Was bedeutet Vorläufige Einstellung des Verfahrens §205 stpo?
Letztes Jahr wurde ich fälschlich beschuldigt einen Diebstahl begangen zu haben, so habe ich nach einer Ladung erst vor der Polizei dann vor Gericht ausgesagt. Der eigentliche Täter ist nicht zum Termin erschienen und war auch nicht auffindbar.
Nach ein paar Monaten wurde das Verfahren vorläufig Eingestellt und nun nach einem guten Jahr habe ich einen Brief von Amtsgericht mit Ladung zur Hauptverhandlung bekommen.
Es steht dort aber nicht ob ich als Zeuge oder beschuldigter kommen soll.
muss ich nochmals Aussagen ?
Kann mir trotz vorläufiger Einstellung trotzdem was passieren?
4 Antworten
Hier die Erläuterung zur vorläufigen Einstellung des Verfahrens:
§ 205 Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen1Steht der Hauptverhandlung für längere Zeit die Abwesenheit des Angeschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht das Verfahren durch Beschluß vorläufig einstellen. 2Der Vorsitzende sichert, soweit nötig, die Beweise.
https://dejure.org/gesetze/StPO/205.html
Es wird dann wohl so gewesen sein, dass der Beschuldigte längere Zeit nicht auffindbar war und dies als vorübergehendes Hindernis zu betrachten ist.
Zu dem neuen Verfahren musst Du hingehen, es sei denn, dass Du krank bist und dem Gericht plausible Gründe vorlegen kannst, dem Verfahren fern zu bleiben. Vermutlich wird Deine Zeugenaussage benötigt.
Ob Dir etwas angelastet werden könnte, das musst Du wissen, weil wir den Tathergang nicht kennen.
Sorry, die Bearbeitungszeit hat nicht ausgereicht, alles zu entfernen, was in die Antwort nicht rein gehört.
Hallo.
das Verfahren wird erst mal eingestellt, Sollte sich noch später war zu ermitteln werden wird wieder eröffnet werden.
Mit Gruß
Bley 1914
Hallo.
Es wird vorläufig eingestellt, oder vorläufig mit einer Neuaufname nicht zu rechnen ist.
Kann später aber noch kommen.
Mit Gruß
Bley 1914
Was verstehst du an dem Wort "vorläufig" nicht?
Natürlich kann der Fall auch wieder aufgenommen werden, wenn sich heraus stellt, dass jemand die Unwahrheit gesagt hat.