Kläger verliert Prozess. Wer zahl die Anwaltskosten der Gegenseite?
Hallo,
folgende Situation: Ein Zivilprozess wird geführt. Beide Seiten haben einen Anwalt. Der Kläger verliert. Muss somit seinen Anwalt und Gerichtskosten zahlen. Wer Zahl den Anwalt der Gegenseite?
6 Antworten
Die Partei, die den Prozess verloren hat (in diesem Falle der Kläger) bezahlt die gesamten Prozesskosten. Also: Gerichtskosten und sowohl seinen eigenen Anwalt als auch den gegnerischen Anwalt. Sachverständigengutachten, Auslagen für Zeugen (Fahrgeld, Verdienstausfall etc), soweit vorhanden, ebenfalls.
Die Prozesskosten richten sich nach dem Streitwert, der vom Gericht festgesetzt wird.
Wer den Prozess verliert, muss die Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Im Prozess entscheidet das Gericht nicht nur in der Sache, sondern fällt auch eine Kostenentscheidung!!!!!
Dabei wird zwischen Anwalts- und Gerichtskosten unterschieden. Bekommt eine Partei Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung, übernimmt der Staat die Gerichtskosten sowie die Kosten eines beigeordneten Rechtsanwalts.
Es hängt von der Kategorie ab. Bei Familiengerichtsverfahren trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Im Sachen- und Vertragsrecht anteilsmäßig der Unterlegene.
Familienrecht ist ebenfalls Zivilrecht, Wesserbiss.
Familienrecht ist ebenfalls Zivilrecht, Wesserbiss.
Unterliegt aber einer völlig anderen Prozessordnung. FamFG vs. ZPO.
Das ist Vereinbarungssache. 58 :42, ohne Gewähr.
Nein, das stimmt nicht. Eine Teilung der Prozesskosten erfolgt nur dann, wenn ein Vergleich geschlossen wird. Die Prozesskosten werden dann pro rata verteilt. Wenn also der Kläger zu 70% Recht bekommt, bezahlt er 30% der Prozesskosten und der Beklagte, der nur zu 30% Recht bekommen hat, bezahlt die restilichen 70%.
Das steht im Urteil.
Hallo, wie gesagt. Zivilrecht. Es geht um eine Verkauf der beanstandet wird.