Sonderurlaub/Freistellung für Bewerbungsgespräch?
Hallo,
ich mache momentan ein 6 monatiges Praktikum, ganz normal mit befristeterem Vertrag bis Ende Februar, Bezahlung und einem gewissen Urlaubsanspruch. Nun meine Frage: Wenn ich ein Bewerbungsgespräch für eine folgende Stelle habe, muss ich mir dann Urlaub nehmen oder werde ich hierfür freigestellt ? Ich habe gelesen, dass bei Kündigung durch den Arbeitgeber eine Freistellung für Gespräche erfolgen muss. Ist das bei befristeten Verträgen genau so ?
Danke
3 Antworten
Hier greift analog § 629 BGB, der die bezahlte Freistellung bei Stellensuche nach Kündigung regelt; § 629 BGB findet entsprechend Anwendung, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht aufgrund von Kündigung, sondern durch Zeitablauf beendet wird - das gilt auch für ein Praktikum.
Diese Regelung ist unabdingbar - d. h. sie kann nicht wirksam durch Vertrag ausgeschlossen werden.
Wenn ich ein Bewerbungsgespräch für eine folgende Stelle habe, muss ich mir dann Urlaub nehmen oder werde ich hierfür freigestellt ?
Nein, weder noch: Wer sich als Pratikant in einer kurzfristigen Beschäftigung befindet, hat diese Rechte nicht!
Die Rechtsprechung geht hier von einer Unverhältnismäßigkeit aus: Arbeitnehmer, die nur nur für wenige Wochen im Betrieb sind, können nicht von ihrem Chef erwarten, dass er hier in die Pflicht eines Sonderurlaubs bzw. einer bezahlten Freistellung genommen wird :-O
Ebensowenig muss er einem Halbjahrespraktikanten Erholungsurlaub gewähren: § 4 BUrlG :-O
Im Ergebnis kannst du beantragen, für das VG unbezahlt freigestellt zuwerden; dies wäre zu gewähren, wenn dem keine betrieblichen Belange entgegenstehen.
G imager761
Vgl.https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/freistellung-arbeitssuche.aspx
6 Monate sind IMHO eine ausreichend lange Zeit, um Dir diesen Anspruch erwachsen zu lassen. Wird die die Freistellung nicht gewährt, so habe ich in einem älteren Artikel folgenden Rat gefunden:
Erhalten Sie keine Freistellung, gehen Sie vor dem Arbeitsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes in einem „Schnellverfahren“ vor.
Natürlich erwirbst Du auch ein einer halbjährigen Beschäftigung einen Urlaubsanspruch ($5 BUrlG)