KFZ an Händler verkaufen mit Schaden (verschwiegen)?
Hallo, würde einen Opel Zafira 2008 mit 180.000km bei einem Händler in Zahlung geben und auch bei diesem Händler ein anderes Fahrzeug kaufen. Der Händler hatte den Zafira auf der Hebebühne und auch eine Probefahrt gemacht (ist Händler und KFZ-Werkstatt, keine Marke)
Wir wollen den Opel Zafira abgeben, da halt, aufgrund der KM Leistung immer mal wieder was kaputt geht (Klimakompressor, mal ein Radlager etc) Zuletzt hat das Auto nach jedem „Kalt“ Starten für 3-4 Minuten laut geklackert und im Innenraum nahm man Vibrationen wahr. Dies geht aber nach besagten 3-4 Minuten weg und tritt am selben Tag nicht mehr auf. War in verschiedenen Werkstätten. Keiner weiss es genau, einer meint evnt Kettenspanner, andere Motorlager oder Keilriemen. Bei der Probefahrt des Händlers war das Problem nicht, da nur Morgens beim „Kalt“ starten.
Muss ich als Privatperson dies dem Händler bei Inzahlungnahme des KFZ mitteilen? Oder bekomme ich, wenn ich es nicht tue Probleme wegen verschwiegenem Schaden?! Er hatte Ihn ja auf der Bühne und zur Probefahrt als das Problem nicht auftrat.
5 Antworten
wenn es da keine nachweise gibt und du nichts von den problemen weisst kannst du es ja nicht angeben.
wenn das problem jetzt nicht auftritt ist es ok.
du musst nicht alle probleme nennen die da mal auftreten.
"und du nichts von den problemen weisst"
Der Fragesteller kennt aber das Problem.
hey,
das problem tritt quasi 1 mal am tag auf beim ersten starten am morgen
erst mal hat da keine werkstatt einen schaden festgestellt. es wurden nur vermutungen geäussert. die vermutung von anderen muss man dem verkäufer nun nicht mitteilen oder nachweisen.
es kann auch an schlechtem sprit gelegen haben.
Mal unabhängig davon, dass allein aus moralischen Gründen meiner Meinung nach Wahrheit und Ehrlichkeit unumstößliche Teile eines fairen Handels sind, musst Du natürlich nur das bekannt geben, was du weißt.
Da Du (vermutlich) kein KFZ-Techniker bist, und Deiner Beschreibung zur Folge auch keine Diagnose der Geräuschentwicklung durch Fachwerkstätten möglich war, musst Du zwar keine Mutmaßungen (z. B. könnte dies und jenes sein) bekannt geben, wohl aber, dass diese Geräusche da sind.
Der Käufer -wie von Dir mitgeteilt eine KFZ-Werkstatt- soll sich selbst ein Bild davon machen.
Den Wagen warm fahren, und diesen möglichen Mangel arglistig verschweigen, ist nicht nur unfair, sondern unter Umständen auch rechtlich bedenklich, da du ja Kenntnis von einem Defekt hast, auch wenn Du diesen nicht klar zuordnen kannst. Eine plötzliche und ungewöhnliche Geräuschentwicklung deutet zweifelsohne auf einen Mangel hin.
Den muss man wenigstens einräumen bzw. so gut man es denn weiß angeben.
Du wirst Schäden nicht verschweigen können, denn der Händler oder ein potentieller Kunde wird den Wagen früher oder später auch mal kalt starten und dann kommt der Schaden zum Vorschein. Der Händler weiß auch, dass soetwas nicht von heute auf morgen passiert und wird sich dann sicher bei dir melden und wenn du uneinsichtig bist, wird er weitere Schritte gegen dich einleiten.
Du möchtest also bewusst den Händler betrügen. Echt toller Zug von dir. Wenn er es aber mit dir machen würde, würdest du ihn sicher anzeigen bzw. eine Rückabwicklung wollen.
Natürlich musst du ihm auch als Privatperson bekannte Mängel oder Schäden mitteilen.
hey, ich möchte niemanden betrügen. ich möchte nur wissen, was ich rechtlich muss und was nicht, da ich mich gerne an gesetze halte ;-)
OK, dann teilst du dem Händler das Problem des Autos auch mit. Einen Grund wird das morgendliche Klackern ja haben.
Er ist vom Fach, wenn der Fehler nur manchmal auftritt würde ich nichts sagen.
Eine Privatmann hätte da ggf. noch einen Schutz bzw. Anspruch eine Fachwerkstatt sicher nicht!
Falsch. Es gilt der abgeschlossene Vertrag.
Wieso müssen hier immer wieder Leute Unsinn schreiben die keine Ahnung haben? Kennt Ihr nicht Dieter Nuhr???
Natürlich gilt der Vertrag und da er Fachhändler ist wird kein Privatmann eine Garantie geben müssen. Basta.
Hallo? Jemand zuhause?
Dann sind wir uns ja einig, dass der Vertrag gilt.
Und arglistige Täuschung bleibt arglistige Täuschung. Der Verkäufer sind Mängel bekannt, also muss er sie auch benennen. Kann der Käufer belegen, dass dem Verkäufer die Mängel bekannt waren, dann hat der Verkäufer Pech gehabt. 'Garantie' bzw. Sachmangelhaftung werden ohnehin ausgeschlossen sein. Aber das ermächtigt den Verkäufer nicht, dem Käufer wissentlich ein defektes Auto auf den Hof zu stellen.
@martin0815100, wer hier wohl Unsinn schreibt ?
Wie auch immer. Das Auto ist nicht defekt nur weil es bei einem Kaltstart Geräusche macht. Das ist kein Mangel sondern eine Folge des Gebrauchs. Ein Händler der sich auskennt wird den Wagen auch mal kalt testen.
Macht er das nicht, dann ist das zu 100% KEINE argliste Täuschung. Zudem handelt es sich um Abnutzungen die normal sind. Ein bisschen klappern der Ventile passt schon!
Das ist natürlich Blödsinn.
Der Fragensteller selbst war doch nach eigener Aussage schon bei verschiedenen Werkstätten, da er selbst in Sorge war, dass ein Defekt vorhanden ist.
Und ja genau: Das zu verschweigen, nennt man arglistige Täuschung.
Und was haben die verschiedenen Werkstätten gefunden?
Kein Gericht der Welt wird hier argliste Täuschung finden da es an einen Händler verkauft wurde. Von dem darf man erwarten, dass er das Auto mal kalt startet. Das weiß doch fast jeder Privatmann von einem Fachmann muss man dieses Wissen erwarten können!
Es zählt nicht, was die Werkstätten gefunden haben, sondern was der Besitzer des Fahrzeugs weiß und hier ggf. verschweigen möchte.
Er möchte unterschlagen, dass ihm ein nicht näher diagnostizierter Defekt Sorge bereitet. Also ein Defekt, von dem er Kenntnis hatte.
Das hat er durch die Frage in diesem Forum sogar der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Doch, dass hätte (wenn es denn raus kommt) vor Gericht Konsequenzen.
Nebenbei: Nur weil man nicht erwischt wird, ändert das am Tatbestand nichts.
Na klar gibt es die - die stehen doch hier. Ganz klar und deutlich. Wenn jetzt der Käufer das (weshalb auch immer) findet, dann sieht es ganz finster aus --> arglistige Täuschung, Vorsatz, Schadenersatz usw.