Wasserschaden durch siphon Versicherung will nicht zahlen?
Ich hatte einen Wasserschaden wegen dem siphon meiner alten Badewanne, diese Schraube war locker. Die Versicherung des Vermieters möchte für diesen Schaden nicht aufkommen. Gehört der siphon nicht zum Versicherungsinhalt.
4 Antworten
Der Siphon ist Sache des Vermieters. Da kommst du als Mieter häufig gar nicht dran. Ein Folgeschaden handelt sich dann aber immer, um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Das wäre also auf jeden Fall durch die Gebäudeversicherung gedeckt.
Eine andere Frage wäre, ob sie dich in Regress nimmt, wenn du unsachgemäß an der Anlage gearbeitet hast.
Der Vermieter zahlt den Siphon, wenn das nicht eine Kleinreparatur ist, die im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt wurde.
Den Wasserschaden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung natürlich und die Verwaltung hat ja auch schon längst die Trocknung organisiert, wie wir wissen. Schäden an deinem Hausrat zahlt deine Hausratversicherung. Aber auch das wurde dir schon mehrfach erklärt.
Also: Hast du eine konkrete neue Frage?
Das wird Unsinn sein, denn dafür gibt es keinen Grund. Außer, dass er überhaupt keine Versicherung hat.
Wenn er dir vorwirft den Schaden verursacht zu haben, solltest du schon mal deine Haftpflichtversicherung kontaktieren.
Danke er hat sich geirrt also er hat etwss verwechselt. Er muss muss für den Klemptner aufkommen, der den Siphon wechselt. Die Versicherung kommt für den Wasserschaden dann auf.
Ja, so ist das korrekt. Der Siphon selbst ist nicht versichert, der daraus entstandene Wasserschaden aber schon.
Vielen Dank für deine Antwort
Lose Schrauben können doch gar nicht über eine VGV versichert werden, weil es solche eigentlich auch gar nicht geben kann.
Es sei denn, der liebe Bewohner tackert die lose, dann bezahlt seine Haftpflicht den angerichteten Schaden.
Das ändert aber nichts daran, dass der Folgeschaden ein Leitungswasserschaden ist, der durch die Gebäudeversicherung gedeckt ist. Der Eigentümer/Versicherungsnehmer hat den Schaden ja NICHT verursacht.
Gehört der siphon nicht zum Versicherungsinhalt. ..... so die Frage.
Der Siphon ist doch fest mit dem Gebäude verbunden. Also Gebäudebestandteil.
Hier eben nicht mehr, weil die Schraube losgedreht wurde, es ist weder ein Bruch- noch ein Frostschaden.
Es wird allenfalls getrocknet und gut ist, weder eine neue Badewanne noch neue Fliesen gibt es, da bin ich mir sicher.
Ist aber immer noch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser.
Und, trotzdem wird die Schraube nicht auf Kosten der Versicherung repariert.
Die Trocknung ist doch eine ganz andere Baustelle, danach wird überhaupt nicht gefragt.
Das ist mit Sicherheit ein Fall, der individuell genug ist, um den hier nicht klären zu können.
Setz dich am besten mit deinem Versicherungsbetreuer zusammen, der kann dir helfen.
Genau
Die Hausverwaltung hat eine Trocknungsfirma organisiert ja. Die kommen morgen und schauen sich den Schaden an. Nur der Vermieter rief an die Versicherung würde es höchstwahrscheinlich nicht übernehmen.