Herd zersprungen, wer zahlt?
Hallo :)
ich bin vor zwei Jahren in eine Mietwohnung gezogen und dort war von meinem Vermieter eine Einbauküche mit einem Hängeschrank, Ofen und Herd eingebaut worden. Sprich die Küche gehört nicht mir, sondern meinem Vermieter. Nun ist mir vor langer Zeit (4 Monate 🤭) was Dummes passiert. Ich wollte mir einen Teller aus dem Hängeschrank raus holen, der über dem Herd hing (Ceranfeld), und dieser Hängeschrank fiel dan ab, auf mein Kopf und dann auf meine Hände UND auf dem Ceranfeld. Dieser ist nun zersprungen und böse Risse drinnen. Habe den Herd seit dem nicht einmal mehr benutzt. Habe den Schaden meinem Vermieter mitgeteilt und er meinte, ich solle meiner Haftplicht Bescheid geben. Aber müsse er nicht bzw. seine Versicherung den Schaden zahlen, da der Hängeschrank ja wohl nicht richtig dran gebaut worden ist und ER den dran gebaut hat, oder meine Versicherung? ODER vielleicht sogar ich aus meiner eigenen Tasche?
5 Antworten
Wenn du das Ceranfeld beschädigt hast, musst du es ersetzen. Der Vermieter ist nur dafür zuständig, die Geräte betriebsbereit zu halten.
Auch deine Haftpflichtversicherung wird das nach 4 Monaten nicht ersetzen, da Schäden immer umgehend anzuzeigen sind. Ein Schadensgutachter kann das natürlich feststellen, dass der Schaden bereits älter ist.
Das Problem ist, dass für den Schaden am Ceranfeld deine Privathaftpflicht nicht greift, da Glasschäden im Rahmen der Mietsachschäden nicht versichert sind.
Aber was ist mit dem Schaden am Schrank? Wenn der Vermieter Geld für das Kochfeld haben will, müsste er doch auch Geld für den Schrank wollen, den den müsstest du aus seiner Sicht ja auch schuldhaft kaputt gemacht haben. Dies wiederum ist dann eine Fall für deine Haftpflicht. Das gute daran ist, dass die Argumentation der Haftpflicht zwecks Haftungsabwehr auch auf das Kochfeld übertragen werden kann.
Die Schadenbeseitigung geht zu Lasten des Vermieters.
Der Teller wäre dein Haftpflichtschaden , der ganze Hängeschrank allerdings nicht , Vermietersache !
Hi Miraaa97,
einfach Kostenvoranschlag einholen und den Schaden deiner PHV melden - oder hast du etwa keine???
Gruß siola55
Wenn du den Schaden deiner Haftpflicht meldest, wird die die Sache juristisch prüfen und vermutlich auch zu dem Schluss kommen, dass das Sache deines Vermieters ist und sie nicht zahlt, da du nicht haftbar bist. Diesen Brief kannst du dann deinem Vermieter vorlegen. Ist für dich zwar lästiger Aufwand, aber vielleicht reagiert dann dein Vermieter.
Aber müsse er nicht bzw. seine Versicherung den Schaden zahlen,...
Nur falls er z.B. eine Glasbruchversicherung mit Ceranfeldeinschluß hat... wüßte nicht, welche Versicherung da noch für ihn eintreten könnte.
das meinen "voll viele" aber falsch. Der schaden ist durch dich, bzw deine Tollpatschigkeit entstanden, nicht durch anderer Leute fehler.
Ich möchte auch bald ausziehen. Habe schon eine neue Wohnung in Sicht, die ich bekommen würde. Wäre dann das Thema Herd und Hängeschrank bei meinem Auszug noch relevant für mich oder kann ich ohne Sorge da raus aus der Drecksbude?
Wäre der Fehler auch passiert, wenn der Hängeschrank vernünftig dran gebaut wäre?
Der Schaden ist ja in deiner Mietzeit entstanden; also da wird ja noch einiges dazukommen beim Auszug/Abnahmeprotokoll???
Doch, habe eine, zum Glück
Voll viele meinten nämlich zu mir, dass ich mich eigentlich gar nicht darum kümmern bräuchte, da der Hängeschrank nicht von mir da dran montiert wurde und es dann Schuld von meiner Vermieter sei..