GEZ Gebühren bei privater Vermietung möbliertes Zimmer und Sousterrainwohnung
Hallo, ich vermiete privat ein möbliertes Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung (Sprachschülerin), muss ich da etwa auch GEZ Gebühren bezahlen, weil im Zimmer ein TV steht? Und dann vermiete ich noch eine Miniwohnung mit separatem Eingang,(an Studenten im Sousterrainbereich) es handelt sich NICHT um eine Ferienwohnung, habe gehört, dass dort GEZ Gebühren anfallen könnten,stimmt das? oder muss ich das der GEZ dennoch melden, ein Anfrageschreiben habe ich gerade bekommen.....? Für nützliche Antworten wäre ich sehr dankbar!!!
LG
4 Antworten
Die Vermietung eines möblierten Zimmers in deiner Wohnung führt, unabhängig davon, ob dort ein Rundfunkgerät steht, nicht zu einer gesonderten Beitragspflicht, wenn du für die Wohnung schon zahlst. Seit 1.1.2013 wird nicht mehr pro Gerät, sondern pro Wohnung monatlich ein Betrag von 17,98 € gezahlt. Die Miniwohnung ist, da sie eben eine eigene Wohnung mit eigenem Eingang ist, extra beitragspflichtig. Da du sie aber vermietet hast, sind die Mieter und nicht du als Eigentümer verpflichtet, dafür zu zahlen; denn sie sind derzeit Inhaber der Wohnung.
Der Rundfunkbeitrag wird nicht mehr pro Gerät bezahlt sondern pro Wohnung.
Die GEZ hat eine Definition des Begriffs Wohnung veröffentlicht. Demnach muss es sich um eine "baulich abgeschlossene Einheit handeln, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat...". Auch für Zweitwohnungen muss der volle GEZ-Rundfunkbeitrag gezahlt werden. http://www.cecu.de/gez-rundfunkbeitrag.html
für das zimmer in deiner wohnung muss die schülerin nix zahlen. für die miniwohnung werden extra beiträge fällig. für die vermietung wirst du sicher deine steuern zahlen. wenn du die wohnungen etc verwaltest, musst du auch für deine "firma" zahlen.
JEDER zahlt ob man geräte hat oder nicht. ist zwar eigentlich illegal. aber der staat darf ja alles.