Urlaubstage für halben Arbeitsmonat berechnen/ Einzelhandel/ Urlaubsanspruch
Hallo alle zusammen! Hier meine Frage: Ich arbeite im Einzelhandel mit 36 Urlaubstagen pro Jahr (runtergebrochen 3 Tage im Monat) und 3 Monaten Probezeit. Ich begann am 14.04.2014 und wurde nun fristgerecht zum 31.10.2014 gekündigt. Daraus ergibt sich laut der Unternehmensbuchhaltung ein Urlaubsanspruch von 18 Tagen (3x 6 Monate= 18 Tage). Jedoch habe ich ja nicht am 01.05.2014 mit der Arbeitsaufnahme begonnen, sondern, wie bereits erwähnt, am 14.04.2014. Habe ich nun ein Recht auf den Urlaub ab dem 14.04.2014 (1 Tag und 4 Stunden? (1 Arbeitstag beträgt bei uns 8 Stunden) Oder zählen nur die vollen Arbeitsmonate für den Urlaubsanspruch? Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Es zählen leider nur die vollen Monate. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du an einem 1. oder 15. anfängst.
Der § 5 Abs 1 Bundesurlaubsgesetz (Teilurlaub) sagt dass Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses erworben wird. Ein Monat zählt da nicht nur vom 1. bis 30./31. eines Monats sondern auch z.B. vom 17. eines Monats bis 16. des Folgemonats. Für angebrochene Monate gibt es daher keinen Urlaubsanspruch.
danke für die Antwort... Find ich ja ganz schön unfair, aber so ist halt nun mal :( Trotzdem danke :D
Der Urlaubsanspruch geht aus der Vertagslaufzeit (auch angebrochene Monate) hervor. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf
Wenn Du sogar schon auf das BUrlG verweist, sollte Du eigentlich (und aufgrund Deiner "Erfahrung" - sofern man davon reden kann) längst wissen, dass ein Urlaubsanspruch nur für einen vollen Monat (als Zeitspanne, nicht nur als Kalendermonat) der Beschäftigung erworben wird!!!
Also: falsche Antwort!!!
Meist wird ein Teilurlaubstag auf einen ganzen Urlaubstag aufgerundet.