Wasserschaden im Bad. Wer muss aufkommen?
Hallöchen,
Wer muss für den schade aufkommen?
Wenn durch eine Defekte Dusche Wasser unter den Fliesenboden des Bades laufen und die Fliesen im Bad zerbrechen?
Der Boden aber auf den zerbrochen fliesen im Bad trocken ist und so es nicht gemerkt wurde das Wasser austritt und der Schaden des Bodens nicht rechtzeitig dem Vermieter mitgeteilt wurde.
8 Antworten
Gebäudeversicherung des Eigentümers zahlt Schäden an der Gebäudesubstanz und die Hausratversicherung des betroffenen Bewohners zahlt Schäden an dessen Hausrat.
Ob hier ein Anspruch an die Gebäudehaftpflicht besteht, wäre dann nachrangig zu prüfen.
Es kommt drauf an was beschädigt wurde und wer evtl. dafür verantwortlich zu machen wäre.
Bestimmungswidrig austretetendes Leitungswasser ist grundsätzlich versichertes Schadenereignis in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
Wenn der Mieter den Schaden an der Silikon fuge nicht gesehen hat?
In dem geschilderten Fall die des Vermieters (für Gebäudeschäden).
Leitungswassserschäden (an deinem Hab und Gut) deckt deine Hausratversicherung ab.
Mein hab und gut hat nix abbekommen...
Eben nur der Fliesenboden im Bad ist komplett kaputt...
Zu dem war dieser auch schon beim Einzug kaputt...
Der Vermieter wusste das.
Der ist nun aber im Laufe der Zeit noch mehr kaputt gegangen. Und nun noch das mit dem Wasser.
Dann ist hier der Vermieter (allein) Auftraggeber und Kostenträger. Wenn seine Gebäudeversicherung leistet, ist er entlastet. Das muss er aber anleiern.
Gebäudeschäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. DIESER meldet das dann an seine Wohngebäudeversicherung.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters ist dafür zuständig.
Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.
warum die ?
warum die ?
Weil ein versichertes Risiko sich verwirklicht hat. - Bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser
Weil die dafür zuständig sind. Bei eine Autounfall fragst du doch auch nicht, warum die Autoversicherung zahlen soll.
altes Problem ;) Viele VR zahlen aber trotzdem ohne Probleme . Das Thema ist ja schon seit Jahren bekannt.
Aus unserer Frage geht leider nicht hervor , wie das Wasser ausgelaufen ist.
Für Wasserschäden (und deren Folgeschäden) durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leistungswasser am Gebäude, ist die Gebäudeversicherung zuständig.
edit: Es ist also der berühmte Fall der undichten Fugen, erst kürzlich höchstrichterlich beurteilt. Je nach konkretem Hergang, handelt es sich nicht um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Somit ist die Gebäudeversicherung offiziell außen vor (vl. reguliert sie den Schaden aber trotzdem, wer weiß). Dann haftet der Verursacher. Wenn der Mieter einen Schaden erkennt und diesen schuldhaft nicht meldet, haftet er dafür. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html
Hierfür könnte dann die Privathaftpflicht des Mieters zuständig sein.
Auch wenn der Mieter nicht wusste das eine silikon fuge der Dusche kaputt ist?
Also muss die Versicherung des Vermieters bzw der Vermieter dafür aufkommen?