Urlaubsanspruch im Nachtdienst halbiert?

1 Antwort

Das ist Unsinn. Urlaub berechnet sich nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitstagen. Bei 6 Arbeitstagen reichst du, für eine Woche Urlaub, 6 Tage ein. Egal ob dein Arbeitstag 4 Stunden hat oder 8.

Unabhängig von Tarifverträgen, besteht der Gesetzgeber auf mindestens 4 Wochen Jahresurlaub, für einen Arbeitnehmer.

alarm67  18.05.2019, 18:12

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