Studentin und Anwaltskosten sowie Gerichtskosten?

4 Antworten

Hol dir vom Gericht für einen Beratungsschein., der wird geprüft, und evt. genehmig, wenn das Verfahren einen Erfolg haben sollte.

Bley 1914

Für Geringverdiener gibt es die Möglichkeit beim Amtsgericht einen "Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe" zu stellen. Das Gericht prüft dann, ob Dein Fall überhaupt Chancen auf Erfolg hat. Wenn dem zugestimmt wird, übernehmen die Steuerzahler die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren.

Hier ist das Formular: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

mach dich beim Amtsgericht nach einem Beratungsschein kundig.