Werde als Beschuldigter dargestellt.?
Hallo, Vor circa 3-4 Tage ist mir was Dummes passiert. Ich wurde von einer Frau grundlos beleidigt und beschimpft weil ich etwas laut war, nach dem ich Sie zurück beleidigt habe kam sie zu mir und hat mir eine geklatscht, ich habe ihr dummerweise auch eine geklatscht. Habe dann die Polizei angerufen und das Problem geschildert. Heute hab ich Post von der kripo erhalten und soll ich als BESCHULDIGTER äußern. Ich bin ja normalerweise das Opfer, warum steht hier drin dass ich mich als Beschuldigter äußeren soll. In dem Post kann ich ankreuzen Ich möchte mich äußeren. Ich gebe die Straftat zu. Ich möchte bei der Polizei vernommen werden. Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beautragen. Oder Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldaufwand wäre ich einverstanden. Auf die Rückgabe bei der sichergestellten einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren vernichtung einverstanden. Ich wurde darauf hingewiesen dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter Opfer ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird. Ich habe keine Ahnung was ich machen soll. Ich bin ja das Opfer, ich wurde angegriffen und habe dann leider als Reaktion zurück geschlagen. Wenn ich ankreuze dass ich einverstanden bin dass das Verfahren eingestellt wird gegen Geldauflage... an wem fließt dann das Geld ? An die Stadt und sozusagen als Schmerzensgeld gegenüber der anderen Person ?? Würde mich über jede Rückmeldung sehr freuen und Danke im Voraus
5 Antworten
Wahrscheinlich hat sie auch Anzeige erstattet.
Grundsätzlich sollte man beachten:
Man schlägt keine Frau!
Entweder Du machst eine Aussage oder Du solltest vorher einen Anwalt nehmen.
Ja
Wenn sie Dich zuerst beleidigt hat und wenn sie dich zuerst geschlagen hat, dann wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt.
Du kannst ankreuzen, dass Du dich äußern willst. Dann schreibst Du das, was Du oben geschrieben hast. Vermutlich wird dann das Verfahren eingestellt. (Die Polizei hat Wichtigeres zu tun.)
Dir bleibt im eigenen Interesse nur eines - auch von Deiner Seite aus gegen die Anzeigeerstatterin Anzeige zu erstatten.
Denn warum solltest Du möglicherweise eine Geldstrafe bezahlen und Deine Kontrahentin nicht - das macht dann keinen Sinn.
"Ich wurde von einer Frau grundlos beleidigt und beschimpft weil ich etwas laut war"
ist das nicht ein grund? du warst laut, somit du angefangen... du schuldiger..
Es ist ein Grund ja, es ist aber definitiv kein berechtigter Grund für sie dies zu tun.
Wenn du demnächst irgendwo ganz leise redest und mir das aber zu laut ist dann ist das also n Grund dich zu schlagen wa? Du müsstest ja viele aufs Maul kassiert haben du Lappen du
ich glaub der grund war schon da.. du beleidigst mich ja hier auch grad "grundlos" 😄
will ned wissen, wie du dich da aufgeführt, dast dass eine kassiert hast..
Doch das ist n Grund Dir die fresse zu polieren weil du nur Müll erzählst und null Ahnung hast
Du schreibst doch selbst, dass du das ausgelöst hast, weil du zu laut warst.
Er kann dich so laut sein wie er will, dafür gibt es das Gesetz was es regelt. Und nicht Beleidigungen und Körper Verletzung einer Frau
öhm doch dieses gesezt gibt es, Ruhestörung
Würdesh du meine Antowort gründlich und unvoreingenommen gelesen haben , würdest du bemerken dass ich genau das gesagt habe: sowas regelt das gesetzt. Dafür beleidigt man nicht, bzw ist das kein berechtigter Grund zu beleidigen.
Das ist also ein Grund dich zu schlagen ? Darf ich also jedes Kind schlagen der laut weint, bin ich dann im Recht ?
Man schlägt weder eine Frau noch einen Mann, noch ein Kind.