Anwaltskosten übernehmen wenn Klage fallen gelassen wurde?
Liebe Community!
Eine Freundin von mir hat eine Person wegen versuchter sexueller Nötigung im Jänner dieses Jahres angezeigt. Sie wurde dazu zwei Mal verhört, das Verfahren wurde im Mai dann eingestellt. Nun hat sie eine Nachricht von dem Angeklagten bekommen, dass sie seine Anwaltskosten übernehmen muss. Brief vom Anwalt selber ist aber keiner gekommen. Ist das nun eine leere Drohung oder muss sie seine Anwaltskosten übernehmen, obwohl es nicht zu einem Prozess gekommen ist? Ich würde mich über Antworten freuen! Danke schon im Voraus!
4 Antworten
Das Strafverfahren ist ein Verfahren Staat gegen Bürger. Im Falle eines Freispruches muss die Staatskasse daher die gesetzliche Vergütung des Verteidigers übernehmen. Das gilt nicht, wenn es überhaupt nicht zur Eröffnung des Hauptverfahrens kommt, sondern das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt wird. In diesem Fall bleibt der Beschuldigte meist auf seinen Kosten sitzen. Nur in Ausnahmefällen können diese z.B. vom Anzeigeerstatter zurückgeholt werden.
sie muss ihre eigenen Anwaltskosten übernehmen. Auf die Nachricht des Gegners braucht sie nicht reagieren. Das wäre genauso, wenn ich dir jetzt schreiben würde, du sollst mit 1000 €uronen überweisen. Wenn der gute Mann das Geld haben will, soll er klagen.
Nein.
Das legt im Zweifelsfall das Gericht fest. Und da es zu keiner Anklage gekommen ist, braucht sie auch nichts zu zahlen.
Der kann schreiben, was er will. Es war schließlich sein Privatvergnügen, dass er sich einen Anwalt genommen hat.
Habe ich doch gesagt, oder?
Nein, das Opfer muß nicht die Anwaltskosten des Beschuldigten zahlen.
und wie sieht es aus wenn der Beschuldigte rechtskräftig verurteilt wird ?
Muss der Beschuldigte dann die Anwaltskosten des Opfers zahlen ? In jedem Fall ?
Das Gericht legt hier überhaupt nichts fest, denn es war nicht einmal involviert.