Polizei - Termin nicht wahrgenommen. ..
Erhöht das Fehlen des "Beschuldigten" trotz Vorladung zur Polizei das Risiko, dass die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird oder weiter ermittelt wird? Opfer & Täter einfachen vorsätzlichen Körperverletzung versöhnen sich , Opfer zieht Angaben zum Sachverhalt zurück, Anzeige wurde nicht erstattet. Jetzt wurden beide als Beschuldigte vorgeladen, das Opfer wird durch die Zurücknahme der Angaben mit Verdacht auf falsche Anschuldigungen beschuldigt. Beide haben ihre Termine nicht wahrgenommen aus Angst, die Sache zu verschlimmern, da beiderseits kein weiteres Ermitteln erwünscht ist.
5 Antworten
Zieht angaben zurück - gibts nicht.
Eine einfache Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Stellt keiner einen Antrag passiert gar nichts.
Anders eine schwere Körperverletzung, da ermittelt die Polzei alleine. Haben beide gelogen und die Straftat vorgetäucht, gibts eine Anklage deswegen. Ist eber kaum anzehmen das daraus was wird. Noftalls geben beide eine Ohrfeige zu.
An die Staatsanwaltschaft geht es ohnehin. Die entscheidet dann was weiter passiert.
Das geht von Einstellung wegen mangelndem öffentlichem Interesse über Strafbefehl bis Gerichtsverfahren.
Im Augenblick werden da wohl beide nur abwarten können.
Man muss in keinster Weise reagieren.
Hier ein Link der exakt das bestätigt:
http://www.rechtsanwalt-akay.de/polizeiliche-vorladung/
Eine Vorladung der Polizei ist eine Einladung wie die zu einer Kaffeefahrt.
Man muss auch nicht "höflich sein" und absagen.
Ich hatte schon drei als Beschuldigter, aber habe sie folgenlos ignoriert.
Da fühlt sich z.B. ein Polizist beleidigt, weil man mit dessen Klarname und Dienstelle schlecht (Fakten) im Internet über ihn schrieb. Auch mal mögliche Adresse und Telefonnummer dazu schrieb.
Entweder die waren Schlau genug, und wussten es nicht an den Staatsanwalt weiter zu geben, oder die haben sich von dem eine Abfuhr geholt.
Letzteres dürfte das Ego des Polizisten doch sehr angreifen, weil ihm "Pappi" Staatsanwaltschaft nicht helfen will.
Das Gleiche nochmal wegen einem Text auf dem Auto.
"Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle".
Der Bürgermeister und Dr. der Jura hatte sich das fotografieren lassen, und selbst erkannt dass das legal ist.
Die Kripoheinis in Kerpen haben es dann trotzdem mit einer Vorladung versucht. Wieder besseren Wissens dass keine Straftat oder wenigstens OWi vorliegt, ist das eine Strafbare Nötigung im Amt.
Die PV dient in so einem Fall als Ersatzbestrafung (Selbstjustiz), indem der "einfache Bürger" einen Schreck bekommt (Puls geht hoch), sich evtl. einen Tag frei nimmt (wird daher sehr gerne um diesen Punkt hoffend Werktags morgens um 9 Uhr angesetzt), Fahrtkosten hat etc.. Dazu kommt dann bei Erscheinen vor Ort noch die Drohkullise und Einschüchterung.
Daher würde ich immer die reine polizeiliche Vorladung ignorieren, und nicht mal einen Anwalt fragen. Das verursacht nur unnötig Kosten.
Erst bei einer Staatsanwaltlichen Vorladung muss man erscheinen, und sollte evtl. einen Anwalt fragen.
Kleiner Tipp:
Ich würde den Wisch nehmen, einen Dicken Smiley drauf malen, "Muharharhar" drunter schreiben, und dann pünktlich zum angesetzten Termin an die Faxnummer des Polizisten schicken.
Die Ehrverletzung durch so eine Missachtung seiner Autorität (das ist alles worauf ein Polizist sein Ego aufbaut) schätze ich höher ein, als bei einem plumpen Aaaaschloch, aber es ist nicht strafbar.
Außerdem würde sich ein Polizist bei einem "Aaaaschloch" etc. noch freuen, einem nun einen reinwürgen zu können, wo vorher keine Handhabe war!
Auch gerade weil dieser nichts machen kann, wird die Ehrverletzung noch durch ein Gefühl der Hilflosigkeit ergänzt.
Dieses absolut risikolose Vorgehen kann einem ein echt gutes Gefühl verpassen. "Man weiß, dass die wissen," dass man ihnen gegenüber keinen "Kadavergehorsam" nur aufgrund ihres Amtes hat.
Wenn ein Beschuldigter zwecks Aussage zur Polizei vorgeladen wurde, liegt meines Erachtens bereits ein Ermittlungsauftrag von der Staatsanwaltschaft vor, der die Polizei oder die zuständige Behörde nachkommen muss.
Soweit ich informiert bin, muss man zur Vernehmung nicht erscheinen, es sei denn, es liegt eine richterliche Anordnung vor. Es wäre in jedem Fall ratsam, einen Anwalt aufzusuchen.
Und nur weil kein weiteres Ermitteln erwünscht ist, erscheinen "beide" nicht zur Vorladung? Ich würde sagen, da haben "beide" ein Problem an der Backe. Viel Spaß.
Also, verpflichtet sind sie nicht. Das steht schon mal fest. Bevor sich ein Anwalt nicht die Akte anschaut, sollte an als "Beschuldigter" sowieso nicht in Kontakt mit der Polizei treten, um zu verhindern, dass jedes Wort dann gegen dich verwendet wird. Bei der Frage handelt es sich lediglich über das Beeinflussen der Staatsanwaltschaft durch das Fehlen. Andere rechtliche Fragen zu dem Sachverhalt sind schon geklärt.