Sollte ich mich schriftlich äußern als Beschuldigter, wenn ich weiß dass ich unschuldig bin?
Guten Tag.
Vor zwei Wochen wurde in meinem Besitz ein Plastiktütchen mit einer geringen Menge einer weißen pulverförmigen Substanz aufgefunden. Hier bestand der Verdacht dass es sich um Betäubungsmittel handelt. Jedoch handelte es sich bei der Substanz um zerkleinerte Koffeintabletten. Die Substanz wurde vor Ort auch gleich getetstet mit einem Schnelltest und war negativ auf Amphetamin und Lsd. Nun habe ich heute Post bekommen, wo es sich um eine schriftliche Äußerung als Beschuldigter handelt. Mir wird der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Ich soll mich nun dazu äußern. Das Ergebnis der gerichtsverwertbaren Analyse steht noch aus, steht geschrieben. Sollte ich nun bei dem Äußerungsbogen ankreuzen dass ich mich zu der Straftat nicht bekenne und mich dazu äußern dass es sich nur um Koffeintabletten handelt? Oder sollte ich mich besser nicht dazu äußern? Aber ich habe ja eigentlich nichts illegales getan.
7 Antworten
Du hast 2 Möglichkeiten:
- Du schreibst das es sich nur um zerkleinerte Koffeintabletten handelt.
- Du machst von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerst dich nicht.
Das Ergebnis ist in beiden Fällen das Gleiche, wenn es sich so verhält, wie du schreibst. Die Ermittlungen werden eingestellt, sobald die Analyse abgeschlossen ist und fest steht, dass keine Straftat vorliegt..
Du kannst doch zugeben das es sich um Koffeintabletten handelt, und das es deine waren. Stellen die das auch fest, bekommst du wohl nur einen Strafbefehl wegen des Handels mit Arzneimittel.
Sind es Koffeintabletten aus dem Ausland oder die Verschreibungspflichtigen dann ist Ethitrin drin. Und du bekommst einen Strafbefehl wegen BTM
Du kannst auch nix sagen, dann gibts wohl eher eine Verhandlung.
Das Ergebniss ist das selbe. Nur das Geständige eine höhere Strafe bekommen als Leugner und Lügner
Aussagen muss du nicht.
Koffeintabletten sind frei verkäuflich, warum sollte er dann einen Strafbefehl wegen Handel mit Arzneimitteln bekommen? Erstens verstößt er nicht gegen das AMG, zweitens liegt bei einer Konsumeinheit kein Handel vor.
Wenn es sich wirklich um Koffeintabletten gehandelt hat und diese nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dann ist es völlig Banane, ob du dich äußerst oder nicht (solange du nicht irgendetwas anderes sagst, womit du dich reinreißt)
Wenn festgestellt wird, dass der Stoff nicht unter das BtMG fällt wird das Verfahren so oder so eingestellt.
Du musst dich zu dem Vorgang nicht äussern. Kannst eine Aussage verweigern. Wenn dir ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wird, dann würde ich abwarten bis das Ergebnis der Analyse vorliegt.Man muss dir den Verstoss nachweisen.
In dem Äusserungsbogen würde ich keinerlei Angaben zu dem Vorgang machen. Du trägst deine Adresse ein und mehr nicht und schickst das Formular wieder zurück.
Wenn es sich bei dem gefundenen Pulver nur um zerkleinerte Koffeintabletten handelt, wird ein Verfahren gegen dich ohnehin eingestellt.
Selber musss man sich nich beschuldigen und kann von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen.
Wegschmeissen!
Du musst und solltest dich als Beschuldigter GAR NICHT äußern!
Wegschmeissen!
Nicht die optimale Lösung, sich tot zu stellen und einen auf stur zu machen. Bisher ist dadurch kein Straftäter straffrei ausgegangen.
Auf dem Schreiben vermerken, das man als Beschuldigter einer Straftat von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, wieder zurück schicken und abwarten.
Man sollte auf diesem Wege schon Kooperationsbereitschaft signalisieren.