Erbe beim psychisch Kranken?
Hallo Liebe Com,
meine Mutter ist verstorben und hat mich als alleinigen Erbe angegeben, allerdings steht im 2 Absatz das ich 2/3 der Nettonachlasswert erhalte und mein Bruder 1/3 gegen auflage eines Psychischen Gutachten von 2 unterschiedlich Ärzten mit einem Zeitraum von 6 Minaten. Da mein Bruder das allerdings niemals schaffen wird gesund gesprochen zu werden frage ich mich ob es dort eine verjährung gibt? Danke im vorraus
6 Antworten
Seltsame Bedingung... aber vom Pflichtteil kann er nicht ausgeschlossen werden... Und wenn sein Betreuer das Geld verwaltet.
du solltest dich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden.
Mein Beileid. Du bist noch ziemlich jung, bist aber volljährig?
Wenn dein Bruder so krank ist, hat er doch bestimmt einen Betreuer, der auch die Vermögensvorsorge hat? Falls nicht, solltest du dich vielleicht zunächst einmal in dieser Richtung informieren.
Auch wenn du Alleinerbe bist: deinem Bruder steht ein Pflichtteil zu. (25%) des bereinigten Nachlasses inkl dem Haus als Barvermögen zu. Kannst du dir das leisten?
Kannst du nich noch einen Teil für deinen Bruder verwalten? Lebt er von Sozialleistungen und will das Erbe evtl. ausschlagen?
Du solltest dich hier beraten lassen und die Hälfte des Bruders sicher anlegen. Wann hat die Mutter das Testament geschrieben, ist es sooo überhaupt rechtssicher? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Formulierung von einem Notar erstellt wurde.
Dein Bruder hat zumindest 3 Jahre Zeit seinen Pflichtteil einzufordern.
Erbangelegenheiten allgemein verjähren erst in 30 Jahren.
ob du die Zustimmung deines Bruders benötigst, kann ich dir so nicht beantworten. Du solltest mit dem Testament vielleicht zu einem anderen Anwalt.
Wenn das Testament notariell beglaubigt wurde, solltest du damit das Grundbuch berichtigen können. So wie ich deinen Abschnitt deute, wirst du zumindest Alleineigentümer des Hauses.
Was ich noch nicht erkenne, ob diese Formulierung vielleicht dazu gedacht sein könnte, dass dein Bruder eben nicht als enterbt zu betrachten ist und hier mit den Gutachten evtl der Pflichtteilsanspruch umgangen wurde? ( Nur eine Idee, keine Ahnung, ob so etwas einer Klage stand halten würde)
Bevor du mit dem Betreuer redest, gehe mit dem Testament zum Anwalt.
Ebenso bevor du vermietest. Sollte der Bruder doch einen Pflichtteil einfordern können und du wärst zum Verkauf gezwungen: ein freies Haus verkauft sich leichter.
Solltest du doch vermieten: lass dich beraten, auch Vermieter zu sein, ist nicht ganz einfach.
Überprüfe deine Versicherungen, (Kranken- Gebäude-, private Haftpflicht), ob hier tlw. noch Familienversicherungen bestehen.
evtl steht dir auch noch Halbwaisenrente zu.
Höre nur auf Menschen, welchen du vertraust.
Alles Gute!
Vielen Dank für solch eine tolle Antwort, also ich selbst bin 20 Jahre mein Bruder 23 Jahre und hat einen Gesetzlichen Betreuer. Das Testament ist vom Notar beglaubigt und mit einem Anwalt formuliert worden, der Gedanke das Geld zurück zulegen finde ich gut und das hatte ich vor, egal wie es einmal kommt.
da steht doch er soll 2 gutachen machen lassen. steht da denn auch was drinn ob er psychisch gesund sein muss?
Ja muss er
Ist das ein notarielles Testament?
Würde mich eigentlich wundern. Was sollen die Gutachten denn erbringen? Krank oder nicht krank? Bekommt er das Drittel NUR wenn er krank ist, oder wenn er gesund ist? Was soll verjähren? Den Pflichtteil bekommt er sowieso.
also es ist so er ist krank, er muss ein gutachten machen von 2 fachärzten im Bereich Psychologie, er hat leider starke depressionen und schitrophrenie und keinerlei bezug zum Geld. Das Gutachten soll laut Testament nachweisen das er wieder Gesund ist...., aber wenn es in 10 Jahren noch genau so ist wollte ich fragen ob sowas auch verjährt...
Besprich das bitte mit einem Anwalt.
Ich verstehe so eine Auflage sowieso nicht.
Ich selber lebe momentan in diesem sehr großen Haus und wollte es vermieten und mir was kleineres suchen. Sind 200qm Wohnfläche auf eine Person. Nur geht dies ja nicht so ganz ohne das einverständnis meines Bruder dann...