Vermieter will in WG einziehen
In unserer WG wird demnächst ein Zimmer frei. Nun will unser Vermieter selbst dort einziehen. Darf er das bzw. können wir das verhindern?
10 Antworten
Da er wie du schreibst, die Zimmer einzeln vermietet hat, habt ihr kein Mitspracherecht bei der Auswahl der Mitbewohner. Somit kann er natürlich genausogut selber da einziehen - wo ist das Problem?
Beste Antwort, da sie auf den konkreten Einzelfall bezogen ist.
Wenn du den Vermieter kennen würdest, wüßtest du das Problem. Aber danke für die konkrete Antwort.
ähm nein. Ihr habt die Wohnung als Mieter gemietet und solange euer Vertrag besteht, kann er nicht einziehen. Aber er muss keinen neuen Mieter zulassen. Also Vertragseintritt und auch für nen Zwischenmieter/Untermieter braucht ihr seine Zustimmung. Das heißt, ihr könnt das Zimmer nicht ohne seine Zustimmung an jemand anderen geben, aber ihr müsst auch ihn nicht darin wohnen lassen. Als Vermieter kann er Eigenbedarf anmelden, das dauert aber ne Weile und zudem müsstet ihr dann ausziehen, sofern ihr eben nicht mit ihm wohnen wollt.
Gibt es bei euch keinen Mieterschutzbund oder Mieterschutzverein oder so? Google mal zu deiner Stadt und frag dort über genaue Folgen nach.
Grüße
Das, was Du schreibst, ist nicht ganz so richtig. Das Gesetz untersagt die Untervermietung, sofern der Vermieter dem nicht zustimmt. Das heißt, wenn im Mietvertrag nicht die Erlaubnis steht, dass der oder die Hauptmieter - das hier vorliegende Mietverhältnis ist leider nicht ganz klar - auch nach ihrem Gusto untervermieten dürfen, dann gibt's so oder so keinen Untermieter.
laut Frage geht es hier um eine WG und nicht um ein Hauptmietverhältniss mit Untervermietung.
Das Gesetz sagt aber auch, dass der Vermieter grundsätzlich der Untervermietung zustimmen muss.
Und Du bist Dir sicher, dass der Fragesteller sich an GF.net wendet, wenn ihm die juristisch korrekte Differenzierung zwischen WG und Haupt- und Untermietverhältnis geläufig ist?!
Also ich würde nicht alles so wörtlich nehmen, was hier geschrieben steht. Auslegung des tatsächlich Gefragten/Gewollten ...
Falsch, das Gesetz sagt, dass der Mieter vom Vermieter die Zustimmung verlangen (!) kann, wenn (...); § 553 BGB. Hier sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen, die hier nicht angesprochen wurden. Quod non est in actis, non est in mundo. ;-)
Außerdem ging es in dem vorigen Kommentar nicht um diesen Unterschied, sondern um die konkrete Frage, ob der Mieter ohne Weiteres untervermieten dürfe.
Grundsätzlich kann er also verlangen. Es gibt aber wenige, seltene Ausnahmen. Dazu klar im Widerspruch steht die Aussage von dir
Das heißt, wenn im Mietvertrag nicht die Erlaubnis steht, dass der oder die Hauptmieter - das hier vorliegende Mietverhältnis ist leider nicht ganz klar - auch nach ihrem Gusto untervermieten dürfen, dann gibt's so oder so keinen Untermieter.
Hö echt miese situation aber ihr MÜSST gar nichts!
Ihr könnt doch ordentlich kündigen.
Jupp, das darf er auf jedem Fall. Bei einer WG mietet man eben nur 1 Zimmer, Küche, Bad. Was mit den anderen Zimmern geschieht, kann der Vermieter selbst bestimmen. Sei froh, dass er nicht die ganze Wohnung will - kommt ja vielleicht noch ;-(. - Naja, vielleicht ist der ja ganz nett.
Natürlich könnt ihr das verhindern. Einfach nicht als Untermieter akzeptieren und schon is er raus. Betritt er unbefugt eure wohnung ist das Hausfriedensbruch und führt zur anzeige. Garnicht auf diskussion einlassen und ihm gleich zeigen wo die tür is...
ruelps? Ich glaube die Tür kennt er besser.
Das ist nicht richtig .
Wenn man einen Untermieter aufnehmen möchte , dann kann der Eigentümer das nicht verhindern .
Die einzige Möglichkeit die er hätte , wäre daß er ganz konkrete Gründe vorbringen müßte , warum genau diese Person jetzt da nicht einziehen darf ( z.B.wenn er wüßte ,daß der oder die Anwärterin Messie ist )