Urlaubsanspruch im Nachtdienst halbiert?
Hallo, ich bin seit neustem nur noch im Nachtdienst (im Pflegeheim), und verstehe die Berechnung des Urlaubs nicht. Ich hab eine 6 Tage Woche und arbeite von 21:45 - 7:15 Uhr mir steht eine Stunde Pause zu, demnach arbeite ich 9,5 Std. Mein Urlaubsanspruch im Tagdiesnst waren 26 Tage und ich hab eine Vollzeitstelle. Nun meinte mein Kollege, der Urlaubstag würde mit 6,25 Std berechnet werden seitens Arbeitgeber und ich müsste pro Nachtschicht 2 Tage Urlaub nehmen sonst würde ich im Minus landen? Das wären dann quasi nur noch 13 Tage Urlaub. Kann mir bitte einer helfen und mir meinen Urlaubsanspruch ausrechnen? Ich kenne mich gar nicht aus.
1 Antwort
Das ist Unsinn. Urlaub berechnet sich nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitstagen. Bei 6 Arbeitstagen reichst du, für eine Woche Urlaub, 6 Tage ein. Egal ob dein Arbeitstag 4 Stunden hat oder 8.
Unabhängig von Tarifverträgen, besteht der Gesetzgeber auf mindestens 4 Wochen Jahresurlaub, für einen Arbeitnehmer.
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