Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung gegen Geldauflage?
Hallo liebe Leute,
Da ich leider noch keine Rechtschutzversicherung habe, kann ich nicht so einfach einen Anwalt fragen und hoffe hier Hilfe zu erhalten.
Kurz zur Sache:
Ich hatte vor 14 Tagen einen Verkehrsunfall bei dem die Beifahrerin des Unfallgegners eine Prellung abbekommen hat. Ansonsten nur materieller Schaden. Die Schuld am Unfall trage zu 100% ich, da ich den Gegner beim Abbiegen übersehen habe. Ich habe mich auch mehrfach entschuldigt etc. Nach ein paar Telefonaten habe ich folgende Dinge herausgefunden: die Unfallgegner stellen laut Polizei keine Strafanzeige und die Schadensregulierung wurde bereits durch meine Versicherung durchgeführt.
Allerdings habe ich noch einen 3 seitigen Brief der Polizei zuhause, bei dem ich gebeten wurde diesen bitte schnellstens auszufüllen. Dann wird entschieden wie es weitergeht. Ich habe gelesen, dass wenn kein Straftantrag gestellt wird sowas meistens fallen gelassen wird da kein öffentliches Interesse besteht. Ich kann allerdings auf dem Bogen der Polizei ankreuzen, dass ich einverstanden bin, dass das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wird. Was kann passieren wenn ich das ankreuze? bekomme ich dann definitiv eine Geldauflage oder kann das Verfahren dann immer noch regulär eingestellt werden und ich muss nur die 35 € Bußgeld zahlen? Ich habe sorge, dass ich dann unnötiger Weise zur Kasse gebeten werden, obwohl das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt wird. Falls es allerdings zu einem Verfahren kommen sollte (warum auch immer) wäre mir natürlich eine Geldauflage lieber. Aber halt eben nur dann, wenn es zu einem Verfahren kommt. Will mir mit dem Kreuz nicht mein eigenes Grab schaufeln.
Kann mir da jemand einen Tipp oder Hilfe anbieten?
Vielen Dank im Voraus !!
5 Antworten
Ausfüllen brauchst du da als Beschuldigter nix.
In der Regel gibts hier nur eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verfahren wirds da gar nicht erst geben.
Man kann auch ohne Rechtschutzversicherung zu einem Anwalt gehen. So teuer sind die auch nicht.
Ich würde da einen Anwalt fragen.
äußere Dich gar nicht, kreuze nichts an, warte doch ab, der Unfallgegner will doch keine Strafanzeige erstatten
Hallo!
Du brauchst dir gar keine Sorgen machen. Das Verfahren dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt werden, und zwar unabhängig davon was du auf dem Bogen ankreuzt. Ich möchte zunächst einige Grundsätze erklären:
Die Polizei ist verpflichtet den Unfall als solchen aktenkundig zu machen. Sie leitet damit automatisch und von Amts wegen ein Strafverfahren ein. Eine gesonderte Strafanzeige braucht es gar nicht. Das Verfahren lief bereits, als die Leitstelle dem Streifenwagen Bescheid gesagt hat ;-)
Damit ein solches Verfahren aber abgeschlossen werden kann, muss ein Strafantrag vorliegen. Dieser ist hier wohl offenbar nicht gestellt. Hilfsweise kann die StA dies überbrücken, indem sie das besondere öffentliche Interesse feststellt. Das ist hier eher unwahrscheinlich, da die Verletzungen nicht so gravierend sind. Falls kein grober Pflichtenverstoß deinerseits vorliegt (rote Ampel überfahren, am Stopp-Schild ohne stoppen einfach rüberkacheln, über Kuppen springen...) müsste das Verfahren eingestellt werden.
Und noch ein Tipp: Die StA ist ja durch dein evtl. Einverständnis nicht daran gebunden das Verfahren einzustellen. Kreuze es einfach nicht an. Wenn der StA meint, dass eine Einstellung gegen Auflage sinnvoll ist, schreibt er dich schon nochmal an :-)
Als Beschuldigter macht man bei der Polizei keine Angaben. Niemals. Es sei denn man kann sich zweifelsfrei entlasten.
Also: Lass das sein und warte ab.