Rechtsschutz für beide?
Der Vater und die Mutter gehen ins familiengericht es geht um umgangsrecht .Zahlt die rechtsschutzversicherung für beide Parteien die Kosten ? Da beide noch verheiratet sind ? Und wie läuft das Verfahren jetzt ab wenn der Vater zum Anwalt geht wegen umgangsrecht, schreibt der Anwalt dann dem Anwalt der Mutter das sie gegen das umgangsrecht verstößt weil sie den Kontakt zum Vater des 1 jährigen Kindes verbietet ? Und wie genau wird das alles ablaufen und sich hinziehen bis es ins familiengericht geht? Ich bedanke mich im vorraus für hilfreiche Antworten!
4 Antworten
Streitige Verfahren im Familien- und Erbrecht sind regelmäßig nicht Bestandteil der Deckung einer Rechtsschutzversicherung.
sind regelmäßig nicht Bestandteil
Deine Formulierung ist irreführend. Was es regelmäßig nicht gibt wird nicht angeboten.
Sind nicht regelmäßiger Bestandteil …. müsste es heißen.
Familiengerichtsverfahren sind regelmäßig in der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt. Dazu gibt es höchstens eine Beratungsrechtsschutz.
Fraglich ob überhaupt Versicherungsschutz besteht...
da müsst Ihr in die Versicherungspolice gucken, ob das abgedeckt ist.
Ist das Jugendamt mit im Boot?
Das jugendamt ist eingeschaltet aber die mutter ignoriert die briefe und Anrufe, der Vater wurde aus der gemeinsamen Wohnung rausgeworfen Schlüssel wurden weg genommen
dann wird das Jugendamt sicher gehört werden. Deren Gutachten spielt auch eine Rolle.
Notfalls könntet Ihr vielleicht Prozesskostenhilfe beantragen, je nach Verdienst.
Ich verdiene 2000 netto kann man da prozesskostenhilfe beantragen
frag den Anwalt, der rechnet das aus
Und bevor man ins Gericht geht werden beide Parteien die Kosten genannt was auf beide Parteien zukommen wird ?
das kann man auch den Anwalt fragen
Das stimmt pauschal so nicht.
Es gibt RSV die das - wenn auch eingeschränkt und mit langen Wartezeiten (3Jahre) - anbieten.
https://www.finanzen.de/rechtsschutzversicherung/familienrecht
Ob sich das lohnt muss jeder für sich entscheiden.