Urlaubstage bei Berufseinsteiger mit Einstieg Mitte de Jahres

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

DerCAM hat Dir ja schon richtig geantwortet. Ich vereinfache das mal:

Wenn Du am 15. April angefangen hast zu arbeiten hast Du ab 16. Oktober den vollen Urlaubsanspruch, da die Wartezeit von 6 Monaten vorbei ist.

Gibt es in Deinem Betrieb mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen, steht Dir auch dieser zu, wenn arbeitsvertraglich, im anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung keine andere Regelung (Zwölftelregelung) vereinbart ist.

Dein Chef hat entweder keine Ahnung und nur geraten oder er vertraut darauf, dass man ihm alles glaubt ;-)))

Nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz.

tsteini11  21.10.2018, 11:23

Altes Thema, aber ich habe nichts Passenderes gefunden. Da hier, sowie auch im Gesetzestext gerne der Passus "voller Urlaubsanspruch" verwendet wird: bei Beginn am 01. April (mit 28 Tagen Jahresurlaubsanspruch), ergeben sich doch durch die Zwölftelregelung nur 21 Tage Urlaubsanspruch für das Jahr, oder?

Oder habe ich, wenn ich Berufseinsteiger bin oder beim vorherigen Arbeitgeber keinen Urlaub genommen habe, nach Ablauf der (sechsmonatigen) Probezeit tatsächlich die 28 Tage Urlaubsanspruch? (vorausgesetzt ich habe von meine anteiligen Anspruch in der Probezeit nichts genutzt).

Hexle2  21.10.2018, 11:34
@tsteini11

Ob Du Berufseinsteiger bist oder nicht, spielt keine Rolle. Das Bundesurlaubsgesetz ist eindeutig.

Wenn Du am 1. April angefangen hast, gibt es ab 1. Oktober den Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch.

Allerdings betrifft das nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanspruch von vier Wochen, was bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage ergibt.

Den Anspruch auf die 28 im Betrieb gewährten Urlaubstage (ich gehe von einer Fünf-Tage-Woche aus) hast Du nur, wenn es im Arbeits- oder anwendbaren Tarifvertrag keine "Zwölftelregelung" gibt. Ist diese vorhanden, beträgt Dein Urlaubsanspruch bis Jahresende, wie von Dir errechnet, 21 Urlaubstage.

DerCAM  13.09.2013, 16:07

Wenn Du am 15. April angefangen hast zu arbeiten hast Du ab 16. Oktober den vollen Urlaubsanspruch

Da ich ja immer wieder mal die Nadel im Heuhaufen suche und manchmal auch finde, muss ich dich hier leider ein wenig mit dem Fundstueck pieksen. ;-)

Wenn das Arbeitsverhaeltnis am 15.4. begonnen hat, besteht der volle Jahresanspruch nicht erst ab dem 16.10. sondern bereits ab dem 15.10. Der 15.4. ist dann ja der erste Tag des Sechsmonatszeitraums und der 14.10. der letzte. Der 15.10. ist dann bereits der erste Tag nach Ablauf der Wartezeit.

Wie auch vorgestern schon bei Anitari: Korinthenkackermodus aus und Daumen hoch!

Hexle2  13.09.2013, 17:26
@DerCAM

Du hast vollkommen Recht. Der erste Tag nach Ablauf der Wartezeit ist der 15.10.13. Schäm, ich hab's verpeilt.

Hexle2  01.01.2014, 15:23
@Hexle2

Danke für's Sternchen und ein gutes neues Jahr

Vor Ablauf der Wartezeit, 6 Monate, hast Dukeinen vollen Urlaubsanspruch im Umfang von vier Wochen, aber stattdessen gemäß § 5 Abs.1 Buchstabe BUrlG Teilurlaub im Umfang von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Das BUrlG sagt, daß Du den "vollen" Urlaubsanspruch im Umfang von vier Wochen bei einem neuen Arbeitgeber erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten erwerben (§ 4 BUrlG) kannst.

Erklärung des BUrlG = Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

sebfl 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 11:00

dann habe ich also ab 15.04 +6 Monate = 15.10. insg. Anspruch auf 27 Url.tage, korrekt? Danke.

Mein Chef hat gesagt, das gilt nur, wenn man gekündigt ist/ hat im vorherigen Job und dort keinen Urlaub genommen hat.

Nein, das ist Quatsch. Tatsaechlich ist lediglich vom alten Arbeitgeber bereits fuer das laufende Jahr gewaehrter oder abgegoltener Urlaub vom beim neuen Arbeitgber entsehenden Jahresanspruch wieder abzuziehen (BUrlG § 6). Wenn du aber im laufenden Jahr vor Antritt deiner neuen Stelle gar keinen Urlaub hattest, gibt es da auch nichts abzuziehen.

Nach Ablauf der ersten 6 Monate - bei dir also Mitte Oktober - entsteht gem. BUrlG § 4 ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Da dann in deinem Fall auch keine der in BUrlG § 5 genannten Voraussetzungen mehr fuer einen Teilanspruch erfuellt sein kann, hast du also ab Ablauf des 6. Monats den vollen Jahresanspruch. Dies vorerst auf den Mindestanspruch von 4 Wochen (BUrlG § 3), wenn vertraglich aber nichts abweichendes bezueglich des diesen gesetzlichen Mindestanspruch uebersteigenden Teils vereinbart wurde, auch auf diesen.

Hexle2  13.09.2013, 14:21

Stimmt! DH

Hallo nochmal,

so habe ich das nach dem BUrlG auch verstanden.

Nach 6 Monaten habe ich auch 27 Tage Urlaubsanspruch.

Spielt es eine Rolle, ob ich als Berufseinsteiger einsteige oder nicht?

Ich will eigentlich nur wissen, ob ich nach dem 15.10 meinen vollen 27-tägigen Urlaubsanspruch geltend machen kann?

Danke euch :)

Hallo Sebastian,

Du kannst deine restlichen Urlaubstage doch auf deiner Abrechnung nachschauen. Dann bist du jedenfalls auf der sicheren Seite.

Liebe Grüße Humbeas

sebfl 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 10:59

Ist ein kleiner Betrieb, auf der Abrechnung ist die Anzahl nicht angegeben ;)