Muss ich die Kaution an den Vermieter weitergeben?
Guten Tag,
und zwar ziehe ich zum 01.09. aus meiner WG aus.
Ich habe beim Einzug meinem Vermieter 800€ Kaution gegeben, jetzt ziehe ich aus, und jmd. nimmt mein Zimmer und würde mir auch 800€ für die Kaution geben, sodass ich meine sofort zurück hätte.
Ich weiß dass mein Vermieter bisher keinem ehemaligen Mitbewohner von mir dir Kaution zurück gegeben hat, daher würde ich sie gerne einfach behalten.
Für Nachzahlung (Nebenkosten) würde ich selbstverständlich aufkommen.
Die Zimmer werden bei Neueinzug nicht auf Zerstörung/ Beschädigungen kontrolliert (gab auch keine, also alles in dem Zustand wie ich das Zimmer übernommen habe).
Hoffe ihr versteht meine Frage.
Ich danke euch schonmal für die Antworten! :)
6 Antworten
Du hast eine wichtige Information in der Frage vergessen, die ich jetzt aus einem Kommentar sehe. Ihr seid alle Hauptmieter, habt also einen gemeinsamen Vertrag.
Das ist ein wichtiger Punkt. Denn es wird ja dann eine Vertragsänderung für den neuen Bewohner gemacht, in der du aus dem Vertrag entlassen wirst und der neue Bewohner aufgenommen. In dieser Vertragsänderung sollte die Kaution unbedingt auch geklärt werden.
Bei einem gemeinsamen Vertrag hat der Vermieter keine Pflicht, jemandem eine Kaution zurück zu geben oder eine Kaution zu bekommen. Er hat zu Vertragsbeginn eine Kaution bekommen, und was bei Bewohnerwechsel passiert betrifft dann nur die Bewohner untereinander. Allerdings kann es sein, dass etwas anderes vereinbart ist, aber das muss sich aus dem Vertrag ergeben.
Ohne den Vertrag zu kennen ist daher eine seröse Antwort nicht möglich.
Richtig. Gemeinsamer Vertrag = gesamtschuldnerische Haftung = Einmal Kaution und die bleibt bei ihm bis der Vertrag aufgelöst wird und mehr bekommt er nicht.
So ist die reguläre Regelung. Im Vertrag könnte vielleicht was anderes vereinbart sein.
Das Weitergeben der Kaution von einem Bewohner zum anderen wäre dann also eine interne Sache, mit der der Vermieter nichts zu tun hat. Außer nur insoweit, als dass es in die Vertragsänderung geschrieben werden sollte. Und das sollte wirklich gemacht werden, weil sonst der neue Mieter keine Kaution geben muss.
Lieben Dank für den Stern. Freue mich wenn ich helfen konnte.
Das ist eine Frage, die ihr mit dem Vermieter klären müsst.
Wenn er damit einverstanden ist, dass der neue Mieter keine Kaution an ihn zahlt und ihr das untereinander verrechnet, dann geht es. Möchte der Vermieter das nicht, müsst ihr das akzeptieren.
Ja er will es natürlich am liebsten von jedem einzelnen, da er dadurch 800€ + macht..
Weil meine ehemaligen Mitbewohner sich nicht darum kümmern und ihm das Geld quasi schenken..
Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht.
Ich habe beim Einzug meinem Vermieter 800€ Kaution gegeben,
und
Muss ich die Kaution an den Vermieter weitergeben?
Warum solltest du dem Vermieter ein zweites Mal die Kaution geben?
Ich habe sie einmal gezahlt, und er möchte sie behalten, um eventuelle Nebenkosten Nachzahlungen zu begleichen..
Die sind aber niemals 800€ hoch und ich habe keine Lust in einem Jahr meinem Geld hinterher zu rennen, und hätte jetzt die Möglichkeit die Kaution von der neuen Person zu bekommen..
Des denke ich mir auch.. 😁
Teile ihm halt mit (am besten mündlich) dass du/ihr das jetzt so macht und dass er dir die Abrechnung schicken soll damit du sie bezahlen kannst.
Scheint ja bei euch ohnehin jeder zu machen was er will.
Mach es am besten mündlcih damit er in Zweifel nichts nachweisen kann.
Der von dir anvisierte Vorgang einer Kautionsübernahme des Nachmieters ist tatsächlich schlussendlich vom Willen des Vermieters abhängig. Der neue Mietvertrag des Nachmieters beinhaltet sicher die Übergabe einer Kaution an den Vermieter.
Hier kann nur ein dreiseitige Vertrag Abhilfe schaffen: Du trittst deinen Erstattungsanspruch auf die Kaution an den Nachmieter ab, der Vermieter erklärt, dass er keine Kaution vom Nachmieter verlangt, berechtigte Nachzahlungsforderungen aus deiner Mietzeit begleicht der Nachmieter, du verpflichtest dich dem Nachmieter dies Forderungen des Vermieters zu erstatten, und endlich übergibt dir der Nachmieter gegen Quittung 800,00€. Du verzichtst explizit auf die Auszahlung von Zinsen gegenüber dem Vermieter.
Hier kennt keiner euren Vertrag den ihr als WG mit dem Vermieter geschlossen habt.
Ob da einfach die Kaution von Hand zu Hand weiter gereicht werden kann, müsst ihr erst einmal abklären.
Wir sind alle Hauptmieter.
Dann hast du doch einen Vertrag wo du das nachlesen kannst. Wer soll das von außen beurteilen können?
Muss ich mal schauen was da so über die Kaution drin steht.
Heißt also, dass er keine neue Kaution verlangen darf von neuen Nachmietern, sofern es nicht so im Vertrag steht?
Weil ja der Nachmieter für mich an meine Stelle in dem Vertrag tritt, richtig?