Wasserschaden durch siphon Versicherung will nicht zahlen?

4 Antworten

Der Siphon ist Sache des Vermieters. Da kommst du als Mieter häufig gar nicht dran. Ein Folgeschaden handelt sich dann aber immer, um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Das wäre also auf jeden Fall durch die Gebäudeversicherung gedeckt.

Eine andere Frage wäre, ob sie dich in Regress nimmt, wenn du unsachgemäß an der Anlage gearbeitet hast.

Der Vermieter zahlt den Siphon, wenn das nicht eine Kleinreparatur ist, die im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt wurde.

Den Wasserschaden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung natürlich und die Verwaltung hat ja auch schon längst die Trocknung organisiert, wie wir wissen. Schäden an deinem Hausrat zahlt deine Hausratversicherung. Aber auch das wurde dir schon mehrfach erklärt.

Also: Hast du eine konkrete neue Frage?

loloooow 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 12:32

Die Hausverwaltung hat eine Trocknungsfirma organisiert ja. Die kommen morgen und schauen sich den Schaden an. Nur der Vermieter rief an die Versicherung würde es höchstwahrscheinlich nicht übernehmen.

Valnar52  06.10.2021, 12:33
@loloooow

Das wird Unsinn sein, denn dafür gibt es keinen Grund. Außer, dass er überhaupt keine Versicherung hat.

Wenn er dir vorwirft den Schaden verursacht zu haben, solltest du schon mal deine Haftpflichtversicherung kontaktieren.

loloooow 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 12:50
@Valnar52

Danke er hat sich geirrt also er hat etwss verwechselt. Er muss muss für den Klemptner aufkommen, der den Siphon wechselt. Die Versicherung kommt für den Wasserschaden dann auf.

Valnar52  06.10.2021, 12:51
@loloooow

Ja, so ist das korrekt. Der Siphon selbst ist nicht versichert, der daraus entstandene Wasserschaden aber schon.

loloooow 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 12:51
@Valnar52

Vielen Dank für deine Antwort

Lose Schrauben können doch gar nicht über eine VGV versichert werden, weil es solche eigentlich auch gar nicht geben kann.

Es sei denn, der liebe Bewohner tackert die lose, dann bezahlt seine Haftpflicht den angerichteten Schaden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerHans  06.10.2021, 14:23

Das ändert aber nichts daran, dass der Folgeschaden ein Leitungswasserschaden ist, der durch die Gebäudeversicherung gedeckt ist. Der Eigentümer/Versicherungsnehmer hat den Schaden ja NICHT verursacht.

schleudermaxe  06.10.2021, 14:24
@DerHans

Gehört der siphon nicht zum Versicherungsinhalt. ..... so die Frage.

DerHans  06.10.2021, 14:24
@schleudermaxe

Der Siphon ist doch fest mit dem Gebäude verbunden. Also Gebäudebestandteil.

schleudermaxe  06.10.2021, 16:00
@DerHans

Hier eben nicht mehr, weil die Schraube losgedreht wurde, es ist weder ein Bruch- noch ein Frostschaden.

Es wird allenfalls getrocknet und gut ist, weder eine neue Badewanne noch neue Fliesen gibt es, da bin ich mir sicher.

DerHans  06.10.2021, 16:24
@schleudermaxe

Ist aber immer noch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser.

schleudermaxe  07.10.2021, 07:11
@DerHans

Und, trotzdem wird die Schraube nicht auf Kosten der Versicherung repariert.

Die Trocknung ist doch eine ganz andere Baustelle, danach wird überhaupt nicht gefragt.

Das ist mit Sicherheit ein Fall, der individuell genug ist, um den hier nicht klären zu können.

Setz dich am besten mit deinem Versicherungsbetreuer zusammen, der kann dir helfen.

Kleckerfrau  06.10.2021, 12:26

Genau