Fristen für die schriftliche Zustellung vom Urteil (Freispruch) nach Hauptverhandlung vom Gericht

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Das Urteil muss innerhalb eines Monats in der Geschäftsstelle sein, dort bekommt es einen entsprechenden Eingangsstempel. Für die Absetzung ist meines Erachtens spätestens eine Frist von 4 Monaten gesetzt, ansonsten muss neu verhandelt werden. Es schadet aber nichts, wenn man auf der Geschäftsstelle mal nachfragt. Es sind auch nur Menschen!!!

ReneHartrumpf 
Beitragsersteller
 24.11.2009, 08:10

merkwüdig

wenn also die geschäftsstelle das schriftliche urteil ( meinen freispruch ) nicht rechtzeitig absetzt würde neu verhandelt ??? was kann ich dafür wenn die geschäftsstellle so schlampig arbeitet so das mein freispruch neu verhandelt werden muss und ich eventuell zu einer strafe verurteiltet werde.

das gesamte verfahren war für mich eine wirkliche tortour !!!

ich wurde angeklagt weil ich angeblich über das internet straftaten (amoklauf) angekündigt hätte. die polizei ca. 30 polizeibeamte hatten eine stadtbiliothek gestürmt und mich an einem internetplatz überfallen. ich wurde grundlos in eine psychiatische anstalt für 14 tage gesteckt ! ! !

somit ist das ganze verfahren für sehr sehr schlimm. ich will nur noch eine entschädigung und zwar so schnell wie möglich, damit ich seelisch darüber hinweg komme.

justika  25.11.2009, 09:14
@ReneHartrumpf

Die Geschäftsstellen arbeiten gewiss nicht schlampig! Das hat wohl er was mit der Überlastung der Gerichte zu tun. Die Leute die dort arbeiten sind auch nur Menschen wie Du und ich, sie erledigen jeden Tag kontinuierlich ihre Arbeit und sind fleißig. Ich würde einfach mal durchrufen, es gibt auch fleißige Angestellte oder Beamte, die dann schon mal eine Sache vorziehen. Wie gesagt, es sind auch nur Menschen.

duda4711  25.02.2019, 21:16
@ReneHartrumpf

Hallo,

mir ist ähnliches passiert und man hat mich im LRA überfallen und ich wurde in Handschellen abgeführt und zuerst in Gewahrsam genommen und dann für eine Woche in eine psychiatrische anstalt gesteckt.

Warum fragst du das nicht deinen Anwalt?
Der sollte die Fristen kennen und auch ggf. nachhaken können.

Sieslack  24.11.2009, 07:15

So ist es !! Habe ein bisschen Geduld

schon sonderbar,dass man danach so giert, 5.11 !!! ist doch für ein Gericht keine Zeit!! - große Inszenierung - deine Worte ich glaube, dass du etwas wenig Respekt gezeigt hast und deine weiteren Auführungen zeigen, dass du offenbar nicht unerfahren in solchen bist - also gemach und abwarten kommst schon zu deinem Geld - das die Steuerzahler aufbringen müssen

es dauert... es müssen erst noch die revisionsfristen abgewartet werden und erst dann ist das urteil rechtskräftig. hatte am 8.10.09 ne verhandlung und obwohl alle damit einverstanden waren und keine revision verlangt hat, mussten die fristen eingehalten werden. habe das urteil dann auch erst im dezember bekommen.

Mir hat die Gegenseite(es kam zum Vergleich)die Rechnung für Gerichtskosten,2Monate später zugeschickt,sodass ich noch 0,95€ Zinsen zusätzlich zahlen mußte...Die machen wat se wollen...

justika  25.11.2009, 09:10

Was erwarten die Leute eigentlich vom Gericht? Das Gericht hat keine Straftat begangen. Täglich gehen 20 - 50 Klagen und Anträge ein. Vielleicht besinnen sich schuldige!!! Straftäter mal und legen ihre Überheblichkeit ab!