Strafanzeige - Gerichtsverfahren - wer trägt Kosten?
Hallo,
angenommen ich habe jemanden angezeigt. Die Anzeige wird zur Anklage gebracht, aber vor Gericht wird dann der Angeklagte komischerweise freigesprochen, weil die Beweise dann doch nicht ausreichen sollten oder aus irgendwelchen anderen Gründen wird er freigesprochen - nur mal so angenommen.
Muss ich dann die Gerichtskosten und alle anderen Kosten tragen?
LG
9 Antworten
Nein, Du hast nur angezeigt.
Das Verfahren hat der Staatsanwalt auf den Weg gebracht. Die Kosten bei Freisprüchen tragt in der Regel der Staat.
Bei einem Freispruch trägt der Staat die Gerichtskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
in dieser - und nur in dieser - Konstellation ist das das Problem des Staatsanwalts.
Das kommt auf die Art den Klage an, normaler weise gild der Verlierer Zahlt. Aber da gibt es Ausnahmen.
sag ich doch!
Die Art der Anklage (bei einem Zivilprozess wird man nicht angeklagt) steht doch in der Frage.
Normal der Verlierer.
Bei einem Strafverfahren wäre das im Fall eines Freispruchs der Staat.
Was hab ich denn geschrieben? Der Verlierer zahlt...
Im Strafprozess gibt es aber keine Verlierer. Es gibt nur Verurteilte oder nicht Verurteilte (freispruch). Die Staatsanwaltschaft verliert ja nicht in dem Sinne, sie kann nur keine Verurteilung erreichen aus Mangel an Beweisen oder weil sich der Angeklagte als Unschuldig erweist.
Und "normal der Verlierer" beantwortet ja nicht wirklich die Frage, ob der der die Anzeige erstattet, was zahlt oder nicht.
Bei Zivil-, aber nicht bei Strafprozessen.