Vermieter tauscht nach Tod des Mieters einfach Schloss aus, Erbe wird angenommen?
Folgender Fall: Eine Bekannte (nicht verwandt) ist vor ein paar Wochen verstorben und hat meine Freund zum Alleinerben erklärt. Vor Ort haben sich dann die Vermieter quer gestellt und gesagt, wir dürften so lange nicht in die Wohnung (müsste komplett leer geräumt werden und das ist nicht gerade wenig), bis das Erbe veröffentlicht wurde. Haben uns dann mit einem Anwalt kurzgeschlossen und uns erstmal dran gehalten (rechtliche Grauzone). Nun ist das Testament eröffent und wir wollten in die Whg rein. Mussten allerdings feststellen, dass der Vermieter in den letzten 2 Wochen das Schloss ausgewechselt hat und fröhlich ein- und ausspaziert (wurde von der Nachbarin beobachtet). Polizei konnte nicht viel machen. Da noch Wertgegenstände im Haus sind, die wir natürlich zu Geld machen wollen um Beerdigungskosten etc. zu bezahlen, haben wir jetzt natürlich Angst, dass der Vermieter sich da auch bedient. Was kann man da schnellstmöglich machen? Auch um zu verhindern, dass der Vermieter freien Zugang zur Whg. hat, den er nicht haben dürfte, da wir als Erben ja ins Mietverhältnis übergehen?
5 Antworten
Polizei konnte nicht viel machen?
Was soll sie denn machen?
Die Erben geben eine Anzeige auf und die Staatsanwaltschaft wird tätig, so jedenfalls hier bei uns.
So lange kein Zugang zum Mietgegenstand gewährleistet ist, fällt ja auch die Miete weg, also sofort den DA/die Überweisung stoppen.
Viel Glück in diese schweren Zeit.
Polizei hat gemeint, sie schreiben ne Anzeige wegen Nötigung, das aber, weil der Vermieter uns den Zugang zur Garage vollgestellt hat, wegen dem Schlosstausch haben sie gemeint, das müssten sie erst prüfen, ob man das direkt machen kann oder ob das Zivilrechtlich über den Anwalt laufen muss. Nur stehen wir jetzt da, können nicht rein und bis da mal alles in Gänge kommt, kann der Vermieter fröhlich aus- und einspazieren?! Das kanns halt irgendwo nicht sein...
Der Vermieter hatte zunächst einmal recht. Er weiß genau, was passieren kann:
Angehörige des Mieters, die einen Schlüssel haben, spazieren in die Wohnung und räumen alles raus, was evtl. von Wert sein könnte. Dann machen sie die Tür wieder zu, stellen sich doof, schlagen das Erbe aus und lassen den Vermieter mit dem restlichen Müll zurück und Miete zahlen sie auch nicht.
In dem Moment würde das Vermieterpfandrecht ins Leere laufen.
Aus diesem Grund muss der Vermieter dafür sorgen, dass niemand ohne sein Einverständnis und seine Begleitung die Wohnung betritt, was sinnvollerweise vor allem durch das Auswechseln des Schlosses geschieht. Dass der Vermieter dabei auch an gewisse Vorsichtsmaßnahmen denken muss, die ihn von dem Verdacht befreien, er selbst hätte sich womöglich bedient, steht auf einem anderen Blatt.
Sobald ihr aber den Erbschein habt, womit klar ist, dass ihr die Erben seid, muss Euch der Vermieter aber wieder in die Wohnung lassen, vorausgesetzt, dass auch die Mietzahlungen keinen Rückstand aufweisen.
Als Nachfolge-Mieter muss Euch der Vermieter dann natürlich auch wieder Schlüssel geben. Er selbst darf keinen behalten. Am besten also, sobald ihr die Schlüssel habt, selbst den Schloßzylinder austauschen und nach Räumung den ursprünglichen wieder zurück bauen.
Ab zum Anwalt, eine Verfügung muss her, dass er Euch wieder Zugang gewährt bzw. fragt nach ob Ihr Schlüsseldienst beauftragen könnt der Euch Zugang verschafft und Ihr dem Vermieter die Rechnung schicken könnt.
Hier sollte ganz schnell gehandelt werden, weil sonst wohl Wertgegenstände weg, sind; wenn sie es nicht schon sind!
Sobald der Erbschein ausgereicht ist, bist du handlungsfähig. Der Vermieter hat hier eine verbotene Eigenmacht ausgeübt, indem er sich mit einem Zweitschlüssel rechtswidrig Zugang zur Wohnung verschafft hat um danach das Schloss zu wechseln. Zivilrechtlich kann eine Einstweilige Richterliche Anordnung in 2-3 Tagen erwirkt werden, damit dem Vermieter die Schlüssel entzogen und du in die Wohnung kannst. Vorsorglich solltest du die Wohnung ordentlich kündigen.
indem er sich mit einem Zweitschlüssel rechtswidrig Zugang zur Wohnung verschafft hat
Wo steht das? Möglich dass der Vermieter zu einem Moment das Schloß gewechselt hat, als die Tür gerade offen stand.
Rechtlich wird der Mietvertrag eines Alleinmieters zwar mit den Erben fortgesetzt, aber eben nur mit den Erben. Den Nachweis, zumal als gewillkürten Erben, keines gesetzl. Erbberechtigten, darf der VM schon verlangen.
Und bis dahin den Mietgegenstand vor unbefugten Betreten auch sichern.
Er selbst dürfte es nur zur Gefahrenabwehr, etwa um Kühlschrankinhalt und Müll zu entsorgen, Sicherungen abzuschalten oder Fenster und Wasserventile zu schliessen.
Seine Angst darüber, des er sich an Wertgegenständen bereichert, würde ich solange für micht behalten, bis ich sie bewesien kann: Verbreitung unwahrer Tatsachen sind eine Straftat.
G imager761