Urlaubstage für halben Arbeitsmonat berechnen/ Einzelhandel/ Urlaubsanspruch

3 Antworten

Es zählen leider nur die vollen Monate. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du an einem 1. oder 15. anfängst.

Der § 5 Abs 1 Bundesurlaubsgesetz (Teilurlaub) sagt dass Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses erworben wird. Ein Monat zählt da nicht nur vom 1. bis 30./31. eines Monats sondern auch z.B. vom 17. eines Monats bis 16. des Folgemonats. Für angebrochene Monate gibt es daher keinen Urlaubsanspruch.

Girlsetsfire 
Beitragsersteller
 10.10.2014, 09:35

danke für die Antwort... Find ich ja ganz schön unfair, aber so ist halt nun mal :( Trotzdem danke :D

Der Urlaubsanspruch geht aus der Vertagslaufzeit (auch angebrochene Monate) hervor. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf

Familiengerd  10.10.2014, 12:36

Wenn Du sogar schon auf das BUrlG verweist, sollte Du eigentlich (und aufgrund Deiner "Erfahrung" - sofern man davon reden kann) längst wissen, dass ein Urlaubsanspruch nur für einen vollen Monat (als Zeitspanne, nicht nur als Kalendermonat) der Beschäftigung erworben wird!!!

Also: falsche Antwort!!!

Meist wird ein Teilurlaubstag auf einen ganzen Urlaubstag aufgerundet.