Bekomme ich nun Das Geld von meinem Anwalt zurück?

5 Antworten

Das anwaltliche Stundenhonorar geht ab etwa 250 Euro aufwärts. Eine Strafverteidigung für ein leichtes "Vergehen" wie etwa ein Ladendiebstahl wird 1000 Euro und mehr ausmachen. Ob Schuld - oder Freispruch. Der Anwalt hat gearbeitet und das Geld steht ihm zu.

Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten (vgl. § 467 I StPO). Bei einem Freispruch trägt die Landeskasse die Kosten. Die Gebühren eines Wahlverteidigers werden im Rahmen der gesetzlichen Kosten ersetzt.

Das ist nicht viel. Das was du mit dem Anwalt vereinbart hast musst du bezahlen. Du kannst fragen ob er um den Betrag (wie oben angeführt) weniger bezahlen könntest.

Grinzz  17.12.2013, 17:41

Das anwaltliche Stundenhonorar geht ab etwa 250 Euro aufwärts.

Nicht alle Strafverteidiger handeln mit ihren Mandaten derartige Spitzensätze aus. Ich kenne genug Anwälte, die sich darum reißen würden, alleine für die ges. Gebühren einen Fall zu übernehmen ;-) Es gibt einfach (zumindest in meiner Gegend) zu viele RAe für zu wenig Mandanten...

Aber ansonsten inhaltlich: DH!

Warum solltest Du das Geld zurückbekommen und den Rest nicht zahlen müssen?? Der Freispruch hat damit absolut nichts zu tun..er hat doch für Dich gearbeitet!

Summerjam2010 
Beitragsersteller
 15.12.2013, 22:04

Weil ich zu unrecht beschuldigt war, was durch den Freispruch bestätigt wurde. Ich habe das von verschiedenen Seiten so gehört, deswegen wollte ich nachfragen. Also weißt du wirklich bescheid, oder versuchst du nur logisch zu denken?

amdros  16.12.2013, 10:09
@Summerjam2010

Was hat denn der Freispruch mit der Entlohnung seiner Dienstleistung zu tun?? Laß Dir doch mal bitte Deine Frage, gründlichst überlegt, durch den Kopf gehen!! Oder hakt es da??

Summerjam2010 
Beitragsersteller
 17.12.2013, 11:47
@amdros

Lies dir doch bitte mal die anderen Antworten durch und überlege dir gründlichst, ob es nicht eventuell doch bei wem anders hakt. Thema Unrecht.

Der Anwalt hat gearbeitet, also bekommt er Geld, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Und Ihr habt auch noch etwas vereinbart!

Im Zweifelsfall kann Dein Anwalt Dir weiterhelfen.

Hallo!

Wenn du freigesprochen wurdest, dann schau mal ins Urteil. Dort müsste (in den meisten Fällen) ein Hinweis auf § 467 StPO stehen. Danach würden deine Kosten der Staatskasse auferlegt. Dein Anwalt wendet sich dann an das Gericht und ihm werden die gesetzlichen Kosten erstattet.

Falls du mit deinem Anwalt natürlich besondere Vergütungsvereinbarungen getroffen hast, die über den Rahmen der gesetzlichen Anwaltskosten hinaus gehen, dann musst du diese natürlich alleine tragen.

Wie immer: Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)

Liegt der Kostenfestsetzungsbeschluß schon vor? Dieser sollte so 5-10 Tagen nach Urteilsverkündung vorliegen.