim Jobcenter vorgelegt nur weil sie Wohnadresse nicht umgemeldet hat wurdeen mietkosten abgelehnt jetzt ist sie auf der straße sie braucht dringend hilfe sie war 3 mal beim Jobcenter es hat nichts gebrahct was kann sie machen ???
5 Antworten
Wenn man nicht am Ort wohnt, kriegt man am Ort auch kein ALG II.
Laut Aktenlage bestand die Möglichkeit, dass die Frau und ihre vier Kinder noch bis zum 26.11. beim Kindsvater wohnten oder bei der Oma, etwa in einer anderen Stadt.
Diese Möglichkeit hätte man ausräumen können, indem man - auch ohne Anmeldung in der neuen Wohnung, dazu hat man ja 14 Tage Zeit - dem Amt glaubhaft versichert, dass man dort bereits wohnt.
Eine Aussage wie "Mietvertrag wurde genehmigt und JC wusste das ich direkt einziehe" ist völliger Humbug! Das JC wusste damals lediglich, dass der Wunsch bestand, dort "direkt", also unverzüglich einzuziehen.
Unklar war, ob das auch geschah. Es könnte ja eine andere Wohnung gefunden worden sein, oder der Umzug könnte sich verzögert haben - vielleicht musste noch renoviert werden, 2 Wochen lang, das kommt häufig vor.
Nun kann man nachträglich versuchen, die tatsächliche damalige Wohnlage glaubhaft zu machen, durch eine detaillierte Schilderung, und notfalls noch Beweismittel zu benennen bzw. vorzulegen, etwa Zeugen für den Umzug, Quittungen für Umzugswagen usw.
Dies alles kann man auch nachzureichen versuchen im Widerspruchs-Verfahren.
Falls man akut Geld benötigt, kann man einen Antrag auf einen Vorschuss stellen:
"(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags."
Zudem oder stattdessen kann man einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Jobcenter stellen beim zuständigen Sozialgericht, mit dem Ziel einer vorläufigen Auszahlung des umstrittenen ALG II - und/oder des beantragten Vorschusses.
Von Obdachlosigkeit zu jammern ist aber blanker Unsinn: Woher will man wissen, dass der Vermieter eine Räumungsklage plant? Der weiß doch, dass das Jobcenter die Miete übernimmt! Und er weiß auch, dass er keine Chancen auf Kündigung plus Räumungsurteil hat, wenn erst zwei Mieten fehlen, und das zum ersten Mal!
Gruß aus Berlin, Gerd
Gehe sofrt monatg mit ihr zum Anwalt und vorher zum Antsgericht für einen beratungsschein (bewilliegung vom amt vorlegen)
Die haben bis zu 3 moante zeitt abe rnichtdas immr 3 maoantae lang zu beabeitenda müste vorher das mitder miet und den kinder geklärt sein !Andeiner stelle würde ich noch zu eienr beatungstelle für hartz 4 gehen zb bei der Caritas!
Das jobcneter hat zu verhidnern das man obdachlos wird! Außerdmescheint amnda vieles absichtlcih übneershen zu habenden wen sie erst so spät einen termin bekommt hat das jobcneter einen große mitschuld an der obachlsouiegket bzw das alles so falsch läuft!
Sie sollte s auch das Jugendamt einschalten das die Obdachlosuegkeit der kinder vorsätzlich scheinbar verursacht worden ist!
Mein definitiver Ratschlag an dich:
wende dich mit deiner Frage (und dem Bild) an folgendes Forum:
Anmeldung und Nutzung ist komplett kostenlos und da wird dir garantiert geholfen (mir hat das Forum dort damals immer gut weiterhelfen können!)
Gruß :)
dazu müsste FS erstmal eine verständliche Frage stellen ...
Erst mal auf das Meldeamt und so unmelden das keine Lücke entstanden ist.
Dann Anwalt gehen - sofort !
Das Amt hat natürlich recht, nur wenn Sie gemeldet sind können die das abrechnen,
wenn sich die person erst am 27.11. umgemeldet hat, hat sie auch ab da erst anspruch auf leistungen.
leistungen erhält nur, wer auch eine meldeadresse hat im bereich des jobcenters. liegt keine vor, werden leistungen für diese zeit versagt.
schaut hier mit rein für weitere fragen: www.elo-forum.org
die Melde adresse liegt in der selben Stadt nur eine andere Wohn adresse wurde nicht umgemeldet