Herd zersprungen, wer zahlt?

5 Antworten

Wenn du das Ceranfeld beschädigt hast, musst du es ersetzen. Der Vermieter ist nur dafür zuständig, die Geräte betriebsbereit zu halten.

Auch deine Haftpflichtversicherung wird das nach 4 Monaten nicht ersetzen, da Schäden immer umgehend anzuzeigen sind. Ein Schadensgutachter kann das natürlich feststellen, dass der Schaden bereits älter ist.

Das Problem ist, dass für den Schaden am Ceranfeld deine Privathaftpflicht nicht greift, da Glasschäden im Rahmen der Mietsachschäden nicht versichert sind.

Aber was ist mit dem Schaden am Schrank? Wenn der Vermieter Geld für das Kochfeld haben will, müsste er doch auch Geld für den Schrank wollen, den den müsstest du aus seiner Sicht ja auch schuldhaft kaputt gemacht haben. Dies wiederum ist dann eine Fall für deine Haftpflicht. Das gute daran ist, dass die Argumentation der Haftpflicht zwecks Haftungsabwehr auch auf das Kochfeld übertragen werden kann.

Die Schadenbeseitigung geht zu Lasten des Vermieters.

Der Teller wäre dein Haftpflichtschaden , der ganze Hängeschrank allerdings nicht , Vermietersache !

Hi Miraaa97,

einfach Kostenvoranschlag einholen und den Schaden deiner PHV melden - oder hast du etwa keine???

Gruß siola55

Kurt34  17.08.2018, 22:18

Wenn du den Schaden deiner Haftpflicht meldest, wird die die Sache juristisch prüfen und vermutlich auch zu dem Schluss kommen, dass das Sache deines Vermieters ist und sie nicht zahlt, da du nicht haftbar bist. Diesen Brief kannst du dann deinem Vermieter vorlegen. Ist für dich zwar lästiger Aufwand, aber vielleicht reagiert dann dein Vermieter.

Miraaa97 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 21:07

Voll viele meinten nämlich zu mir, dass ich mich eigentlich gar nicht darum kümmern bräuchte, da der Hängeschrank nicht von mir da dran montiert wurde und es dann Schuld von meiner Vermieter sei..

siola55  17.08.2018, 21:15
@Miraaa97
Aber müsse er nicht bzw. seine Versicherung den Schaden zahlen,...

Nur falls er z.B. eine Glasbruchversicherung mit Ceranfeldeinschluß hat... wüßte nicht, welche Versicherung da noch für ihn eintreten könnte.

Halbammi  17.08.2018, 21:28
@Miraaa97

das meinen "voll viele" aber falsch. Der schaden ist durch dich, bzw deine Tollpatschigkeit entstanden, nicht durch anderer Leute fehler.

Miraaa97 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 21:33
@siola55

Ich möchte auch bald ausziehen. Habe schon eine neue Wohnung in Sicht, die ich bekommen würde. Wäre dann das Thema Herd und Hängeschrank bei meinem Auszug noch relevant für mich oder kann ich ohne Sorge da raus aus der Drecksbude?

Miraaa97 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 21:34
@Halbammi

Wäre der Fehler auch passiert, wenn der Hängeschrank vernünftig dran gebaut wäre?

siola55  17.08.2018, 21:51
@Miraaa97

Der Schaden ist ja in deiner Mietzeit entstanden; also da wird ja noch einiges dazukommen beim Auszug/Abnahmeprotokoll???

Miraaa97 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 21:05

Doch, habe eine, zum Glück