Urlaubsanspruch, wenn man zum 15. eines Monats eingestellt wird
Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch.
Und zwar habe ich am 15.April 2014 einen, auf ein Jahr befristeten Job angefangen.
Laut Vertrag stehen mir 25 Urlaubstage pro Kalenderjahr zu. Da ich am 15. angefangen habe (und nicht zum 1. wie die meisten), will man mir jetzt statt der 25 Urlaubstage, nur noch 23 geben.
Die Begründung lautet, dass ich mindestens 28 Tage in einem Monat gearbeitet haben muss, um Anspruch auf Urlaub für diesen Monat zu haben. Dies würde bedeuten, dass ich 2 Urlaubstage weniger erhalte, als jemand, der am 1. anfängt.
Ist das so rechtens?
Ich freue mich über schnelle, weiterhelfende Antworten!
3 Antworten
§ 5 Bundesurlaubsgesetz Teilurlaub
Anpruch pro Jahr 25 Tage
gearbeitet in 2014 ab 15.04.2014 - das heißt 8,5 Monate
25 geteilt 12 mal 8,5 = 17,7 = 18 Tage
in 2015 bis 15.04.2015 = 3,5 Monate = 7,29 Tage = 7 Tage
macht Anspruch auf insgesamt 25 Tage .... (für ein Jahr)
wobei Du mit 23 Tagen für 2014 irgendwie schon 5 Tage zuviel hättest ... oder soll das mit für 2015 sein? dann wären es tatsächlich 2 Tage zuwenig ...
@ frodobeutlin100:
Die ganze Antwort - bezüglich des Jahres 2014 - ist falsch, da Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub 2014 (je nach Vereinbarung aber mindestens auf den gesetzlichen Mindesturlaub) besteht!
@ MickyMausX:
Für April 2014 brauchst Du Dir wegen des halben Monats keine Gedanken zu machen, das betrifft nur den April 2014 (siehe meine Antwort).
Oder kann man die beiden halben Monat zusammen als einen voll gearbeiteten Monat rechnen???
Das kann man nicht, weil Urlaubsansprüche nur für das jeweilige Kalenderjahr bestehen; April 2014 hat also mit April 2015 nichts zu tun.
Anders wäre es, wenn Du z.B. vom 15.04. bis zum 14.09. arbeiten würdest, dann würden die beiden halben Monate zusammengezählt und es wären 5 volle Beschäftigungsmonate; denn es zählen nicht volle Kalendermonate, sondern Monate als Zeiteinheit, als Monate der Beschäftigung.
Ja ist so rechtens. Gerechnet wird pro VOLLEN Arbeitsmonat 2 Urlaubstage. Wenn eine Firma mehr macht, dann ist das freiwillig oder tariflich vereinbart.
@ powerdream85:
Für 2014 besteht ein voller Urlaubsanspruch, da spielt der halbe April keine Rolle; der halbe Monat ist nur von Bedeutung für 2015.
Wo ist das vorgegeben? Ich konnte im Urlaubsgesetz nichts eindeutiges finden. Bedeutet das jetzt ernsthaft, dass ich 2 Tage Urlaub weniger habe, als wenn ich zum 1. des Monats begonnen habe? Das würde ja bedeuten, dass wenn ich meinen Vertrag um ein weiteres Jahr verlängere wieder 2 Urlaubstage weniger habe, oder?!
Nein. Dann hättest Du vollen Anspruch.
Nein. Du hast für jeden VOLLEN Kalendermonat 2 Tage Urlaubsanspruch. Das ist Gesetz.
Wenn du im 2. Jahr da bist, dann hast du selbstverständlich die vollen 25 Tage.
Du hast für jeden VOLLEN Kalendermonat 2 Tage Urlaubsanspruch.
Kalendermonat ist falsch! Der Anspruch besteht für jeden vollen Monat - als Zeiteinheit - der Beschäftigung; also auch z.B. der 15.04. bis 14.05. ist ein voller Monat!
Mit 23 Urlaubstagen in 2015 bist Du bestens bedient
Dazu kommen dann in 2016 noch 6 Tage.
Nein, ich bekomme insgesamt für ein Jahr Arbeit nur 23 Tage, statt der 25 Tage. Ich habe für 2014 17 Ulaubstage bekommen und für 2015 (also bis 14.4.15) 6 Tage. Das benachteiligt mich doch aber gegenüber denjenigen, die zum 1. eines Monats die Arbeit beginnen...
Urlaub gibt es pro Kalenderjahr. Da kann es schon passieren, das Dich halbe Monate benachteiligen.
Die 25 Tage gelten für 2014 anteilig und für 2015 auch.
Wenn Du in 2014 vor dem April noch keinen anderen Urlaub erhalten hattest würde Dir allerdings in 2014 der gesamte Urlaub zustehen.Zumindest der gesetzliche Teil.
§ 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. - Seite 1 von 4 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Bedeutet das, dass ich für den halben April aus 2014 und den halben April aus 2015 keinen Anspruch habe? Oder kann man die beiden halben Monat zusammen als einen voll gearbeiteten Monat rechnen???