Muss ich die Kaution an den Vermieter weitergeben?

6 Antworten

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Du hast eine wichtige Information in der Frage vergessen, die ich jetzt aus einem Kommentar sehe. Ihr seid alle Hauptmieter, habt also einen gemeinsamen Vertrag.

Das ist ein wichtiger Punkt. Denn es wird ja dann eine Vertragsänderung für den neuen Bewohner gemacht, in der du aus dem Vertrag entlassen wirst und der neue Bewohner aufgenommen. In dieser Vertragsänderung sollte die Kaution unbedingt auch geklärt werden.

Bei einem gemeinsamen Vertrag hat der Vermieter keine Pflicht, jemandem eine Kaution zurück zu geben oder eine Kaution zu bekommen. Er hat zu Vertragsbeginn eine Kaution bekommen, und was bei Bewohnerwechsel passiert betrifft dann nur die Bewohner untereinander. Allerdings kann es sein, dass etwas anderes vereinbart ist, aber das muss sich aus dem Vertrag ergeben.

Ohne den Vertrag zu kennen ist daher eine seröse Antwort nicht möglich.

Fragesteller713 
Beitragsersteller
 20.08.2022, 16:51

Heißt also, dass er keine neue Kaution verlangen darf von neuen Nachmietern, sofern es nicht so im Vertrag steht?

Weil ja der Nachmieter für mich an meine Stelle in dem Vertrag tritt, richtig?

Renick  20.08.2022, 17:56
@Fragesteller713

Richtig. Gemeinsamer Vertrag = gesamtschuldnerische Haftung = Einmal Kaution und die bleibt bei ihm bis der Vertrag aufgelöst wird und mehr bekommt er nicht.

So ist die reguläre Regelung. Im Vertrag könnte vielleicht was anderes vereinbart sein.

Das Weitergeben der Kaution von einem Bewohner zum anderen wäre dann also eine interne Sache, mit der der Vermieter nichts zu tun hat. Außer nur insoweit, als dass es in die Vertragsänderung geschrieben werden sollte. Und das sollte wirklich gemacht werden, weil sonst der neue Mieter keine Kaution geben muss.

Renick  22.08.2022, 17:58
@Fragesteller713

Lieben Dank für den Stern. Freue mich wenn ich helfen konnte.

Das ist eine Frage, die ihr mit dem Vermieter klären müsst.

Wenn er damit einverstanden ist, dass der neue Mieter keine Kaution an ihn zahlt und ihr das untereinander verrechnet, dann geht es. Möchte der Vermieter das nicht, müsst ihr das akzeptieren.

Fragesteller713 
Beitragsersteller
 20.08.2022, 15:57

Ja er will es natürlich am liebsten von jedem einzelnen, da er dadurch 800€ + macht..

Weil meine ehemaligen Mitbewohner sich nicht darum kümmern und ihm das Geld quasi schenken..

Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht.

Ich habe beim Einzug meinem Vermieter 800€ Kaution gegeben,

und

Muss ich die Kaution an den Vermieter weitergeben?

Warum solltest du dem Vermieter ein zweites Mal die Kaution geben?

Fragesteller713 
Beitragsersteller
 20.08.2022, 15:59

Ich habe sie einmal gezahlt, und er möchte sie behalten, um eventuelle Nebenkosten Nachzahlungen zu begleichen..

Die sind aber niemals 800€ hoch und ich habe keine Lust in einem Jahr meinem Geld hinterher zu rennen, und hätte jetzt die Möglichkeit die Kaution von der neuen Person zu bekommen..

atm77  20.08.2022, 16:00
@Fragesteller713

Dann behalte sie doch einfach.

Was will er denn machen?

Fragesteller713 
Beitragsersteller
 20.08.2022, 16:01
@atm77

Des denke ich mir auch.. 😁

atm77  20.08.2022, 16:03
@Fragesteller713

Teile ihm halt mit (am besten mündlich) dass du/ihr das jetzt so macht und dass er dir die Abrechnung schicken soll damit du sie bezahlen kannst.

Scheint ja bei euch ohnehin jeder zu machen was er will.

Fragesteller713 
Beitragsersteller
 20.08.2022, 16:05
@atm77

Ja genau, soll er mir die Kosten schicken dann zahle ich mein Teil.

Danke euch!

atm77  20.08.2022, 16:06
@Fragesteller713

Mach es am besten mündlcih damit er in Zweifel nichts nachweisen kann.

Der von dir anvisierte Vorgang einer Kautionsübernahme des Nachmieters ist tatsächlich schlussendlich vom Willen des Vermieters abhängig. Der neue Mietvertrag des Nachmieters beinhaltet sicher die Übergabe einer Kaution an den Vermieter.

Hier kann nur ein dreiseitige Vertrag Abhilfe schaffen: Du trittst deinen Erstattungsanspruch auf die Kaution an den Nachmieter ab, der Vermieter erklärt, dass er keine Kaution vom Nachmieter verlangt, berechtigte Nachzahlungsforderungen aus deiner Mietzeit begleicht der Nachmieter, du verpflichtest dich dem Nachmieter dies Forderungen des Vermieters zu erstatten, und endlich übergibt dir der Nachmieter gegen Quittung 800,00€. Du verzichtst explizit auf die Auszahlung von Zinsen gegenüber dem Vermieter.

Hier kennt keiner euren Vertrag den ihr als WG mit dem Vermieter geschlossen habt.

Ob da einfach die Kaution von Hand zu Hand weiter gereicht werden kann, müsst ihr erst einmal abklären.

Fragesteller713 
Beitragsersteller
 20.08.2022, 15:59

Wir sind alle Hauptmieter.

DerHans  20.08.2022, 16:01
@Fragesteller713

Dann hast du doch einen Vertrag wo du das nachlesen kannst. Wer soll das von außen beurteilen können?

Fragesteller713 
Beitragsersteller
 20.08.2022, 16:02
@DerHans

Muss ich mal schauen was da so über die Kaution drin steht.