Nebengewerbe was darf ich anbieten als KFZ Mechaniker
Hallo, ich bin gelernter KFZ Mechaniker. Hauptberuflich arbeite ich in der Industrie. Ich möchte ein Nebengewerbe ich Bereich der Motorradtechnik an melden. Da ich aus dem Hobby bereits eher schon in den gewerblichen bereich stoße möchte ich dieses an melden. Ich habe kein Meister, sondern bin lediglich KFZ Mechaniker-Geselle. Seit über 20 Jahren schraube ich an Motoren. Darf ich denn Arbeiten wie Motorinstandsetzung beim Motorrad anbieten oder verbietet mir das ein Gesetzt? Das ganze soll ich meiner hobbymäßigen Garage ablaufen.
Gruß
4 Antworten
Tach,
im Kfz Bereich is ohne Meister bei Pflegearbeiten schluss.
Wenn di soo viel Berufserfahrung hast, probiere mal, ob du ne Eintragung in die Handwerksrolle über die so genannte Altgesellenregelung bekommst.
Zum Ausbilden brauchst du den Ausbilderschein.
Gurgel halt mal nach der so genannten Altgesellenregelung.
die meistepflichtigen Gewerle stehen in der Anlag A der handwerksrolle.
In der Anlage B der Handwerksrolle stehen die handwerklichen Gewerke, die man ohne Meister ausüben darf.
Wenn in der Anlage B was auf deine Tätigkeiten zutrifft, musste also nur gewebe anmelden.
Die meisterpflichtigen Tätigkeiten gehen aber schon bei der Auspuffmontage los.
Ich denke, wenn du viele Jahre Berufserfahrung nachweisen kannst, solltest dich um die Altgesellenregelung bemühen.
Der Meister hat auch nicht mehr Wissen
Klar gibt es sehr gute Gesellen und völlig blöde Meister.
Es gibt auch Ingenieure, die dümmer sind wie Azubis.
Ich sage immer:
"Wenn einer glaubt er sei soo gut und im Beruf besser wie jeder Meister, dann kann er sich doch bei der nächsten Meisterprüfung anmelden.
Der Meistervorbereitungslehrgang ist nicht Voraussetzung zu Prüfungszulassung.
Wer also meint, er sei soo schlau, kann ja "mal eben" ne Meisterprüfung machen.
Die reine Prüfung ist doch, je nach Terminierung, in ner Woche vom Tisch.
Grundsätzlich besteht Meiserzwang. Aber sprich mal mit der zuständigen Handwerkskammer, die sind nämlich zuständig. Und wenn du dich mal mit Begriffen wie unerheblicher Nebenbetrieb beschäftigst hast du ja das eine oder andere Argument..... Das Ausmaß der "Unerheblichkeit" kannst du dann mit denen besprechen.
http://www.af-h.de/index.php/freies-handwerk/unerheblicher-handwerklicher-nebenbetrieb.html
Du darfst durchaus im Hauptbetrieb mit Teilen handeln und diese im Nebenbetrieb montieren.... sei halt ein wenig "kreativ"
Denk aber auf jeden Fall daran dass du eine entsprechende Haftpflichversicherung brauchst!
Für Kfz-Reparaturen ist ein Meisterbrief erforderlich. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wo sehr eingeschränkt Arbeiten von handwerksrechtlich unwesentlicher Qualität ausgeführt werden dürfen, z.B. durch Tankstellen oder im Gebrauchtwagenhandel.
Wer kontrolliert meine Tätigkeit? Wo kann ich das lesen das man einen Meister haben muss?
Geregelt ist das in der Handwerksordnung. Detaillierte Informationen bekommst Du bei der Handwerkskammer.
Spätestens bei der Gewerbeanmeldung würde auffallen, dass Du nicht über die nötigen Voraussetzungen (Meisterbrief) erfüllst. Für die Eröffnung eines Kfz-Werkstattbetriebes sind auch diverse Bedingungen zu erfüllen. Nicht überall wird dies überhaupt genehmigt, z.B. in Wohngegenden wegen der zu erwartenden Lärmemission. So ein Werkstattbetrieb müsste beispielsweise auch über einen Ölabscheider verfügen. Daher hast Du mit Deiner "Garagenwerkstatt" null Chance.
Wenn Du es ohne Genehmigung betreibst, lauern zahlreiche Gefahren. Gestörte Anwohner könnten sich über Dich beschweren. Oder Mitbewerber oder vielleicht unzufriedene Kunden schalten die Behörden.
für sehr viele Gewerbeberechtigungen reicht ein sogenannter Befähigungsnachweis Sprich wenn du Mechanikergeselle bist kann das ausreichen, am besten informierst du dich direkt beim Gewerbeamt oder der Wirtschaftskammer
Der Meister hat auch nicht mehr Wissen. Bin bis jetzt davon ausgegangen das ich diesen nur benötige um auszubilden.