Wie viel Urlaubsanspruch habe ich nach 6 Monaten Arbeit?
Hallo! Ich habe mein Arbeitsverhältnis am 11.02.2010 bei meinem AG begonnen. Da ich jedoch nicht ganz zufrieden bin mit dem Job, plane ich zum Sommer zu kündigen. Nun habe ich erfahren, dass man nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit seinen gesamten Jahresurlaub benutzen darf - davor nur Urlaub für jeden vollen Monat (das heißt der Februar ist NICHT mit dabei). Ist beim Jahresurlaub der Februar dann schon dabei? Ich plane nämlich bis zum 31. August zu kündigen. Bekomme ich dann meinen Jahresurlaub, oder gilt das erst wenn ich bis zum 15. September kündige?
Achja: Habe 22 Urlaubstage - davon werde ich bis zum Kündigungstermin bereits 7 verbraucht haben. Ich möchte dann natürlich am besten noch die restlichen 15 Tage rausholen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
8 Antworten
Ich fürchte, Du hast doch Recht...
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz#AnspruchaufVollurlaub
> Beispiel 1: Am 10. Januar wird für die
> Zeit ab dem 1. Februar ein
> Arbeitsverhältnis begründet. Das
> Arbeitsverhältnis wird zum 20. August
> beendet. → Der Arbeitnehmer hat einen
> vollen Jahresurlaubsanspruch, obwohl
> er nicht das ganze Jahr gearbeitet
> hat.
Und weiter
> Ist die Wartezeit einmal erfüllt,
> entsteht der Urlaubsanspruch jeweils
> mit Beginn des Urlaubsjahres (BAG [21.
> Juni 2005] - 9 AZR 200/04 - NZA 2006,
> 232 Os. = NJOZ 2006, 681 (682)). Nach
> § 5 Abs. 1 c) BUrlG vermindert sich
> der Vollurlaubsanspruch nach erfüllter
> Wartezeit um ein Zwölftel des
> Jahresurlaubs für jeden vollen Monat,
> wenn der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem
> Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Fettgedrucktes machst Du ja gar nicht.
Insofern könnte es sein, dass Du Anspruch auf 20 Tage (gesetzlicher Vollurlaub) hast. Beim nächsten AG hast Du dann aber für den Rest des Jahres keinen Urlaubsanspruch mehr.
Sehr gut! Das wäre insofern ideal, da ich daraufhin sowieso wieder die Schule (BOS) besuchen werde... ;-)
Das heißt ich könnte Ende Juli kündigen (für Ende August) und müsste daraufhin bereits ab dem 10. nicht mehr in die Arbeit kommen (insofern es der AG genehmigt - ansonsten bekomme ich die 15 Tage bezahlt).
abgesehen davon, dass es in einer Probezeit Sonderregelungen gibt, stehen dir Urlaubstage nur anteilig zur Verfügung. Sprich bereits genommener Urlaub kann vom AG (z.B. durch Gehaltskürzung) wieder zurückgefordert werden.
Meine Probezeit habe ich bereits bestanden (3 Monate).
Ja sicher kannst du deinen ganzen Jahresurlaub nehmen - aber bezahlen wird ihn dir niemand!!
Dein Arbeitgeber ist ja nicht bei der Wohlfahrt, oder??
Die 2 Wochen Urlaub, welche dir bis zu deinem Ausscheiden aus dem Betrieb noch nicht zugestanden haben, wird er mit deinem letzten Lohn verrechnen!!
Urlaubsanspruch = 22 Tage/Jahr durch 12 Monate mal 6 Monate= 10,99 minus 7 Tage erhalten = 3,99 Tage , also gerundete 4 Tage Resturlaub. Die 15 Tage wären bei einem vollen Jahr als Resturlaub zu werten. Prüfe Deinen Anspruch auf Überstunden. Jedoch achte drauf: - er muss vom Chef am Besten schriftlich angewiesen werden - verfällt nach 3 Monaten. Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Ich würde sagen: 6,5 Monate gearbeitet= 11,9 Urlaubstage
minus 7 = 5 Tage Resturlaub.
Es sei denn Euer Betrieb hat andere Regeln, dann hilft der Arbeitsvertrag oder wenn vorhanden der Betriebsrat.