Werkstudent Urlaubsanspruch?
Hallo Community,
kurze Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruchs für WS. Als AN darf/ muss man ja 4 Wochen Urlaub nehmen. Wobei die Urlaubstage abhängig sind von den Tagen die man auf der Arbeit ist.
Bei mir sind diese sehr unregelmäßig. Habe für das letzte Jahr etwa 22,5 Std als Wochendurchschnitt. Auf myStipendium ist eine Rechnung angegeben.
240 x 17 : 40 = 102 Urlaubsstunden
Mein Chef sagt die wäre für mich nicht richtig, da ich keinen Anspruch habe auf Max. Urlaub, da ich auch nicht 5 Tage die Woche in der Firma bin. Ist das korrekt?
Beste Grüße
2 Antworten
Selbstverständlich hast Du Urlaubsanspruch.
Urlaub berechnet sich allerdings nicht nach Stunden sondern nach Tagen. An wie vielen Tagen/Woche arbeitest Du?
Auf alle Fälle hast Du einen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub. Das ist der Mindesturlaub, den der Gesetzgeber vorgibt (§ 3 BUrlG). Gibt es im Betrieb mehr Urlaub (z.B. sechs Wochen), steht Dir dieser auch zu.
Wenn wir vom Mindesturlaub von vier Wochen ausgehen, sind das bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage.
Arbeitest Du z.B. an drei Tagen/Woche, hast Du Anspruch auf 12 Urlaubstage. Bei vier Arbeitstagen entsprechend 16 Urlaubstage.
Die Wochenstunden sind nur für die Berechnung des Urlaubsentgelts wichtig, nicht aber für die Anzahl der Urlaubstage.
Bsp.: Laut deren Rechnung wären das 240 x 22,5 : 40 = 135 Urlaubsstunden.
Chef sagt es muss eher so sein: 160 x 22,5 : 40 = 90 Urlaubsstunden
Laut deren Rechnung wären das 240 x 22,5 : 40 = 135 Urlaubsstunden.
Das stimmt, wenn es im Betrieb sechs Wochen Urlaub bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden gibt.
Chef sagt es muss eher so sein: 160 x 22,5 : 40 = 90 Urlaubsstunden
Das ist korrekt, wenn es im Betrieb nur die vier Wochen Mindesturlaub gibt und pro Woche 40 Stunden gearbeitet wird