Möbliertes WG-Zimmer > Fleck auf Matratze - Inrechnungstellung
Guten Tag !
Folgender Sachverhalt:
Ich habe 8 Monate in einem voll möblierten Zimmer (alles neu) einer voll eingerichteten WG gewohnt. Dummerweise ist mir etwas Limonade auf der Matratze ausgelaufen, weshalb sich ein Fleck mit ca. 50cm Durchmesser gebildet hat.
Die Rückseite der Matratze ist makellos.
Kurze Zeit nach meinem Auszug hat der Vermieter diesen Mangel bemerkt und stellt mir besagte Matratze in Rechnung.
Meine Fragen nun:
-Ist es gerechtfertigt gleich eine neue Matratze zu kaufen und mir dies in Rechnung zu stellen ? Oder genügt es nicht den Fleck einfach reinigen zu lassen ?
-Müsste sich der Wert der Matratze nicht nach 8 Monaten gemindert haben, sodass nur eine anteilige Erstattung der Kosten anfällt ?
Kann der Vermieter nun eine teurere Matratze kaufen? m.E. habe ich ein Recht darauf, den Beleg der verdreckten Matratze zu erhalten.
Für Antworten bin ich dankbar ( Bitte nur Antworten die dem Thema wirklich zuträglich sind)
Gruß
6 Antworten
Du solltest zunächst darum bitten, die Matratze reinigen zu dürfen (nebenbei: das hättest Du ja anstandshalber auch schon beim Auszug machen können, aber egal jetzt).
Einfach so darf der Vermieter keine neue Matratze kaufen, schon gar keine hochpreisigere.
Falls der Fleck nicht entfernt werden kann, kann der Vermieter Dir anteilig die Kosten in Rechnung stellen (natürlich nicht für eine ganz neue Matratze, sondern abzüglich der 8 Monate "Abnutzung" - dafür hat er ja die Miete kassiert).
Ansonsten wäre die Angelegenheit IMO ein Fall für Deine Privathaftpflichtversicherung.
(nebenbei: das hättest Du ja anstandshalber auch schon beim Auszug machen können, aber egal jetzt)
-Das ist natürlich korrekt.. aber jetzt ist es nunmal so ...
Gibt es einen Verrechnungsschlüssel für die 8 Monate Abnutzung ?
Des weiteren behauptet er, es sei nach 8 Monaten Nutzung keine "natürliche" Abnutzung festzustellen. Nach dieser Aussage frage ich mich, ob ich nun trotzdem eine Kostenminderung aufgrund der 8 Monate verlangen kann.
Eine persönliche Aussprache kommt für mich nicht mehr in Frage. Das wird nurnoch schriftlich geklärt..
Eine teurere Matratze darf er nicht kaufen. Aber Du musst den Schaden bezahlen. Gut wäre es, wenn Du eine Haftplichtversicherung hast.
Frag einfach beim Rechtsanwalt nach, wie können dir da auch nicht helfen...Mach dir doch am besten einen Termin mit dem Vermieter.
Er kann dir nichtz den Neupreis berechnen. Nur als gebrauchte Matratze. Und ne Teurere schon gar nicht.
Nein, er hätte nicht gleich eine neue Matratze kaufen dürfen, er hätte sie auf deine Kosten nur reinigen lassen können. Natürlich mindert sich der Wert einer Matratze nach 8 Monaten Benutzung und somit auch die Kosten für eine eventuelle Neuanschaffung. Nein, der Vermieter muss im Preisrahmen des Wertes der "alten" Matratze bleiben und natürlich hast du das Recht den Kaufbeleg zu sehen und natürlich hast du auch das Recht auf die "alte" Matratze. Ich würde mich weigern eine neue Matratze zu bezahlen sondern nur die Reinigungskosten für die Matratze übernehmen oder ggf. der Versicherung den Schaden mitteilen.
Der Geschädigte hat die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten, d.h. er muss den geringsten Aufwand betreiben um den Schaden zu beheben, den er dir dann in Rechnung stellen kann.
Nach Rücksprache mit einem Juristen habe ich gerade selbiges erfahren.
Ich bedanke mich rechtherzlich für Eure Antworten !
Danke für deine Antwort. Er hat ja noch keine neue Matratze gekauft... Habe ich also tatsächlich ein Anrecht auf Reinigung der Matratze ?