Beerdigungskosten - Geschwister
Hallo Community,
ich habe eine Frage bezüglich der Bestattungskosten auf der rein rechtlichen Seite.
Die Situation gestaltet sich wie folgt:
Der Vater ist im April diesen Jahres verstorben. Die Eltern sind seit 2001 geschieden. Somit muss ja die damalige Ehefrau (sprich Mutter) nichts bezahlen. Demnach fallen doch die Kosten der Beisetzung auf die gemeinsamen Kinder wenn ich das richtig sehe.
Soweit so gut. Beim Beerdigungsinstitut waren wir beide Anwesend. Für den Papierkram musste lediglich einer unterschreiben und als Ansprechpartner dienen. Dieses war dann meine wenigkeit in diesem Falle. Die Bestattung ist logischerweise schon gelaufen und die Kosten sind beglichen. Allerdings wurden diese von mir erstmal alleinig bezahlt, da ich dafür ja unterschrieben habe.
Das Problem ist nun das folgende, dass sich mein Bruder dagegen stäubt die hälfte der Bestattungskosten zu übernehmen da er laut eigener Aussage mit 19 Ausgezogen war und bis heute keinen Kontakt zu beiden Elternteilen haben wollte (er ist mittlerweile 36). Somit müsste ich die ganzen Kosten tragen. Müsste er nicht eigentlich dennoch zu 50% dafür aufkommen?
Das Erbe haben wir beide ausgeschlagen, aber nichts destotrotz hätte sich die "Stadt" die Kosten sich sowieso von uns wiedergeholt da wir beide keine wirtschaftlich schwere Situation haben.
Weitere Frage ist nun; was kann man in meiner Situation tun? Ich glaube nämlich das ich im Recht bin und er mir 50% erstatten muss.
Wenn die ganze lage zu meinen Gunsten ausfällt (wovon ich ausgehe). Hätte jemand die Passenden Paragraphen für mich?
Ich danke allen Antwortern im Vorraus und wünsche ein schönes Wochenende.
Veno.
6 Antworten
also meines Wissens verhaelt es sich so, dass zuerst einmal die Erben fuer die Beerdigung zustaendig sind. Gibt es keine und ist aus dem vorhandenen Erbe auch keine Beerdigung zu begleichen, dann uebernimmt erst einmal die Staatskasse, diese holt sich dann das Geld von den Kindern und zwar zu gleichen Teilen, wobei es unerheblich ist, wie die Beziehung zum Erblasser war. Selbst wenn man den Vater nicht mal gekannt hat und er nie Unterhalt gezahlt hat, aus den Kosten fuer eine Heimunterbringung kann man damit vielleicht raus kommen, aber die Beerdigungskosten sind zu zahlen. Wer selbst nichts hat und das nachweist, fuer den uebernimmt das Sozialamt die Kosten, ansonsten muss er zahlen.
Hier hast du aber die Kosten uebernommen und daher ist es schwerer, als wenn das Sozialamt das Geld einfordert. Denn irgendwo hast du mit der Begleichung der Rechnung ja auch deine Bereitschaft signalisiert, die Kosten (ganz) zu tragen.
Von daher wird dir wohl nichts anderes uebrig bleiben, als einen Anwalt zuerst mal einen Brief schreiben zu lassen, sonst wird dein Bruder nicht nachgeben.
Du solltest da mal im Bestattungsgesetz deines Bundeslandes schauen, da es fuer jedes Land eigene Regelungen gibt und wir ja dein Land nicht kennen. Aber eigentlich geht es hier nicht um die Bestattungspflicht, die wurde ja bereits erfuellt, sondern um die Kostentragungspflicht.
ob jemand "kontakt" zu engen verwandten hat, spielt bezüglich der kosten, die evtl. anfallen ÜBERHAUPT KEEINE rolle: selbst für elternteile, die sich kaum um ihre kinder gekümmert haben, oder sich ihnen gegenüber ziemlich "übel" benommen haben, sind bei entsprechendem einkommen pflegekosten usw. zu bezahlen. bei größeren schulden der angehörigen empfiehlt es sich, unbedingt auf das erbe zu verzichten.
ja, das haette das Sozialamt gemacht und dann das Geld von euch beiden eingefordert. Aber hier wurde schon bezahlt, daher ist das ein etwas anderer Fall und man kann davon ausgehen, dass du das dann auch uebernehmen wolltest. Und dein Bruder ist daher auch vielleicht davon ausgegangen, dass du das uebernimmst. Und da bin ich mir nicht sicher, ob man das dann so einfach vom anderen einfordern kann, unterschrieben hast ja auch du.
Das kann dir halt nur ein Anwalt genau sagen.
Jetzt überlege mal, was willst Du? Die Hälfte des Geldes.
Dein Bruder will nicht zahlen, wie willst Du an das Geld kommen?
Geht nur mit einem Anwalt. Also frage einen, er wird Dir sicher Auskunft geben.
Incl. passender Paragraphen.
Sicher, nur wie gesagt, ich wollte erstmal versuchen es ohne Anwalt einzufordern da ich es schrecklich finde das Geschwister sich gegenseitig verklagen müssen.
So hätte ich es noch versucht ihm inkl. der Quellen klarzumachen das es keinen Ausweg für ihn gibt. Ich hoffe du verstehst meine Denkensweise.
Im Übrigen liest sich deine Antwort etwas unfreundlich, nichts für ungut ;)
Nein, ich bin nicht unfreundlich. Ich wollte Dir nur zu bedenken geben; was willst Du?!
Es ist doch so. Geht es ums Geld, hört die Freundschaft auf. Willst Du weiterhin mit Deinem Bruder Kontakt haben oder ist es Dir egal.
Vielleicht hätte man es vorher anders klären sollen. Andere User haben ja einiges zu Deiner Frage geschrieben. Lohnt das alles wirklich?! Anwalt, usw....
Ich denke mal, holst Du Dir das Geld mit einem Anwalt, dann hast Du einen Bruder gehabt. Ist es das alles Wert?!
Das Geld wirst Du wohl einklagen müssen. Auch wenn kein Kontakt bestand, muss sich dein Bruder an den Kosten beteiligen.
Einklagen wäre der letzte Schritt. Ich wollte dies eigentlich umgehen da das völlig unnötig ist wenn man denn im Recht stehen sollte. Ich wollte erstmal versuchen ihm das klar zu machen. Daher auch diese Art der Fragestellung meinerseits.
Aber gut zu wissen das er das scheinbar doch MUSS.
Gehe am besten zu einem Rechtsanwalt und frage ihn wie du an das Geld kommen kannst. Er kann dir in einem solchen Fall am besten weiterhelfen.
Sicher, nur wie gesagt, ich wollte erstmal versuchen es ohne Anwalt einzufordern da ich es schrecklich finde das Geschwister sich gegenseitig verklagen müssen.
So hätte ich es noch versucht ihm inkl. der Quellen klarzumachen das es keinen Ausweg für ihn gibt.
Das Erbe wurde ja ausgeschlagen von uns beiden. Aber dennoch hätte sich die Stadt dann um die Beisetzung gekümmert und das Geld von uns zurückgefordert oder etwa nicht?