Wer zahlt den Anwalt und die Gerichtskosten bei einem Verfahren das zugunsten des Angeklagten eingestellt wurde bzw. der Angeklagte freigesprochen wurde?
Dieses Verfahren richtete sich gegen mich es ging um Körperverletzung, das Gericht bzw. der Richter stellte fest das ich unschuldig bin und das Gerichtsurteil lautete freispruch nun ist meine Frage, wer die Kosten des Anwalts bzw. der Gerichtskosten übernimmt? Anwaltskosten: 1100€ Gerichtskosten: 400€ Beide Rechnungen habe ich erhalten... jetzt frage ich mich naturlich warum ich dies nun zahlen soll wenn ich unschuldig bin und ich nichts getan habe? [Rechtsschutz vorhanden]
6 Antworten
Bei Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten.
ABER: bist du vollständig freigesprochen worden? Oder gibt es doch irgendwelche Auflagen etc?
danke für deine Anwort!
Dann sollte die Staatskasse sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten tragen.
Da du für das Verfahren ja einen Anwalt hattest, würde ich ihn fragen.
Wieso fragst Du das nicht den Anwalt? Bei 1.100 EUR sollte das doch drin sein, dem Mandanten zu erklären wie es weitergeht.
werde ich nochmals machen, denke aber das er auch nur sein Geld will.
Du verwechselst irgendetwas. Denn bei einem Strafverfahren werden dir die Gerichtskosten bei einer Verurteilung nach dem Verfahren in Rechnung gestellt (anders als im Zivilverfahren und dem dortigen Kostenvorschuss). Die Kosten trägt bei einem Freispruch die Staatskasse. Beim Verteidiger aber nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung.
Einspruch einlegen.
Normalerweise wird doch schon bei der Urteilsverkündung gesagt wer die Kosten trägt.
den Kostenbescheid hab ich werde ich machen, danke!
Einspruch gegen? wurde nichts gesagt.
Gegen den Kostenbescheid. Den wirst du doch haben.
Entweder wird das vom Gericht festgelegt oder man zahlt es eben selber bzw. holt es sich von jemand anderen. Du schreibst von einem Rechtsschutz aber wendest dich nicht an ihn?
soviel ich weiß zahlt der Rechtschutz nicht wenn man angeklagter ist zumindest bei Körperverletzung, warum hat das dass Gericht festzulegen auf welches Gesetz beruft sich das Gericht? ich kann mir nicht vorstellen dass jemand der unschuldig vor Gericht ist 1400€ blechen muss?
vollständig freigesprochen