Äußerungsbogen Zeuge Bayern?
Hallo zusammen,
ich habe einen Äußerungsbogen von der Polizei erhalten und muss als Zeuge eine schriftliche Äußerung abgeben. Das ganze in Bayern.
Nun gibt es ja zum einen die Angaben zur Person und die Angaben zur Sache.
Nun meine Frage(n):
- Die Angaben zur Person muss ich machen, oder? Die Angaben zur Sache jedoch soweit ich weiß nicht... Ich kann zur Sache letztendlich auch nichts sagen, da ich tatsächlich nichts mitbekommen habe.
- Dann muss ich bei den Angaben zur Person noch ankreuzen, ob ich mit dem Beschuldigten verheiratet bin oder nicht. Ein drittes Feld ist das Feld zum Zeugnisverweigerungsrecht. Welches muss ich ankreuzen, wenn ich nur die Angaben zu meiner Person mache und keine weitere Aussage. Ich bin mit dem Beschuldigten nicht verwandt etc. Ich habe jetzt das "nicht verheiratet..." Feld angekreuzt. Oder muss ich in dem Fall dann ankreuzen, dass ich meine Aussage verweigere?
Soweit ich weiß muss ich mich bei der Polizei ja nicht zur Sache äußern, oder? Nur vor Gericht. Oder bin ich da falsch informiert?
4 Antworten
Wenn du zu der Sache nichts sagen kannst, dann ist das doch eine Aussage. Schreib die hin.
Warum solltest du eine solche Aussage verweigern wollen?
Es ist unsinnig, hier nichts einzutragen und auf die Ladung zur Verhandlung zu warten um dort zu sagen, dass man nichts weiß. Ich finde, eine Zeugenaussage zu machen ist bürgerpflicht, irgendwann ist man vielleicht selber mal auf einen Zeugen angewiesen.....
Zeugnisverweigerungsrecht hast du nur bei nahen Verwandten oder Ehepartnern, wenn deine Aussage diese belasten würde. Füll den Bogen doch einfach aus und schreib hin, dass du zum Sachverhalt keine Angaben machen kannst, da du nichts mitbekommen hast, fertig.
Genau so macht man es.
Du musst auch so einen Bogen nicht ausfüllen, nur vor Gericht erscheinen, falls du geladen wirst.
Ist alles optional.