Bewerbung bei der Polizei trotz Verfahren?

8 Antworten

Ich hoffe, du hast das gemeldet. Wenn nicht, solltest du es schleunigst tun. Dann würde deine Bewerbung nur ruhen. Im ersten Fall wärest du raus.

Rein rechtlich sind beide Varianten nicht schädlich, weil du ja mit keiner vorbestraft bist.

Das Delikt an sich ist heikel. Da könnte man derart an deiner charakterlichen Eignung zweifeln, dass man dich ablehnt. Da käme "erwiesene Unschuld" sicher besser.

Das ist nur eine Meinung aus Berufserfahrung. Die Entscheidung ist nicht ganz einfach. Aber MELDEN ist ganz wichtig.

Gruß S.

Du kennst doch den Sachverhalt,der zu diesen Ermittlungen führte, am besten. Teilst Du die Auffassung Deines Anwalts, dass Freispruch möglich wäre, dann stimmst Du einfach einer Einstellung nach § 153 a StPO gegen Auflagen nicht zu und wartest den Freispruch oder eine Verurteilung im Hauptverhandlungstermin ab.

Solange das Verfahren läuft, brauchst du dich gar nicht erst bewerben. Deine Bewerbung ruht bis zu einer Entscheidung. In mehreren Bundesländern wird sogar ein Freispruch vorausgesetzt.

Ein Einstellen eines Verfahrens nach 153a ist zwar regelmäßig kein Schuldeingeständnis (so wird der Anwalt das jedenfalls formulieren), aber es bleiben genug Zweifel, die nur ein Freispruch ausräumen kann.

Das Anstreben einer Einstellung nach 153a kann sein, dass man allein die Gerichtsverhandlung - egal wie sie ausgeht - als ehrenrührig empfindet, und deshalb die Zahlung eine Geldsumme dem Verfahren vorzieht. Aber es ist eben kein zweifelsfreier Freispruch.

Verfahren wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis soll eingestellt werden nach Meinung Deines Anwalts??????? Wundert mich wirklich,....

Angeben musst du es sowieso. Entsprechende Fragen in den Formularen werden dir gestellt.

Es geht aber nicht nur um diese Frage. Wenn du keinen FE hattest, glaubst du nicht, dass zu der Strafe noch ein Führerscheinverbot von sagen wir mal einem Jahr dazu kommt? Wenn du das dem Einstellungsbeamten gegenüber verschweigst, was passiert bei den Fahrübungen usw?

Schlechter Ansatz.

Wenn du dich bewirbst kannst du ja mit dem Beamten darüber sprechen, die Option einer Einstellung wird bei einem Einmalverstoß als Jugendlicher/Heranwachsender sicherlich nicht endgültig weg sein. -- falls nicht doch noch mehr dazu kommt.

Sirius66  22.02.2019, 10:37

"hilfreich" war ein Versehen, aber macht ja nix!

Mich wundert eher, dass der FS überhaupt am EAV teilnimmt.

Man darf das mit einem laufenden Verfahren nicht. Es würde zumindest RUHEN.

Daher bezweifle ich, dass er es angegeben hat. Die Summe aus Deliktart und Verschweigen kickt ihn schneller raus als das eigentliche Verfahren.

DrPressure 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 10:44
@Sirius66

Das Verfahren wurde erst nach meiner Bewerbung eröffnet. Die Polizeiakademie hat auch gesagt, dass ich alles richtig gemacht habe. Es gab vor dem Sporttest noch die Chance das Verfahren zu erwähnen und diese habe ich genutzt.

Sirius66  22.02.2019, 11:14
@DrPressure

Das meine ich ja. Wenn du es gemeldet hast, ist alles gut. Ehrlichkeit rettet da so manches.

Normalerweise ruht das EAV dann. Denn mit laufenden Verfahren dürfen sie dich nicht einstellen. Das verbietet das Beamtenrecht.

Kann aber sein, dass sie dein Ergebnis ins nächste Jahr übernehmen würden, weil du vielversprechende Leistungen zeigst. (Oder es handelt sich um das verzweifelte Berlin!)

Wann wäre der Einstellungstermin denn?

DrPressure 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 11:20
@Sirius66

Ja genau :)

Ist Niedersachsen.

Am 1.10. Die Tests gehen auch noch bis Juni, da ja gerade erst Bewerbubgsschluss ist. Denkst du, dass es echt so ein großes Problem ist? Ich hätte auch eine lange Stellungnahme verfasst, die ich per E-Mail schicke.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie jemanden einfach rauswerfen, der sich vorbildlich verhalten hat (was das mit dem Melden des Verfahrens angeht) und nur noch das Interview und den Arzt überstehen muss.

Es gibt doch deutlich schwerere Delikte, die an der charakterlichen Einstellung zweifeln lassen.

Sirius66  22.02.2019, 11:28
@DrPressure

BEI UNS???? Ach gucke - wir werden weich .....

Du hast dich vielleicht bei der Meldung vorbildlich verhalten, aber das ändert ja am Sachverhalt nichts.

Auch ein Bewerber, der sein medikamentenpflichtiges Asthma ehrlich angibt, fliegt raus.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist schon heftig. Du gefährdest andere. Das kommt nicht gut an!

Wundere dich nicht, wenn die Einladung zum SI etwas dauert. Regulär weiter geht es damit in NDS nicht.

Es sei denn, ich habe eine Änderung der beamtenrechtlichen Regularien verpasst.

DrPressure 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 10:05

Ich bin schon im Auswahlverfahren drin und muss nur noch den letzten richtigen Test bestehen, das Interview. Ein Fahrverbot wird es nicht geben. Die Richterin und die Staatsanwaltschaft hat selber keine Lust auf dieses Verfahren, aber stellen trotzdem einen Strafbefehl aus 🤦‍♀️ Unverständlich, aber nicht zu ändern. Habe den Führerschein auch schon. Hatte schon einen Motorradführerschein seit 2015 und habe nie etwas schlimmes begangen in meinem Leben.

Eckengucker  22.02.2019, 10:26
@DrPressure

Hm. Mein Problem ist, dass ich das mit dem Nicht-Fahrverbot nicht glauben kann. Egal was sie da sagen. Da musst du abwarten bis es schriftlich da ist. Fahrverbote sind auch durch Behördeneinziehung der Berechtigung möglich.

Und aus persönlicher Erfahrung ... du solltest dich wegen der Einstellung erkundigen. Das Nichtmitteilen von Strafverfahren kann ein Entlassungsgrund bei Beamten sein. Ist dir der Begriff "besonderes Vertrauensverhältnis" im Beamtenrecht ein Begriff? Beamte sind keine "Jobber". Die Berufswahl gilt für das Leben, dafür garantiert dir der Dienstherr auch eine lebenslange Sicherheit.

Du verwendest das Wort STRAFBEFEHL, das ist richtig? Das ist keine Einstellung, begreif das. Das sind Tagessätze, also eine Verurteilung die auch ohne Gerichtsverhandlung möglich ist, so du denn zustimmst. Eine Einstellung des Verfahrens gegen GELDBUßE wäre die mildere Form. Du erkennst das daran, ob die Strafe in Tagessätze angegeben ist oder du eine Buße an eine gemeinnützige Organisation zahlen sollst. Die Buße würde ich auch sofort annehmen.

DrPressure 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 10:32
@Eckengucker

Danke erstmal. Also es ist so, dass ich nachdem ich den Computertest bestanden habe, die Chance hatte Verfahren mitzuteilen. Dies habe ich auch der netten Frau mitgeteilt. Dann meinte sie, dass ich den Sporttest noch mitmachen kann, aber es danach erstmal nicht mehr weitergeht solange das nicht geklärt ist.

Ich weiß was ein Strafbefehl ist. Dagegen hat mein Anwalt auch schon Einspruch eingelegt und jetzt gäbe es die Möglichkeit das Verfahren nach Paragraph 153a einstellen zu lassen, da die StA selber keine Lust auf eine Hauptverhandlung hat.

Wollte nur wissen, wie die Chancen stehen bei einem solchen Delikt, das eingestellt wurde gegen eine Auflage, trotzdem das Auswahlverfahren fortzusetzen.

Dass man bei Körperverletzung oder Diebstahl aussortiert wird, ist komplett verständlich. Aber das ist eben doch nochmal etwas anderes, da ich jetzt auch den Führerschein habe und der Anwalt mir versichert hat, dass man keine Sperre bekommt.