Anhörungsbogen bei Ladendiebstahl?
Ich habe Ware im Wert von € 12 eingepackt ohne zu bezahlen. Ich würde vom Detektiv überführt. Habe die Ware dann bezahlt und eine Strafe in Höhe von € 50 bezahltJetzt hab ich den Anhörungsbogen erhalten und weiß nicht genau was ich ankreuzen muss. u.a steht hier "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden"Brauch ich hier denn einen Anwalt?Das war meine erste Straftat und ich bin nicht vorbestraft
1 Antwort
Einen Anwalt kannst Du Dir natürlich immer nehmen.
Aber mal ehrlich, wenn das stimmt, was Du geschrieben hast, passiert Dir nicht allzuviel. (Es sei denn, es war nicht das erste Mal.)
Im Normalfall wird der Staatsanwalt einen Geldbetrag festlegen, den Du an eine soziale Einrichtung spenden must. Damit ist die Sache dann erledigt und das zählt dann auch nicht als Vorstrafe.
Es war das erste Mal.
Ich werde in dem Anhörungsbogen um Einstellung bitten und mein Entschuldigungsschreiben in Kopie beifügen.
Danke Andreas