Wie viel Stunden ein Urlaubstag bei 12h Schicht?

2 Antworten

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Ist es nicht so, dass der Durchschnitt der letzten paar Monaten ausgerechnet wird und der Durchschnitt dann die Stunden pro Urlaubstag sind?

Das kommt - wie so oft - "darauf an".

Die Bestimmung des Bundesurlaubsgesetzes BUrlG § 11 "Urlaubsentgelt" Abs. 1, wonach für die Berechnung des Urlaubsentgelts pro Urlaubstag das durchschnittliche Arbeitsentgelt (ohne Überstunden) pro Arbeitstag der letzten drei Monate maßgeblich ist, berücksichtigt den "Geldfaktor" und ist anzuwenden, wenn Arbeitszeiten unregelmäßig/ungleichmäßig sind.

Da diese Berechnung aber oft der tatsächlichen Arbeitszeitsituation nicht gerecht wird, hat die Rechtsprechung daneben eine Berechnung unter Berücksichtigung des "Zeitfaktors" gestellt: Dann wird berücksichtigt, welche Arbeitszeit maßgeblich gewesen wäre in der Zeit des Urlaubs, wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaub genommen hätte (das betrifft auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und auch Feiertage).

Mit anderen Worten:

Du hast für die Zeit Deines Urlaubs dasjenige an Entgelt zu erhalten, was Du ohne den Urlaub erhalten hättest (Lohn- oder Entgeltausfallprinzip).

Wenn Du also in der Zeit vom 01.01. bis zum 09.01. ebenfalls 12-Stunden-Schichten hättest arbeiten müssen, dann bist Du auch für jeden Urlaubstag für 12 Stunden zu bezahlen und nicht nur für 8 Stunden.

Es gibt nur ganze Urlaubstage. Egal wie viele Stunden die Schicht hat, bei Urlaub ist der ganze Tag arbeitsfrei.

excuseme487 
Beitragsersteller
 11.01.2021, 22:33

Also in meinem Fall 12h?

Kuestenflieger  11.01.2021, 22:45
@excuseme487

du darfst gar nicht 12 std arbeiten ! 10 sind nur zulässig 1

also hat der tag 8 std - und bei dir 4 überstunden die nicht beim urlaub berechnet werden . der betriebsrat weiß das !

Familiengerd  12.01.2021, 11:44
@Kuestenflieger
du darfst gar nicht 12 std arbeiten ! 10 sind nur zulässig 1

Das ist so pauschal falsch.

Im Sicherheitsgewerbe gibt es solche Schichten, und das Arbeitszeitgesetz ArbZG lässt in bestimmten Bereichen Ausnahmen von der Höchstarbeitszeit von 10 Stunden zu.

Im Übrigen:

Wenn ein Arbeitnehmer zu einer Schicht von 12 Stunden eingeteilt war, dann aber an diesem Tag Urlaub nimmt (oder erkrankt), ist er auch für diese 12 Stunden zu bezahlen und nicht nur für 8 (Lohnausfallprinzip unter Berücksichtigung des Zeit- statt des Geldfaktors).