Möbliertes WG-Zimmer > Fleck auf Matratze - Inrechnungstellung

6 Antworten

Du solltest zunächst darum bitten, die Matratze reinigen zu dürfen (nebenbei: das hättest Du ja anstandshalber auch schon beim Auszug machen können, aber egal jetzt).

Einfach so darf der Vermieter keine neue Matratze kaufen, schon gar keine hochpreisigere.

Falls der Fleck nicht entfernt werden kann, kann der Vermieter Dir anteilig die Kosten in Rechnung stellen (natürlich nicht für eine ganz neue Matratze, sondern abzüglich der 8 Monate "Abnutzung" - dafür hat er ja die Miete kassiert).

Ansonsten wäre die Angelegenheit IMO ein Fall für Deine Privathaftpflichtversicherung.

geplagterMieter 
Beitragsersteller
 06.07.2012, 15:08

(nebenbei: das hättest Du ja anstandshalber auch schon beim Auszug machen können, aber egal jetzt)

-Das ist natürlich korrekt.. aber jetzt ist es nunmal so ...

Gibt es einen Verrechnungsschlüssel für die 8 Monate Abnutzung ?

Des weiteren behauptet er, es sei nach 8 Monaten Nutzung keine "natürliche" Abnutzung festzustellen. Nach dieser Aussage frage ich mich, ob ich nun trotzdem eine Kostenminderung aufgrund der 8 Monate verlangen kann.

Eine persönliche Aussprache kommt für mich nicht mehr in Frage. Das wird nurnoch schriftlich geklärt..

Eine teurere Matratze darf er nicht kaufen. Aber Du musst den Schaden bezahlen. Gut wäre es, wenn Du eine Haftplichtversicherung hast.

Frag einfach beim Rechtsanwalt nach, wie können dir da auch nicht helfen...Mach dir doch am besten einen Termin mit dem Vermieter.

Er kann dir nichtz den Neupreis berechnen. Nur als gebrauchte Matratze. Und ne Teurere schon gar nicht.

Nein, er hätte nicht gleich eine neue Matratze kaufen dürfen, er hätte sie auf deine Kosten nur reinigen lassen können. Natürlich mindert sich der Wert einer Matratze nach 8 Monaten Benutzung und somit auch die Kosten für eine eventuelle Neuanschaffung. Nein, der Vermieter muss im Preisrahmen des Wertes der "alten" Matratze bleiben und natürlich hast du das Recht den Kaufbeleg zu sehen und natürlich hast du auch das Recht auf die "alte" Matratze. Ich würde mich weigern eine neue Matratze zu bezahlen sondern nur die Reinigungskosten für die Matratze übernehmen oder ggf. der Versicherung den Schaden mitteilen.

geplagterMieter 
Beitragsersteller
 06.07.2012, 15:10

Danke für deine Antwort. Er hat ja noch keine neue Matratze gekauft... Habe ich also tatsächlich ein Anrecht auf Reinigung der Matratze ?

walterdealeman  06.07.2012, 15:20
@geplagterMieter

Der Geschädigte hat die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten, d.h. er muss den geringsten Aufwand betreiben um den Schaden zu beheben, den er dir dann in Rechnung stellen kann.

geplagterMieter 
Beitragsersteller
 06.07.2012, 15:34
@walterdealeman

Nach Rücksprache mit einem Juristen habe ich gerade selbiges erfahren.

Ich bedanke mich rechtherzlich für Eure Antworten !