HILFE! Ladendiebstahl und jetzt?
Guten Tag, Ich (18, Schüler), wurde vor einiger Zeit (mit 17Jahren), im Bauhaus von einem Ladendedektiv hinter der Kasse, angehalten weil ich 6 Artikel im Gesamtwert von 174€ in meinen Rucksack gesteckt hatte. Er hat meine Personalien aufgenommen, die Ware Ansich genommen und gesagt ich habe 1 Jahr Hausverbot.
Nach einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben von Bauhaus, indem ich gebetten wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ zu bezahlen. Dies habe ich schnellstmöglich getan.
Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei bekommen indem ich mich nach "§ 163a Abs. 1 Satz Strafprozessordnung (StPo)" zu der Straftat äußern kann. Ich habe die folgende Ankreuzmöglichkeiten:
[1] Ich möchte mich äußern.
[2] Ich gebe die Straftat zu.
[3] Ich gebe die Straftat nicht zu.
[4] Ich möchte mich nicht äußern.
[5] Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
[6] Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.
[7] Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.
[8] Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird.
Jetzt stellt mich für mich die Frage, was soll ich ankreuzen und was würde am günstigsten für mich ausgehen? (Ich habe leider nur 2 Wochen zeit zu antworten)
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. :)
8 Antworten
Hi ich würde dir empfehlen (also wenn du es wirklich warst) Die Straftat zuzugeben, weil es so wesentlich schneller geht und du nicht in so ein Gerichtliches Verfahren reinkommst usw.! Anderer seits wenn du es nicht warst und es dir irgentjemand in Schuhe schiebt, solltest du dir einen Anwalt suchen. Aber Letzendlich ist es ja deine Sache ob du versuchst es noch weiter hinauszuzögern oder es machst, so dass es schnell vorbei ist! DAs ist meine Meinung Mfg frymark
@ neo17
Du solltest das Schreiben nehmen und schnellstens einen Anwalt beauftragen, der wird das schriftliche für dich regeln und dich weiter beraten ob und was du aussagen oder ankreuzen sollst.
Das solltest du schnell machen, denn 14 Tage sind schnell vorbei und der Anwalt muss auch noch etwas. Am besten heute noch irgendwo anrufen, spätestens morgen früh.
Das nächste Mal "kaufe nicht umsonst ein", sonst wird es richtig teuer für dich tun.
Danke für den Ratschlag :)
@ neo17
Du bist 17 und wenn du noch nicht straffällig geworden bist, bis dato, dann kann das nach hinten los gehen für dich, wenn du irgendwas ankreuzt oder dich bei der Polizei äußerst.
Deshalb der Rat den Anwalt zu nehmen. Du kannst dir auch nur eine Auskunft bei ihm einholen, die ist auch nicht umsonst. Dann wird der Anwalt dir sagen, was seine Rechnung macht.
Eines sollte dir jetzt schon klar sein, dem Anwalt gegenüber solltest du lückenlos ehrlich sein und nichts verschweigen.
Dann leih dir das Geld von deinen Eltern, die werden eh irgendwann davon erfahren.
Geh zu einem ANWALT! Ansonsten wird der Staatsanwalt dich nämlich schön vor Gericht nach belieben auseinander nehmen, ohne das du dich dagegen wehren kannst.
Und noch was: Die Polizei ist nicht dein Freund und vertrau niemals einen Polizisten. Sie wollen den Fall abschließen und interessieren dich nicht für dich. Und auch wenn die Polizisten ganz nett tun und viel Verständnis zeigen: sie wollen dich überführen mehr nicht.
ich habe gerade auch keinen zur Hand :(
ich habe gerade auch keinen zur Hand :(
Meinst du nicht ein Anwalt wird teuer?
Oh ja ):, ein Anwalt ist sehr sehr teuer
Ich würde offen und ehrlich agieren: 1 (Ich möchte mich äußern / Reue und so bekunden; ansonsten aber auch nicht so wichtig) 2 (Ich gebe die Straftat zu / Du hast keine andere Chance - die Indizien sind eindeutig gegen Dich), 6 (Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden / Wäre ja schön blöd, wenn nicht).
Zu 4) Alternierend mit eins Zu 5) Wird von Nutzen sein, wenn 6.) nicht in Betracht kommt. Würde ich also vorsichtshalber einschalten. -> Schwaches Ja wegen den Kosten. Zu 7) Da gemäß Deinen Angaben nichts sichergestellt wurde, entfällt das zu 8) Nur wenn Du hingewiesen wurdest, sonst nicht.
Ansonsten: Lass den Schrott in Zukunft; es ist nie gut, zweimal wegen einer ähnlichen Sache angeklagt bzw. verklagt zu werden.
1 ) Ich möchte mich äußern.
Dann sagst du halt, dass du die Straftat zu gibst und es dir leid tut.. und das du daraus gelernt hast und es nie wieder tun wirst.
Oder du kreuzt direkt 2 an und fertig :)
Ja, da freut sich der Staatsanwalt weil seine Arbeit schon erledigt ist. Das ist das denkbar schlechteste für den den Fragesteller.
Das Dezente, das du übersiehst, lieber Kalinkuba, ist, dass der Fragesteller schuldig ist und auch diese Sache vom Tisch haben will, wie es scheint.
Meinst du nicht ein Anwalt wird teuer?