PKW Kauf: Austauschmotor verschwiegen
Hallo,
hatte mir vor ca. 2 Monaten ein neues Somerfahrzeug von privat gekauft. Gesamtlaufleistung 83000km, nun kam raus durch Prüfung bei einer Werkstatt, dass ein Austauschmotor mit 133.000km verbaut worden ist. Im Kaufvertrag angekreuzt: x Originalmotor / x Gesamtlauifleistung: 83000 x Auschluss der Garantie, Gewährleistung, Rücknahme und Sachmängelhaftung
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann man Schadenseratz ode rÄhnliches anfordern?=
5 Antworten
Du kannst den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das läuft dann auf Rückgabe gegen Rückzahlung des Kaufpreises minus einer Entschädigung für Deine Nutzung des Fahrzeugs hinaus.
Natürlich kannst du auch großzügig gegen Zahlung eines auszuhandelnden Betrags auf diese Rückabwicklung verzichten; rechtlich ist in erster Linie von der Anfechtbarkeit die Rede.
Der Verkäufer hat die Aussage getroffen, dass das Auto den Originalmotor habe - das trifft nicht zu, sondern es ist ein noch älteres Teil eingebaut. Also liegt schon mal eine falsche Aussage zu Deinem Nachteil vor.
Ich habe noch mal in Wikipedia unter "arglistige Täuschung" unter dem Absatz "Arglist" nachgeschaut - da ist recht schlüssg erklärt, dass das auch dann greift, wenn man einfach eine Behauptung aufstellt, obwohl man eigentlich sagen müsste, dass man keine Ahnung hat. Insofern könnte der Verkäufer sich nicht mal damit herausreden, selbst von seinem Vorbesitzer getäuscht worden zu sein.
Viel Glück!
In dem Fall dürfte der Kaufvertrag nichtig sein. Das würde heißen, dass du vom Kauf zurücktreten kannst und dein Geld wiederbekommst, oder dass nachverhandelt werden kann. Bin da aber kein Experte, da solltest du dich lieber nochmal an einen anwalt wenden.
Ja da hast du recht.
Wie hat die Werkstatt denn die Laufleistung von 133.000 km ermittelt? Bei Unwahrheiten im Kaufvertrag kannst du von diesem zurücktreten. Was sagt denn der Verkäufer dazu?
Wenn ich mich nicht irre kannst du wegen arglistiger Täuschung vom Kaufvertrag zurücktreten.
Was haben die Schiedsstellen des Kfz-Handwerks mit einem Kaufvertrag zwischen Privatleuten zu tun?
Nicht nichtig, sondern anfechtbar.