Urlaubsanspruch bei Vertragsverlängerung
Hallo,
nach Ende meienr Ausbildung bekam ich von meinen Arbeitsgeber einen Vertrag vom 28.06.2012 bis zum 28.06.2013. Nun fange ich im September wieder mit der Schule an und habe deshalb meinen Chef gebeten mich bis Ende Augst zu verlängern, was auch geklappt hat.
Nun wurde mein Vertrag bis zum 31.08.2013 verlängert. Dieses Jahr habe ich bereits 13 Urlaubstage in anspurch genommen. Das sind die Tage die mir bei meinem Vertrag bis zum 28.06.13 zugestanden sind, da wir pro Jahr einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen haben.
Da der Vertrag nun bis zum 31.08.13 verlängert lautet meine Frage folgendermaßen:
Werden mir weitere Urlaubstage für die Zeit bis zum 31.08 zugeschrieben? Und wenn ja, wie viele?
Mein Chef und der Kollege aus der Personalabteilung sind leider beide im Urlaub. In dem Zeitverwaltungs-Programm meines Arbeitgebers ist die Verlängerung bereits eingetragen, jedoch keine Urlaubstage.
Vielen Dank für eure Hilfe
3 Antworten
Da Du länger als 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis warst (und damit die vorgeschriebene "Wartezeit" erfüllt hast) und erst nach dem 30.06. ausscheidest, hast Du mindestens Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen, nicht nur auf den anteiligen!
Ob Dir auch der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigende Urlaub ganz oder nur anteilig zusteht, hängt davon ab, ob es dazu eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine Regelung in einem anzuwendenden Tarivertrag oder einer Betriebsvereinbarung gibt.
Ja, noch weitere U-Tage für die weitere Zeit. Rechne Jahresurlaub: 12x Moante, die Du noch arbeitest. Also 30:12x2=4,6
Sprich, je nachdem wie Dein AG das handhabt, hast Du noch 4-5 U-Tage. Die meisten rechnen halbe Tage runter, manche runden auch nett auf, deshalb die Ausage 4-5
Frag einfach mal nett nach.
Die meisten rechnen halbe Tage runter, manche runden auch nett auf
Das hängt nicht von der "Nettigkeit" des Arbeitgebers ab, sondern ist gesetzlich geregelt!
Urlaubsanspruch von mindestens einem halben Tag wird auf einen ganzen Tag aufgerundet, von weniger als einem halben Tag abgerundet > Bundesurlaubsgesetz § 5 Abs. 2 !
Vielen vielen Dank,
Ja ich werde nachfragen, sobald die netten Herren wieder aus ihrem Urlaub zurück sind.
Wenn du nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahrehälfte ausscheidest, steht dir der volle Jahresurlaub zu. s.§ 5 Bundesurlaubsgesetz