Urlaubsanspruch bei Vertragsverlängerung

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da Du länger als 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis warst (und damit die vorgeschriebene "Wartezeit" erfüllt hast) und erst nach dem 30.06. ausscheidest, hast Du mindestens Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen, nicht nur auf den anteiligen!

Ob Dir auch der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigende Urlaub ganz oder nur anteilig zusteht, hängt davon ab, ob es dazu eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine Regelung in einem anzuwendenden Tarivertrag oder einer Betriebsvereinbarung gibt.

Ja, noch weitere U-Tage für die weitere Zeit. Rechne Jahresurlaub: 12x Moante, die Du noch arbeitest. Also 30:12x2=4,6

Sprich, je nachdem wie Dein AG das handhabt, hast Du noch 4-5 U-Tage. Die meisten rechnen halbe Tage runter, manche runden auch nett auf, deshalb die Ausage 4-5

Frag einfach mal nett nach.

Familiengerd  28.06.2013, 12:41

Die meisten rechnen halbe Tage runter, manche runden auch nett auf

Das hängt nicht von der "Nettigkeit" des Arbeitgebers ab, sondern ist gesetzlich geregelt!

Urlaubsanspruch von mindestens einem halben Tag wird auf einen ganzen Tag aufgerundet, von weniger als einem halben Tag abgerundet > Bundesurlaubsgesetz § 5 Abs. 2 !

Seins03 
Beitragsersteller
 26.06.2013, 11:11

Vielen vielen Dank,

Ja ich werde nachfragen, sobald die netten Herren wieder aus ihrem Urlaub zurück sind.

Wenn du nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahrehälfte ausscheidest, steht dir der volle Jahresurlaub zu. s.§ 5 Bundesurlaubsgesetz