Wasserschaden im Bad. Wer muss aufkommen?

8 Antworten

Gebäudeversicherung des Eigentümers zahlt Schäden an der Gebäudesubstanz und die Hausratversicherung des betroffenen Bewohners zahlt Schäden an dessen Hausrat.

Ob hier ein Anspruch an die Gebäudehaftpflicht besteht, wäre dann nachrangig zu prüfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Weymez 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 18:03

Also muss die Versicherung des Vermieters bzw der Vermieter dafür aufkommen?

kevin1905  07.02.2022, 18:05
@Weymez

Es kommt drauf an was beschädigt wurde und wer evtl. dafür verantwortlich zu machen wäre.

Bestimmungswidrig austretetendes Leitungswasser ist grundsätzlich versichertes Schadenereignis in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.

Weymez 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 18:08
@kevin1905

Wenn der Mieter den Schaden an der Silikon fuge nicht gesehen hat?

albatros  08.02.2022, 04:33
@Weymez

In dem geschilderten Fall die des Vermieters (für Gebäudeschäden).

Leitungswassserschäden (an deinem Hab und Gut) deckt deine Hausratversicherung ab.

Weymez 
Beitragsersteller
 08.02.2022, 09:29
@albatros

Mein hab und gut hat nix abbekommen...

Eben nur der Fliesenboden im Bad ist komplett kaputt...

Zu dem war dieser auch schon beim Einzug kaputt...

Der Vermieter wusste das.

Der ist nun aber im Laufe der Zeit noch mehr kaputt gegangen. Und nun noch das mit dem Wasser.

albatros  08.02.2022, 15:04
@Weymez

Dann ist hier der Vermieter (allein) Auftraggeber und Kostenträger. Wenn seine Gebäudeversicherung leistet, ist er entlastet. Das muss er aber anleiern.

Gebäudeschäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. DIESER meldet das dann an seine Wohngebäudeversicherung.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters ist dafür zuständig.

Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.

Leisewolke  07.02.2022, 17:21

warum die ?

Leisewolke  07.02.2022, 17:21

warum die ?

HoiZusammen  07.02.2022, 17:27
@Leisewolke

Weil ein versichertes Risiko sich verwirklicht hat. - Bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser

Lurch123532  07.02.2022, 17:39
@Leisewolke

Weil die dafür zuständig sind. Bei eine Autounfall fragst du doch auch nicht, warum die Autoversicherung zahlen soll.

HoiZusammen  07.02.2022, 19:54
@wattdennnu2

altes Problem ;) Viele VR zahlen aber trotzdem ohne Probleme . Das Thema ist ja schon seit Jahren bekannt.

Aus unserer Frage geht leider nicht hervor , wie das Wasser ausgelaufen ist.

Für Wasserschäden (und deren Folgeschäden) durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leistungswasser am Gebäude, ist die Gebäudeversicherung zuständig.

edit: Es ist also der berühmte Fall der undichten Fugen, erst kürzlich höchstrichterlich beurteilt. Je nach konkretem Hergang, handelt es sich nicht um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Somit ist die Gebäudeversicherung offiziell außen vor (vl. reguliert sie den Schaden aber trotzdem, wer weiß). Dann haftet der Verursacher. Wenn der Mieter einen Schaden erkennt und diesen schuldhaft nicht meldet, haftet er dafür. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html

Hierfür könnte dann die Privathaftpflicht des Mieters zuständig sein.

Weymez 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 18:04

Auch wenn der Mieter nicht wusste das eine silikon fuge der Dusche kaputt ist?

siola55  07.02.2022, 19:28
@Weymez

Das merkt man/frau doch!?

Weymez 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 20:20
@siola55

Nein ich habe das nicht bemerkt